KAREA: Abwicklungsstelle zur Reisepreis-Versicherung für Thomas Cook GmbH
unser Partneranwalt, Herr Aydin, schrieb uns:
die Verbraucher, die eine Pauschalreise über Thomas Cook oder eine Tochterfirma gebucht haben und sich bereits im Urlaub befinden, müssen sich an die im Sicherungsschein genannte Versicherung wenden. Die Versicherung ist verpflichtet die Hotel- und Flugkosten zu übernehmen.
Verbraucher die ihre Reise bereits bezahlt haben, aber deren Reise erst noch stattfinden soll, müssen zunächst die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren abwarten.
Bei den Verbraucher, die einen Flug mit Thomas Cook oder einem Tochterunternehmen, welches ebenfalls Insolvenz angemeldet hat, gebucht haben, müssen zunächst ebenfalls weiter abwarten. Die Abflüge sind derzeit bis Donnerstag, den 26.09.2019 gestoppt. Wie es danach weitergeht, ist derzeit noch offen. Dies zählt derzeit ausdrücklich nicht für die Fluggesellschaft Condor. Condor hat angekündigt die bevorstehenden Flüge normal durchzuführen.
Natürlich kann sich derzeit fast täglich etwas ändern, daher müssen die Entwicklungen der nächsten Tage beobachtet werden.
Der Homepage entnommen:
„Für die Abwicklung von Ansprüchen hat Zurich die KAERA AG beauftragt. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren der Thomas Cook GmbH und der unten genannten verbundenen Veranstaltermarken.
Zunächst wurden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt. Ob auch weitere Gesellschaften betroffen sind, soll laut Thomas Cook in den nächsten Tagen geprüft und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter entschieden werden.
Nach dem aktuellen Stand wurde das Insolvenzverfahren am 25.09.2019 beim zuständigen Amtsgericht beantragt.
Bitte verwenden Sie für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche das Webformular der KAERA AG, zu dem Sie über den unten angezeigten Link weitergeleitet werden.
Für den Upload über das Webformular benötigen Sie die folgenden Dokumente
vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
Nachweis über die Anzahlung des Reisepreis
Nachweis über die Restzahlung des Reisepreis
Erklärung und Unterschriften der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder
Sicherungsschein
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise
Senden Sie uns die benötigten Unterlagen bitte vollständig zu, da ansonsten keine Bearbeitung Ihres Anspruchs erfolgen kann.
Bei dem Nachweis der Zahlung bitten wir z.B. um eine Kopie des Kontoauszugs.
Sollten Sie Ihre Reise z.B. mit Kreditkarte gebucht haben, so bitten wir Sie, uns dementsprechend Ihre Kreditkartenabrechnung einzureichen.
Wir bitten Sie, für uns nicht relevante Geldbewegungen und Kontostände zu schwärzen
Wir bitten Sie, uns die Schadenmeldung über das folgende Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.:
Schadenmeldung zur Insolvenz der Thomas Cook GmbH
Sollten Sie Ihre Schadenmeldung nicht per Webformular abgeben können, so bitten wir Sie, unsere Servicerufnummer zu kontaktieren. Unsere Mitarbeiter können Ihre wichtigsten Informationen aufnehmen. Danach werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass dies den Bearbeitungsprozess verzögert.“
kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/
Auf der Seite der Bundesregierung angemeldet ,alles weggeschickt 1 Monat später fehlten wohl Unterlagen wo wir sicher waren dass die dabei waren. Wieder alles weggeschickt paar Wochen später fehlten wieder irgendwelche Unterlagen und uns kam es vor als wenn das Anmeldeformular überarbeitet wurde und wieder neue andere Anlagen eingereicht werden mussten. Jetzt am Wochenende wieder die Info das Anhänge fehlen und jetzt Belege nicht anerkannt wurden. Reine Schikane und Hinhaltetaktik bis man aufgib
habe bereits 2 x kleine Prozente von der Versicherung bekommen jetzt warte ich auf die größere Summe vom Bund.
