Musterbrief
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 16.11.2011 verlangen Sie von mir die Zahlung von 74Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Gewinnspielteilnahme.
Dieser Forderung widerspreche ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Ich habe zu keiner Zeit mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen und bin daher nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen.
Die Beweispflicht, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen ist, liegt bei Ihnen. Ich fordere Sie auf, mir einen eventuellen, gültigen Vertragsabschluss und den genauen Zeitpunkt und die Annahme Ihres Angebotes durch mich schlüssig nachzuweisen. Insbesondere haben Sie den Nachweis zu führen, dass ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde.
Rein vorsorglich fechte ich daher den angeblich abgeschlossenen Vertrag gemäß § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ergänzend erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Höchst hilfsweise kündige ich den Vertrag fristlos.
Eine Einzugsermächtigung für mein Konto habe ich nicht erteilt. Ich fordere Sie auf, unerlaubte Abbuchungen zu unterlassen. Hilfsweise widerrufe ich vorsorglich die von Ihnen behauptete Einzugsermächtigung. Sollten Sie unberechtigt auf mein Konto zugreifen, behalte ich mir vor, bei der zuständigen Polizeidienststelle Strafanzeige zu erstatten.
Darüber hinaus widerspreche ich gemäß § 28 Absatz 4 BDSG der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung.
Bestätigen Sie mir bis zum 10.12.2011, dass die besagte Forderung gegenstandslos ist, streichen Sie alle verbraucherrelevanten Daten umgehend aus Ihrer Adresskartei und unterlassen Sie unerlaubte Telefonwerbung. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass Telefonmarketing gemäß § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig ist und eine unzumutbare Belästigung darstellt. Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern ist ohne deren Einwilligung verboten.
Mit freundlichen Grüßen