mitgas.de verlangt einen monatlichen Abschlag von 1419,00 Euro für die Gaslieferung!
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, Strom- und Gasverträge über eine seriöse Firma, wie unseren Partner „Wechselpilot“ prüfen und wechseln zu lassen.
Frau Edith H. schrieb uns am 12.09.2022:
Betreff: Gasanbieter MITGAS, Hilfe, SOS!
Internetseite: mitgas.de
Nachrichtentext:
Wir sollen ab 01.10.2022 einen monatlichen Abschlag für Gas von 1419,00 Euro zahlen. Das ist das fast elffache unsres bisherigen monatlichen Abschlages von 129,00 Euro.
(jährlicher Gasverbrauch liegt bei 25.400 kW)
Für uns völlig in akzeptabel. Sollen wir
1. Widerspruch einlegen oder
2. Vertrag kündigen?
Bei MITGAS sind wir Kunde seit September 2014.
Freundliche Grüße Edith H.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 12.09.2022 an Herrn Dr. Stephan Lowis (Vorsitzender Geschäftsführer) unter [email protected] weiter und erhielt die nachstehende Stellungnahme am 16.09.2022:
Ihre E-Mail vom 12.09.2022
Sehr geehrter Herr Matthies,
mein Name ist N. M.. Herr Dr. Lowis hat mich gebeten, Ihre E-Mail zu beantworten. Ich verstehe wirklich sehr gut, dass unsere Preisinformation bei unseren Kunden große Sorgen und Unzufriedenheit verursacht. Auch wir hätten gern auf diese hohe Preisanpassung verzichtet. Doch die derzeitige, so noch nie dagewesene Preisexplosion auf den Energiemärkten lässt uns keine Spielräume.
Seit Januar 2021 haben sich die Großhandelspreise für Erdgas vervielfacht – von vormals rund 20 Euro auf aktuell rund 200 Euro pro Megawattstunde (https://www.powernext.com/spot-market-data). Diese Marktpreisentwicklung und die staatlichen Vorgaben stellen uns ebenfalls vor sehr große Herausforderungen. Diese extreme Kostensteigerung können wir nicht mehr ausgleichen und müssen deshalb den Erdgaspreis in der Größenordnung anheben.
Bei Frau H. steht die nächste Jahresrechnung im Juni 2023 an. Um eine durch die Preiserhöhung entstehende sehr hohe Nachforderung mit der nächsten Rechnung zu verhindern, mussten wir den Abschlag für die verbleibenden Monate neu berechnen. Da dieser Zeitraum die heizintensiven Monate umfasst, fällt der neue Betrag sehr hoch aus.
Wir haben unserer Kundin die Situation zwischenzeitlich telefonisch erläutert und bedauern, dass wir ihr keine Alternative anbieten können. Frau H. hat nun von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
In diesen außergewöhnlichen Zeiten bleibt uns, auf weitere politische Entscheidungen zu setzen, die alle Gaskunden merklich entlasten.
Freundliche Grüße
i. A. N. M.
MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
Reklamationsservice
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Christian Ohlms
Geschäftsführung: Dr. Stephan Lowis (Vorsitzender),
Dr. Andreas Auerbach, Sigrid Barbara Nagl
Sitz der Gesellschaft: Halle (Saale)
Registergericht: Amtsgericht Stendal
HRB 212974
USt-ID-Nr. DE210234760
Anschrift:
MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
Industriestr. 10
06184 Kabelsketal
T+49 (0)345 216-0
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, Strom- und Gasverträge über eine seriöse Firma, wie unseren Partner „Wechselpilot“ prüfen und wechseln zu lassen.
Nach einer einmaligen Anmeldung übernimmt Wechselpilot laufend die Optimierung Ihrer Strom- und Gasverträge. Da der Energiemarkt im ständigen Wandel ist, überwacht Wechselpilot alle Angebote, findet für Sie immer den optimalen Tarif und übernimmt den jährlichen Vertragswechsel automatisch.
Wechselpilot hat Verbraucherschutz.de ein Serviceversprechen gegeben:
verbraucherschutz.de/wechselpilot/
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verbraucherschutz.de/die-energiekrise-interview-mit-einem-der-wechselpilot-gruender/
Ich habe mein Vertrag mit MitGAS außerordentlich zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Es gibt Recherchen die deutlich günstigere Grundversorger bevorzugt werden. Insgesamt inakzeptabele Grün Politik schadet exponentiell den Menschen dem Staat und der Welt