Zu hohe Rechnung? Viele Schlüsseldienste arbeiten unseriös
Aufgrund sehr vieler Beschwerden von Verbrauchern bezüglich völlig überhöhter Rechnungsbeträge für eine Türöffnung, setzte sich Verbraucherschutz.de mit dem Rechtsanwalt Christian Mauritz in Verbindung. Herr Mauritz hat die Erfahrung gemacht, dass die unseriösen Schlüsseldienste eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen und zu Zugeständnissen bereit sind, was die Rechnungshöhe angeht.
Für eine erste Einschätzung des Vorgangs werden lediglich ca. 40,- Euro von Herrn Mauritz in Rechnung gestellt. So ist es bei einer Schlüsseldienst Rechnung, die mehrere hundert Euro beträgt, allemal ratsam, einen Anwalt aufzusuchen.
Herr Mauritz schreibt auf seiner Homepage zum Thema Schlüsseldienste:
Da mich in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Mandanten erreichen, die das Unglück hatten, auf die „Hilfe“ eines Schlüsseldienstes angewiesen zu sein, möchte ich die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle aus juristischer Sicht einiges über dieses leidige Thema zu sagen.
Zu hohe Rechnung? Viele Schlüsseldienste arbeiten unseriös
Die Situation kennen vermutlich die meisten. Eben noch mal schnell zum Briefkasten, Schlüssel in der Wohnung vergessen, instinktiv macht man die Tür zu – und kriegt sie nicht mehr auf. Wenn man dann nicht das Glück hat, einen guten Freund, einen Verwandten oder sonst eine Person seines Vertrauens in der Nähe zu haben, der man für solche Fälle einen Zweitschlüssel gegeben hat und dann auch noch das Pech hinzukommt, an einen Schlüsseldienst zu geraten, der sich selbst die Lizenz zum Gelddrucken ausgestellt hat, ist der Ärger und die Wut groß.
Gerade heute erst erreichte mich die Anfrage eines Mandanten, dessen Mieter nachts den Schlüsseldienst wegen eines im Schloss abgebrochenen Schlüssels rufen mussten. Der Schlüsseldienst nutzte die Gelegenheit – Schloß aufbohren und ein neues einsetzen sind natürlich ein wirklich lohnendes Geschäft – und verlangten von den überrumpelten Mietern ca. 850,00 €. Hui. Ja wirklich. Eine handwerkliche Tätigkeit mit einer Dauer von ca. 20 Minuten soll so viel kosten wie ein einwöchiger Urlaub, Respekt.
Gelddruckmaschine Schlüsseldienst – wie viel ist zu viel?
Als grobe Richtlinie unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bundesverbands Metall gilt: Für einen Einsatz zu normalen Tageszeiten mit einer Dauer von 15 Minuten darf der Schlüsseldienst inklusive Fahrtkosten und Umsatzsteuer ca. 150,00 € verlangen. Abends und an Samstagen dürfen es dann auch ca. 200,00 € sein, an Sonn- und Feiertagen sogar 250,00 €. Dann wiederum gibt es noch Besonderheiten je nach Wohnort. In ländlichen Gebieten sind die o.g. Pauschalen etwas abzusenken, in den Ballungsräumen bzw. Großstädten wie z.B. Düsseldorf, Köln, Berlin, Hamburg, München oder Frankfurt darf es dann auch etwas mehr sein. Wenn es nicht nur um eine Türöffnung geht, sondern auch ein Schloss ausgetauscht werden muss, sind auch weitere angemessene Aufpreise auf die o.g. Pauschalen in Ordnung.
Aber Vorsicht: Was auch schon oft berichtet wurde, ist eine angebliche unvermeidbare Beschädigung der Tür bei der Öffnung, deren Reparatur – natürlich gegen gesonderte Kosten – dann auch noch gleich angeboten wird. Wenn Ihnen das passiert, lassen Sie sich auf derartige Spielchen keinesfalls ein.
Muss ich den Schlüsseldienst gleich vor Ort bezahlen?
