Thomas Cook Insolvenz: Rechtsanwalt rät: „In Ihrer Fall empfehle ich, eine Sachverhaltsschilderung sowie eine Kopie der Buchungsunterlagen und des Sicherungsscheins per Einwurf-Einschreiben an die Zurich Versicherung zu senden. Setzen Sie der Versicherung hierbei ein konkretes Zahlungsziel (z.B. 15. Oktober 2019).“
Die Versicherung sollte dann in der genannten Frist reagieren. Erfolgt keine Reaktion, können wir Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein.
Frau Waltraud B. schrieb uns am 24.9.19:
Betreff: WG: Ihre Wien-Reise: Vorab-Information zum Versand der Reiseunterlagen
Moinsen, liebe Frau Lauckenmann,
anbei schicke ich Ihnen meine Unterlagen…Reise nach Wien. Diese wurde leider wg. Insolvenz Thomas Cook storniert. Das habe ich aber auch erst gestern, auf dem Flughafen in Hannover erfahren!! Vorab gab es keine Informationen.
Ich möchte Sie bitten, benötige Ihre fachliche Kompetenz und Sie mir mitteilen, wie ich jetzt vorgehen muss, damit ich über den Sicherungsschein den von mir bezahlten Betrag wieder erstattet bekomme. In den verschiedenen Callcenter bekomme ich niemanden ans Telefon.
Auf dem Sicherungsschein ist die Zürich Versicherung angegeben, habe eine E-Mail hingeschickt, diese ist aber wieder zurückgekommen.
Ich habe diesen Urlaub im Januar gebucht und mir vom Munde abgespart und kann es so gar nicht nachvollziehen, dass mir als Kunde keine Informationen mitgeteilt werden müssen….wg Insolvenz.
Sollten Sie noch Unterlagen von mir benötigen, dann sehr gerne, sagen Sie Bescheid.
Ganz liebe Grüße
Waltraud B.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau B.
wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe bereits unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin gefragt, ob er Anfragen von Verbrauchern in Sachen Thomas Cook beanrbeiten würde.
Ich habe Herrn Aydin ins „cc“ gesetzt und dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Ich möchte Herrn Aydin in diesem Fall auc bitten, mich bei einer Antwort an Sie ins CC zu setzen, damit wir über eine angeratene weitere Vorgehensweise auch informiert sind.
Herr Aydin schrieb:
Sehr geehrte Frau B.
ich melde mich auf Grund Ihrer unten stehenden Anfrage.
In Ihrer Fall empfehle ich, eine Sachverhaltsschilderung sowie eine Kopie der Buchungsunterlagen und des Sicherungsscheins per Einwurf-Einschreiben an die Versicherung zu senden. Setzen Sie der Versicherung hierbei ein konkretes Zahlungsziel (z.B. 15. Oktober 2019).
Die Versicherung sollte dann in der genannten Frist reagieren. Erfolgt keine Reaktion, können wir Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
in Kooperation*
www.mea-ra.de
Gneisenaustrasse 51
10961 Berlin
Tel.: 030 / 69533096
Fax: 030 / 69533103
E-Mail: [email protected]
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage auch zeitgleich an die Zurich Versicherung weiter.
Frau B. schrieb uns am 25.9.19:
Moinsen Frau Lauckenmann,
selbstverständlich nutze ich Ihre Hilfestellung, nur im Notfall…aber leider habe ich als Einzelperson nicht die Lobby und rechtlich kenne ich mich ja auch nicht so gut aus, bei mir haben sich durch Ihren Einsatz per E-Mail gemeldet:
Herr Rechtsanwalt Aydin, hier werde ich wie in der E-Mail genannt verfahren.
Dann habe ich von der Zürich Versicherung eine E-Mail erhalten, hier verweist man mich auf die Internetseite: kaera-ag.de, auch hier werde ich mich informieren.
Wenn mir weitere Nachrichten, Informationen vorliegen, werde ich Sie umgehend in Kenntnis setzen.
Bis dahin schicke ich liebe Grüße aus Bad Zwischenahn
Ihre Waltraud B.
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