Das wird sicher zu Zeiten von Corona und den Versprechungen der Regierung zu anderen ,zum Teil auch ausländischen
Stellen, noch ziemlich lange ,wenn überhaupt, dauern .Es heißt eben Warten und Tee trinken. Da ich bereits 85 Jahre bin
muß ich vielleicht auch auf dem Friedhof noch warten. Wie es eben anderen auch geht, egal ob Jung oder Alt.
Für Greta Grothaus: Ich habe von KAERA ein Schreiben bekommen. Da wird eine Hotline der Bundesregierung zum Thema Ausgleichszahlung bzw. Anmeldung am Bund-Portal genannt. Die Nummer ist 0361/60667012
Außerdem soll auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz seit 6.Mai 2020 ein kostenfreies Anmeldeverfahren zur Verfügung stehen.
Ich wünsche gutes Gelingen!
Hallo, wie finde ich die Zusage der Bundesregierung .Habe 2 mal Teilzahlung von der KAERA erhalten ,wie bekomme ich den Rest von 362,94€ ??
Ich habe auch noch nichts bekommen und auch keine Info. Habe versucht mich auf der Seite anzumelden aber da man ja keine Eingangsnachricht bekommt weiss man gar nicht ob der Antrag überhaupt eingegangen ist. Auf der Cook Seite steht noch immer unbearbeitet . Ich habe Null Info über den Status geschweige in die Anmeldung geklappt hat.
Hat bislang jemand die Zahlung von Zurich (Kaera) bekommen??? Ich kann den Antrag für die Regierung nicht stellen, da ich den Betrag nicht weiß, den die Versicherung uns auszahlen sollte. Hat jemand das gleiche Problem??
Meine Erfahrung mit der KAREA ist – wie bei den anderen Verbrauchern – eine reine Katastrophe.
Seit 2 (zwei) Monaten höre ich am Telefon von Karea „Ihr Schadenfall wurde geprüft und dem Anspruch stattgegeben. Liegt in der Zahlungsabteilung und wird mit einem der nächsten Zahlungsläufe an Sie ausgezahlt. Sie bekommen auch noch schriftlich Bescheid!“ Und was passiert?
Natürlich nichts. Keine Benachrichtigung, keine Zahlung. Nie wieder eine Reise mit Reiseschein-Absicherung Zürich Versicherung.
nachdem ich massiv bei KAERA reklamiert und auch die ZURICH-Versicherung (als Verantwortlicher) angemahnt habe ist gestern der Teilbetrag (17,5 % der Schadenssumme) eingegangen.
Weiteres Procedere wird man dann sehen …..
Warum man nicht den Abwicklungsweg KAERA nutzen will, die ja alle Daten hat (Anspruch und Teilregulierung) erschließt sich mir nicht.
Hallo!
Wir haben am 1. April eine schriftliche Antwort vom Bundesministerium erhalten: Es wird „zeitnah, im späten Frühjahr“ ein Onlineverfahren für die Staatshaftung geben und es wird um Geduld gebeten.
Also nichts neues, weiterhin sind die Aussagen „schwammig“. Wem das alles zu lange dauert kann klagen. Sie können udeswegen gerne unverbindlich schreiben:
https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Impressum: https://kanzlei-hufschmid.de/impressum/
Ich habe leider auch keine Infos und keine Ahnung wie man jetzt weiter verfahren muss. Man muss schon damit rechnen dass die Regierung dann sagt dass die Gelder für Corona wichtiger sind oder dass sich zumindest die Prioritäten geändert haben. Man liest ja auch niergend mehr was geschweige denn dass man Infos bekommt.
Hat jemand eigentlich Info zum weiteren Procedere und den Zusagen der Bundesregierung zum Restausgleich bzw. Abwicklung
in der Sache ???
Oder meint die Bundesregierung, das Fehlverhalten des Gesetzgebers würde mit dem Coronavirus unter den Teppich gekerht ???
Ich habe eine mail (05.04.20) von KAERA bekommen, dass meine Auszahlung innerhalb von 14 Tagen mit der nächsten Auszahlungsliste realisiert würde.
Bin mal gespannt …..