Wenn Sie telefonisch einen Festpreis vereinbart haben – das sollten Sie in jedem Fall tun und zwar am besten unter Zeugen – und der geforderte Betrag dem vereinbarten entspricht, können Sie bedenkenlos vor Ort bezahlen. Natürlich gegen die Ausstellung einer Quittung. Entspricht der Preis nicht dem vereinbarten, übersteigt er ihn gar bei weitem, dann bezahlen Sie nur das, was vereinbart war! Besteht der Schlüsseldienst darauf, dass Sie den zu hohen Betrag bezahlen sollen, können Sie in letzter Konsequenz sogar guten Gewissens die Polizei rufen. Wirklich seriöse Schlüsseldienste arbeiten aber auch auf Rechnung.
Ich habe den Schlüsseldienst bezahlt – ist mein Geld jetzt weg?
Sie tragen natürlich das Risiko, dass der Schlüsseldienst Ihnen Ihr Geld letztlich nicht mehr zurückzahlen kann, z.B. weil er insolvent wird. Dessen ungeachtet können Sie, notfalls auch gerichtlich, gegen abzockende Schlüsseldienste vorgehen und sich Ihr Geld wiederholen. Das kostet zwar Zeit und Geld; wenn Sie Ihr Recht durchsetzen wollen, müssen Sie diesen Weg aber gehen. Sie können sich zu viel gezahltes Geld auch dann wiederholen, wenn zuvor kein Festpreis vereinbart wurde. Dies setzt voraus, dass der Betrag so hoch ist, dass von einer Sittenwidrigkeit des Vertrages auszugehen ist. Bei Beträgen, die die o.g. Pauschalen um 100 % und mehr übersteigen, ist die Sittenwidrigkeit im Regelfall zu bejahen. Auch kommt eine Anfechtung wegen Täuschung in Betracht, wenn Ihnen als „ungefährer“ Preis ein deutlich geringerer genannt wurde.
Die Aussichten, schon außergerichtlich zum Erfolg zu kommen, sind so schlecht nicht. Die Schlüsseldienste, die ihre Kunden abzocken, wissen natürlich darum, dass sie in rechtlicher Hinsicht angreifbar sind und vor Gericht wahrscheinlich verlieren werden. Es empfiehlt sich, zügig und entschieden vorzugehen und sich nicht auf lange Diskussionen einzulassen. Wenn auch Sie zu den Betroffenen zählen, die von einem unseriösen Schlüsseldienst abgezockt worden sind, wenden Sie sich gerne an mich.
Rechtsanwalt Christian Mauritz
Adresse:
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Deutschland
Telefon:
0211/91187243
E-Mail: [email protected]
Terminanfrage: Gleich Termin anfragen
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https://verbraucherschutz.de/amtsgericht-moers-verurteilt-schluesseldienst-414-euro-an-den-klaeger-zurueck-zu-zahlen/
Amtsgericht Oberhausen verurteilt Schlüsseldienst auf Zahlung an den Kläger in Höhe von 581 Euro
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Fortsetzung: (waren noch keine 500 Zeichen)…Ich habe jetzt Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Falls der Prozess eingestellt wird melde ich mich bei Hr Mauritz. Ich hoffe, es wird aufgedeckt, welche Firma dahinter steckt.
Auch ich wurde von der Webseite schlossauf.de getäuscht. Zwei Männer die kamen, haben mich massiv unter Druck gesetzt und mich über Einschüchterung unter andrem durch Drohgebärden doch dazu gebracht den Wahnsinnsbetrag von etwa 950€ per EC zu bezahlen. Zum Glück habe ich meinen Untermieter als Zeugen dabei gehabt.
Auch ich habe kürzlich Erfahrungen mit der Firma Wollinger gemacht.
An alle Geschädigten: Bitte unbedingt Anzeige erstatten. Nur so wird die Polizei tätig.
Anzeigen können inzwischen hier online gestellt werden und der Sachverhalt ausführlich geschildert werden:
service.polizei.nrw.de/anzeige
Auch wir haben negative Erfahrungen mit der Firma Thomas Wollingererlebt.
