Bezahldienst OPP von Ebay-Kleinanzeigen zahlt das Geld ohne Ausweis nicht aus.
Herr Friedrich S. schrieb uns am 14.8.2022:
Betreff: EBay Kleinanzeigen und deren Bezahldienst OPP
Internetseite: Online Payment Plattform/ EBay Kleinanzeigen
Nachrichtentext:
Ich habe einen Artikel auf EBay-Kleinanzeigen verkauft, bei der Transaktion ist immer wieder die Meldung über den sicheren Bezahldienst Online Payment Plattform von EBay hingewiesen worden, so habe ich das der Käuferin angeboten. Nach dem die Käuferin den vereinbarten Betrag an diese Plattform getätigt hatte, habe ich den Artikel sofort mit DHL inkl. Sendungsverfolgung verschickt. Dieses Paket ist Tags darauf bei der Käuferin eingetroffen, Sie hat das an die OPP als erhalten und alles Top zurückgemeldet. Zwischenzeitlich habe ich die Meldung bekommen meine Kontonummer und ein Foto meiner Bankkarte hochzuladen um die Zahlung zu erhalten, diese Meldung habe ich jetzt bereits mehrfach über den Support welcher immer erst Tage später reagiert wieder erhalten. Die letzte Meldung ist jetzt wieder, Ihr Konto konnte nicht verifiziert werden, was die ganze Zeit übermittelt wurde, zu allem jetzt möchte man aus was für einem windigen Grund auch noch ein beidseitiges Foto meines Personalausweises, dies für eine Überweisung an einen Zahlungsempfänger!
Eine Zahlung ist bis Dato seit 27.08.22 Zahlungseingang dort, bei mir nicht eingetroffen.
Weder EBay Kleinanzeigen noch dieser Bezahldienst ist praktisch nicht zu erreichen, jedes eine mal muss man sich ein Ticket lösen, dann Tage keine Reaktion, und wenn Ihr Konto konnte wegen diesem und jenem nicht verifiziert werden.
EBay-Kleinanzeigen hat die Kommunikation als erledigt gesperrt.
Auf Anraten meines Rechtsanwaltes, habe ich Strafanzeige gegen diese Plattform gestellt, allerdings hätte ich gerne, dass diese Erfahrungen lt Trust Pilot schon sehr viele Nutzer gemacht haben, öffentlich gemacht werden.
Danke vorab, für Ihre Mühe und eine eventuelle Rückmeldung, sollten Sie zu dem Vorgang Unterlagen brauchen, kann ich Ihnen die in Kopie zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich S.
Nummer:
Ticket [tkt_5af7b4244cff]
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Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 18.8.2022 an [email protected], Herrn Maurice Jongmans (Geschäftsführung) weiter, erhielt aber keine Antwort. Herr S. schrieb uns am 24.8.22:
Sehr geehrte Frau Müller,
mit Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass sich von seitens der Online Payment Plattform bei mir bisher niemand gemeldet hat.
Leider aber habe ich eigentlich auch nicht damit gerechnet, jetzt komme ich wohl sicher nicht zu meinem Geld, aber den Personalausweis über das Internet hochladen hat mir die Polizei strikt abgeraten.
Den Personalausweis müsst Ich laut OPP hochladen um mein Konto zu verifizieren, das wird mit Terrorfinanzierung begründet.
Ich warte jetzt gerne Ihre weiteren Informationen zum weiteren Ablauf ab, wäre aber sehr erfreut, wenn das Geschäftsgebaren dieses Dienstes entsprechend auf der Verbraucherschutzseite veröffentlicht würde.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe, und einer eventuellen Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich S.
Verbraucherschutz.de erinnerte am 25.8.22 Herrn Jongmans an die Klärung des Vorgangs und eine Stellungnahme. Erhielt aber wieder keine Antwort. Herr S. schrieb uns am 1.9.22 auf Nachfrage:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
Nein leider keinerlei Reaktion seitens dieses ominösen Zahlungsdienstleisters, ich hatte bereits an Frau Müller die Nachricht gesendet, hänge diese aber hier nochmals mit an.
Bis jetzt habe ich keinerlei Informationen oder Kontaktaufnahme durch den Herrn Jongmans von OPP
zu Ihrer weiteren Information, ich habe eine Anzeige bei der Polizei gegen die OPP gemacht, diese ist vom 24.8. unter Aktenzeichen ST / 1672921 / 2022 bei der Polizei in 77955 Ettenheim anhängig.
Leider so die Polizisten müsste ich damit rechnen meine 70,- Euro welche nicht ausbezahlt werden, in den Wind zu schreiben, aber eine Kopie von meinem Ausweis, wie von OPP gefordert solle ich auf keinen Fall senden!
