„Habe beim ADAC letztes Jahr Mitte Juni einen Mitgliedsvertrag begonnen und diesen fristgerecht mit drei Monaten Kündigungsfrist gekündigt. Der ADAC akzeptiert diese Kündigung nicht, da sie den Vertragsbeginn auf den Monatsanfang Juni datiert haben.“
Herr Eckhard B. schrieb uns am 19.5.17:
Hallo.
Habe beim ADAC letztes Jahr Mitte Juni einen Mitgliedsvertrag begonnen und diesen fristgerecht mit drei Monaten Kündigungsfrist gekündigt. Der ADAC akzeptiert diese Kündigung nicht, da sie den Vertragsbeginn auf den Monatsanfang Juni datiert haben. Das scheint mir unzulässig zu sein, da Leistungen erst ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung erbracht werden. Das Problem betrifft im Prinzip alle Mitglieder, da nur ein Bruchteil die Verträge am Monatsanfang unterschreiben. Meines Erachtens ist der ADAC-Vertrag ungültig/sittenwidrig wegen der Erschleichung von Beiträgen. Was soll man tun?
Grüße E. B.
Verbraucherschutz.de schrieb: Wann haben Sie den Vertrag abgeschlossen? Wann war laut Ihrem Vertrag Vertragsbeginn? Wann haben Sie gekündigt?
Herr B. antwortete uns:
Guten Tag,
Der Vertrag begann am 23.6.15. Gekündigt wurde am 20.3.17 zum Juni 2017. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Der ADAC datiert jedoch einfach den Vertragsanfang zurück und betrügt somit die Mitglieder. Man bezahlt bis zu einem Monat Beiträge ohne Leistungen erhalten zu können, siehe Anlage. M.E. ist das Betrug und gehört abgemahnt.
Mit freundlichen Grüßen verbleibt
Eckhard B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an den ADAC weiter, erhielt aber keine Antwort. Herr B. schrieb uns auf Nachfrage, ob er eine Antwort erhalten hat:
Hallo Fr. Lauckenmann.
Habe nur untenstehende Antwort bekommen.
Grüße Eckhard B.
Sehr geehrter Herr B.
wir nehmen Bezug auf eine E-Mail der Organisation Verbraucherschutz.de an den ADAC Präsidenten, Herrn Dr. August Markl. Der Mitgliederservice wurde mit der Beantwortung direkt an Sie beauftragt.
Aus Datenschutzgründen erteilen wir keine Auskunft an Dritte ohne ausdrücklich schriftlich erteilte Vollmacht des Mitglieds.
Sie können den bisherigen umfangreichen Schriftverkehr zur Thematik (Beginn der Clubmitgliedschaft – Kündigung der Clubmitlgiedschaft) der Organisation zur Verfügung stellen. Am Sachverhalt, der Ihnen mehrfach ausführlich erläutert wurde, hat sich nichts geändert.
Freundliche Grüße
Sigrid M.
Mitgliederservice (Mitgliedschaft & Versicherungen)
ADAC e.V., 81360 München
Meine Eltern wurden wg. fortgeschrittener demenzieller Entwicklung mit Pflegestufe notfallmäßig in einem Pflegeheim untergebracht.
Ab diesem Zeitpunkt habe ich von meiner Vorsorgevollmacht Gebrauch gemacht und sämtliche Verträge außerordentlich gekündigt.
Bei den meisten Anbietern ging es problemlos.
Der ADAC weigert sich jedoch, die außerordentliche Kündigung zu akzeptieren (z.B. Auslandskrankenvers. für inkontinente Rollstuhlfahrerin; Mitgliedsbeitrag bei starker Demenz).