Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland informiert: Mieter haben das Recht, ihre Wäsche in der Wohnung zu trocknen, auch wenn der Vermieter einen entsprechenden Trockenraum oder einen Gemeinschaftstrockner zur Verfügung stellt. Der Mieter hat jedoch die Pflicht, entsprechend die Räumlichkeiten zu lüften, damit keine Feuchtigkeitsschäden entstehen. Kommt er dem nicht nach und es entstehen hierdurch Schäden, müssen diese dann vom Mieter getragen werden. Einen eigenen Wäschtrockner zu installieren ist auch erlaubt. Auch hier gilt, dass der Mieter für eine einwandfreie Installation zu sorgen hat. Der Vermieter widerum hat das Recht, die Zeiten für die Benutzung des eigenen Trockners festzulegen. Vorgeschriebene Ruhezeiten müssen eingehalten werden.