„Nachdem der Bewertungspreis von ca. 130€ auf ca. 55€ von wirkaufens.de herabgesetzt wurde, und das Handy von gut auf In Ordnung bewertet wurde, habe ich das Angebot ausgeschlagen“
Herr Michael H. schrieb uns am 16.5.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vorliegenden Fall habe ich bei der oben genannten Firma WIRKAUFENS (asgoodasnew electronics GmbH) mein Sony Xperia Z1 mit Original Zübehör eingeliefert.
Nachdem der Bewertungspreis von ca. 130€ auf ca. 55€ herabgesetzt wurde, und das Handy von gut auf In Ordnung bewertet wurde, habe ich das Angebot ausgeschlagen und mir zurück senden lassen.
Beim Rückversand habe ich dann feststellen müssen, dass Original Zubehör fehlt.
Das Original Zubehör bestand aus:
1x Selbstklebende Folientasche mit folgendem Inhalt:
1x Original Sony Display Panzerschutzfolie (für das Frontdisplay)
1x Original Sony Reinigungstuch
1x Original Sony Spatel (zum blasenfreien andrücken der Folie)
1x Selbstklebende Folientasche (in der sich das Handy befand)
1x Original Sony Herstellerfolie (mit Aufdruck von Bedienungshinweisen zum erstmaligen Gebrauch)
1x Original Sony Headset Model MH1c
1x Original Sony Tüte mit Zubehör für das Headset ( 1 Klammer für Kabel und zwei paare verscheidene Kopfhöreraufsatzgrößen)
Nach Kontackt mit dem kundenservice, verwies man auf die AGB, dass diese Zubehörfür den Kunden entsorgen und auch bei nichtannehmen des Angebots nicht zurück gesendet werden.
Laut §305c BGB sind AGB Regelungen die nach dem äuseren erscheinungsbild des Vertrages so ungewöhnlich sind, dass ein Kunde nicht mit Ihnen rechnen muss unwirksam.
Laut §307 Abs. 1 BGB sind Klauseln in den AGB untersagt, die einen Vertragspartner und Kunden un angemessen benachteiligen.
Das BGB-Recht kennt den ersatzlosen Untergang des Eigentums nicht, erst recht nicht ein entschädigungsloses Aneignungsrecht eines Vertragspartners.
Demnach ist die AGB-Klausel unwirksam und ist mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewischen wird, nicht zu vereinbaren und benachteiligt den Verbraucher unangemessen.
Ich habe den Kundenservice aufgefordert mir innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen, also bis zum 29.05.2017, das Zubehör zurück zu senden, oder mittels gleichwertigem Ersatz zu ersetzen.
Das Fax mit Sendebericht wurde am Sonntag, den 14.05.2017 zugestellt.
Nach Internetrecherchen antwortet die Firma nichtmal auf Faxe, oder Fristsetzungen, weshalb ich mich auch gleich an Sie schonmal wende. Ich hoffe die erfolgsaussichten steigen dann.
Über eine baldige Antwort wäre ich Ihnen Dankbar.
Herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael H.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr H.
wir haben bereits einen Artikel veröffentlicht:
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen,muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.