„24 Stunden Schlüsselnotdienst Tel. 01633858551 kam auch nach 35 min – schlussendlich möchten die 471€.“
Frau Sylvia S. schrieb uns am 2.6.2017:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
in meiner Not bezüglich einer gestrigen Wucher /abzocke wende ich mich an Sie.
Mein Sohn hat uns gestern ausgesperrt und nach allem versuchen habe ich eine Nummer zu einem Schlüssel notfalldienst 24h erhalten. dieser kam auch nach 35min – schlussendlich möchten die 471€. in der Not habe ich unterschrieben. das ist normal nicht meine Art so unbedarft zu handeln aber ich war damit total überfordert.
der Monteur hat allerdings nicht unterschrieben. dieser wollte mit mir zur Bank fahren was ich verneint habe und ich wiederholt gesagt habe ich kann eine Anzahlung von maximal 50€ geben. das hat er angenommen.
als Steuernummer ist i.g. vermerkt und im Internet ist nichts zu dem Namen hakan eskiyapan zu finden.
Firmensitz soll angeblich Essen sein.
wir haben aus der oberpfalz angerufen.
der Monteur wäre heute um 14 uhr gekommen und hätte das Bargeld abholen wollen. habe gesagt, ich benötige eine ordentliche Rechnung und dass ich den Verbraucherschutz informiert habe.
es erscheint alles sehr dubios und ich fürchte Terror wenn die das Geld nicht bekommen.
Polizei konnte mir nicht weiterhelfen.
Können Sie mir bitte jemand empfehlen, der mir hier weiterhelfen möchte?
im Anhang ein Foto mit der „Rechnung“ der seriösen „Firma“.
Bitte, ich wäre für jede Art von Hilfe dankbar!
freundliche Grüße,
Sylvia S,
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Verbraucherschutz.de schrieb:
Bitte reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Hausratversicherung ein. In vielen aktuellen Hausratversicherungen sind haushaltsnahe Notdienstleistungen bereits kostenmäßig abgedeckt.
Rechnungen können auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. (bis zu 20% Rückerstattung der Kosten) Dies gilt nur für die Dienstleistungen und nicht für die Materialkosten.
Sie können sich auch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Für eine Ersteinschätzung sollten Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz zu wenden:
verbraucherschutz.de/aerger-mit-dem-schluesseldienst-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
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