Die Vermittlung hat uns eine Wartezeit von 20-40 Minuten versprochen. Nach 1,5 Std haben wir den Aufzug storniert. Kurze Zeit später trafen 2 Mitarbeiter ein. Da sie mir sehr suspekt wirkten, habe ich sie nicht ins Haus gelassen und den Hinweis gegeben, dass wir den Auftrag storniert haben. Er bestand dann auf die 20 Euro Anfahrtskosten. Teilweise wurde er aggressiv und beleidigent. Wir können nur vor der Firma warnen
Auch wir haben negative Erfahrungen mit der Firma Thomas Wollingererlebt.
Die Vermittlung hat uns eine Wartezeit von 20-40 Minuten versprochen. Nach 1,5 Std haben wir den Aufzug storniert. Kurze Zeit später trafen 2 Mitarbeiter ein. Da sie mir sehr suspekt wirkten, habe ich sie nicht ins Haus gelassen und den Hinweis gegeben, dass wir den Auftrag storniert haben. Er bestand dann auf die 20 Euro Anfahrtskosten. Teilweise wurde er aggressiv und beleidigent. Wir können nur vor der Firma warnen
schlossauf.de sind Betrüger! 240 euro für 1 Sekunde Arbeit!! Von wegen faire Preis!! Aufpassen Leute!!
Hallo
Wir hatten auch eine sehr schlechte Erfahrung mit Schloss auf.de und der Firma Wollinger aus Essen. Wir wohnen in Bergisch Gladbach und wir haben €1565 bezahlt. Hat jemand dass Geld zurück gekriegt mit einer Rechnung ohne Unterschrift und ohne Steuernummer?
Wir möchten Sie bitten, unbedingt Anzeige zu erstatten.
Bitte reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Hausratversicherung ein. In vielen aktuellen Hausratversicherungen sind haushaltsnahe Notdienstleistungen bereits kostenmäßig abgedeckt.
Rechnungen können auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. (bis zu 20% Rückerstattung der Kosten) Dies gilt nur für die Dienstleistungen und nicht für die Materialkosten.
Sie können sich auch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Für eine Ersteinschätzung sollten Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz wenden, der bereits sehr viele Prozesse gegen diese unseriösen Notdienstbetreiber gewonnen hat:
http://verbraucherschutz.de/aerger-mit-dem-schluesseldienst-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
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https://verbraucherschutz.de/ra-mauritz-hat-bereits-ca-400-prozesse-gegen-die-unserioesen-schluesseldienste-gewonnen/
Am 27.09.2018 erpresste ein laut „Rechnung“ von Herrn Thomas Wollinger beauftragter „Mitarbeiter“ knapp 500€ für eine 1 minütige Türöffnung. Der als – SOS- Sicherheitstechnik 24/7 – firnierende Betrieb befindet sich in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Tiegelstraße 34. Nichts deutet auf einen Schlüsseldienst hin, die angetroffene Dame tat auf unwissend und Herr Wollinger war natürlich nicht anzutreffen. Mehr Info dazu von: [email protected]
Musste an die Firma Wollinger Tiegelstr 14 in 45141 für eine Türöffnung 1300 Euro bezahlen. Kann mir jemand helfen
Ja, der Anwalt, der im Artikel benannt ist!
Hallo Ralf,
da bleibt nur eins; Anzeigen wegen Betruges, Nötigung und Wucher. Der Typ ist so dreist und meint er könnte diese Nummer ungestraft immer weiter fahren ! Und ist dann noch so dämlich und lässt die ganze Welt via facebook an seinem tollen Leben teilhaben. Bitte nicht vergessen eine Meldung beim zuständigen Finanzamt zu machen. Wenn Ihre „Rechnung“ so aussieht wie meine wird die wohl niemals auf dem Tisch eines Steuerprüfers landen!
Ich habe in der letzten Nacht auch einen Herren im Auftrag von schlossauf.de bestellt, welcher mich 500 EUR zahlen ließ und sich dann – ohne eine Rechnung oder Zahlungsbestätigung – aus dem Staub gemacht hat. Ich habe mit EC-Karte bezahlt, sodass mein einziges Beweismittel neben der Parteianhörung mein Kontoauszug bzw. die Auskunft der Bank sein dürfte. Lohnt es sich da überhaupt, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren? Die einmalige Beratung kann ja schon bis zu 130 EUR kosten.