Für eine Ersteinschätzung sollten Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz wenden, der bereits sehr viele Prozesse gegen diese unseriösen Notdienstbetreiber gewonnen hat:
Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Marie-Juchacz-Str. 17
40470 Düsseldorf
Fon: 0211 / 911 872 43
Fax: 0211 / 911 872 44
Christian Mauritz <[email protected]>
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Nachstehende weitere Prozesse hat Herr Mauritz in diesem Jahr gegen die unseriösen Schlüsseldienste gewonnen:
• AG Essen, Urteil vom 17.02.2017, 18 C 410/16: Schlüsseldienst Christian Cherubim wird dazu verurteilt, 244,83 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 03.03.2017, 138 C 7/16: Schlüsseldienst Hamed Ahad wird dazu verurteilt, 598,10 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 27.03.2017, 17 C 27/17: Schlüsseldienst Ismail Omeirat wird dazu verurteilt, 425,90 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 03.04.2017, 17 C 42/17: Schlüsseldienst T. W. wird dazu verurteilt, 228,68 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Gladbeck, Urteil vom 24.05.2017, 11 C 109/17: Schlüsseldienst Ahmed El Kourouchi wird dazu verurteilt, 590,55 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 30.05.2017, 14 C 109/17: Schlüsseldienst Ghazi Bachir wird dazu verurteilt, 504,44 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 08.06.2017, 23 C 83/17: Schlüsseldienst Saim Dag wird dazu verurteilt, 368,72 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Velbert, Urteil vom 21.06.2017, 11 C 60/17: Schlüsseldienst Hosni Dahud wird dazu verurteilt, 449,70 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Velbert, Urteil vom 27.06.2017, 10 C 5/17: Schlüsseldienst Hosni Dahud wird dazu verurteilt, 230,85 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 17.07.2017, 24 C 108/17: Schlüsseldienst Hamdi Shalawird dazu verurteilt, 822,52 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Dortmund, Urteil vom 19.07.2017, 411 C 2433/17: Schlüsseldienst Alexander Kalaschnik wird dazu verurteilt, 260,27 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 20.07.2017, 135 C 179/17: Schlüsseldienst Belal Sattar wird dazu verurteilt, 631,77 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen-Steele, Urteil vom 27.07.2017, 4 C 64/17: Schlüsseldienst Anis Laghmouch wird dazu verurteilt, 667,82 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 11.08.2017, 29 C 199/17: Schlüsseldienst Süleyman Khodr wird dazu verurteilt, 502,65 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 18.08.2017, 29 C 11/17: Schlüsseldienst Zakariya Khodr wird dazu verurteilt, 552,75 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Dortmund, Urteil vom 28.09.2017, 434 C 3754/17: Schlüsseldienst Alexander Kalaschnik wird dazu verurteilt, 279,75 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 04.10.2017, 17 C 101/17: Schlüsseldienst T. W. wird dazu verurteilt, 1.367,19 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen, Urteil vom 04.10.2017, 17 C 81/17: Schlüsseldienst T. W. wird dazu verurteilt, 889,52 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Oberhausen, Urteil vom 16.10.2017, 30 C 185/17: Schlüsseldienst Joe Edusei wird dazu verurteilt, 185,42 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
• AG Essen-Steele, Urteil vom 25.10.2017, 8 C 132/17: Schlüsseldienst Anis Laghmouch wird dazu verurteilt, 756,00 € Türöffnungskosten an den Kunden zurückzuzahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen
Guten Tag auch ich wurde Opfer eines unseriösen Schlüsseldienst mit der Telefonnummer 0157-92341566 angeblich
Vegesacker Schlüsseldienst in Bremen.Wie gehabt Tür ins Schloss gefallen angerufen kommt in der nächsten viertestunde jemand vorbei.Dann nach 75 Minuten kam ein Herr Ecer es war nach 22.00 Uhr und klärte mich über die Kosten von 159.- Euro auf.Tür in 3 Sek. auf dann aufeinmal 100% Zuschlag plus Mwst. ohne vorher bescheid zu geben und ich muss sofort bar oder EC bezahlen