Tour-Trends schreibt: „die Kaution wird auch nur als Kaution behandelt, sie wird vor Ort gegen Ausflüge gegengerechnet“
Herr Reinhard P. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Oktober 2016 hatte ich bei der Fa. TourTrends eine Reise nach Wien gebucht. Den vollen Reisepreis beglich ich auf Anforderung am 08.11.2016.
nun habe ich mit Schreiben vom 26.01.2017 eine Forderung zur Begleichung einer Kaution erhalten. Daraufhin schrieb ich nachfolgende Mail, die dann beantwortet wurde, ohne direkt auf meine Einwände einzugehen.
Da Sie bereits im Internet diverse Schriftwechsel veröffentlicht haben, gebe ich Ihnen im Anhang die beiden Mails, die bislang geführt wurden, im Anhang.
Besten Dank schon jetzt für Ihre Bemühungen.
Reinhard P.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erstaunen habe ich Ihr o. a. Schreiben zur Kenntnis genommen. Da ich erst jetzt aus meiner Reha-Maßnahme zurückkomme, kann ich Ihnen folgerichtig erst heute antworten.
Wie Sie festgestellt haben müssen, haben ich den vollen Reisepreis bereits am 08.11.2016 bezahlt. Wieso soll ich Ihnen nun die Bestätigung des Reiseantritts durch Zahlung einer Kaution sicherstellen. Meine Reise ist bezahlt.
Ich bin keine Bank und werde Ihnen auch keine Liquiditätsschwierigkeiten beseitigen. Auch werde ich Ihnen keinen Vorschuss leisten auf mögliche Touren oder Besichtigungen vor Ort, die ich vielleicht gar nicht in Anspruch nehmen werde.
Ich erwarte von Ihnen eine einwandfreie Reisedurchführung und fordere Sie auf, die Reise absolut zeitnah zu bestätigen, und mir die Reiseunterlagen an die Ihnen bekannte Adresse zuzustellen.
Mit freundlichem Gruß
Reinhard P.
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Sehr geehrter Herr P.
die Kaution wird auch nur als Kaution behandelt, sie wird vor Ort gegen Ausflüge gegengerechnet, Sie verlieren nichts von der vorab geleisteten Kautionszahlung. Nur so sind wir sicher, dass Sie an der Reise teilnehmen und der Bus nicht umsonst an die Bushaltestelle fährt. Sie glauben nicht wie viele Gäste sagen, dass Wetter ist nicht gut, wir bleiben zu Hause.
Wir haben die leeren Plätze im Bus und bleiben auf den Kosten der gebuchten Hotelzimmer sitzen.
Eine Kautionszahlung pro Reisegast in Höhe von 50,00 Euro, wird unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter 2.1 genannt.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Tour Trends
Postfach 45 02 54
28296 Bremen
Tel: 0421-40897215
USt. Id /Vat : GB 8557894
Verbraucherschutz.de leitete bereits eine weitere Anfrage an Tour-Trends weiter, erhielt aber keine Antwort.
Bitte wenden Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu erhalten.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
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Tour-Trends fordert eine Bearbeitungsgebühr und eine Kaution
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