Danke sehr für Ihre Mühe und Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich S.
Herr S. schrieb uns am 30.8.22:
Sehr geehrte Frau Müller,
zu Ihrer weiteren Information, ich habe eine Anzeige bei der Polizei gegen die OPP gemacht.
Diese ist vom 24.8. unter Aktenzeichen ST / 1672921 / 2022 bei der Polizei in 77955 Ettenheim anhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 2.9.22 an Ebay-Kleinanzeigen weiter und schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten die Beschwerde eines Verbrauchers, der über Ebay-Kleinanzeigen einen Artikel verkaufte.
Der Bezahldienst von Ebay-Kleinanzeigen, die Firma OPP zahlt dem Verbraucher das Geld nicht aus.
Die Firma OPP antwortet auch nicht auf unsere Anfragen.
Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen warum Ebay-Kleinanzeigen mit einem anscheinend so unseriösen Bezahldienst zusammenarbeitet und auch bitte Sorge dafür zu tragen, dass Herr S. sein Geld erhält.
Bis auf eine kurze Zwischenantwort vom 12.9.2022 haben wir keine weitere Antwort von Ebay-Kleinanzeigen erhalten. Herr S. schrieb uns am 16.9.2022:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
zu der Sache hat sich bis Dato niemand von EBay-Kleinanzeigen bei mir gemeldet, jedoch der Polizist welcher die Anzeige geschrieben hat.
Der Polizist hat mich angerufen und mit mir den Sachverhalt besprochen, ua. hat er von dieser Payment Plattform die Rückmeldung erhalten, ich müsste einen Nachweis über die Zahlung vom Kontoauszug hochladen.
Da ich ja Zahlungsempfänger und kein Käufer bin habe ich sicher keinen Nachweis, dass ich etwas an diese ominösen Dienstleister eine Zahlung gesendet habe, was dann auch den Polizisten verärgert hat. Mit dem Polizisten habe ich dann vereinbart dass ich die Käuferin meines Artikels kontaktiere, um eventuell eine Kopie der Überweisung von Ihr zu erhalten.
Nach dem Gespräch mit dem Polizisten habe ich den OPP auf deren Hotlinenummer 0211 41872694 kontaktiert, habe dann dem Sachbearbeiter versucht zu erklären dass ich Zahlungsempfänger und nicht Käufer bin, und deshalb auch keinen Zahlungsnachweis erbringen kann, danach hat er mir wiederum erklärt dass ich meinen Ausweis beidseitig kopieren und hochladen müsste.
Eine weitere Aussage war dass dies nach Niederländischem Gesetz vorgeschrieben sein, um die Geldwäsche zu unterbinden, da ich aber sicher kein Ausweis hochladen werde, bekomme ich mein Geld nicht und könnte auch klagen, so die Ansage des Kundenservice.
Diese Leute sind so unterirdisch mit Ihren Aussagen, nach deutschem Gesetz habe ich doch einen Verkauf in Deutschland auf einer deutsche WEB Site getätigt, und nicht in Holland oder China, daher unterliegt die doch Transaktion doch auch deutschen Gesetzen.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe, und ein schönes Wochenende
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich S.
Am 27.9.22 erhielten wir dann doch noch die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Müller,
Sie haben sich bei unserer Sales E-Mail-Adresse gemeldet, welche mit Compliance und Kundenservice nichts zu tun hat.
Deshalb habe ich erst gestern, 26.09.2022, Ihre E-Mail bezüglich des Tickets tkt_5af7b4244cff (Herr S.) von unserer Sales Abteilung weitergeleitet bekommen.
Anbei eine Erklärung für Sie über das Anliegen:
Als Finanzdienstleister wird die Online Payment Platform von der niederländischen Zentralbank beaufsichtigt. Wir müssen die Gesetze und Vorschriften u.a. des ,,Finanzaufsichtsgesetzes“ (Wft) und des ,,Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (Wwft) einhalten.
Teil dieser Gesetze und Vorschriften ist die Verpflichtung zur Identifizierung und Überprüfung der Personen, denen die Online Payment Platform ihre Dienste zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund bittet die Online Payment Platform Herrn S., sich zu identifizieren.
Paragraf §5.3 unserer Nutzungsbedingungen:
„Wir sind gesetzlich verpflichtet, die bei der Anmeldung gemachten Angaben von Ihnen zu prüfen. Sie sind verpflichtet, diese Angaben aktuell zu halten. Ein Teil unserer geldwäscherechtlichen Prüfung ist, dass Sie uns ein Foto eines Kontoauszugs oder EC-Karte für das von Ihnen angegebenen Bankkonto zeigen und uns Einsichtnahme auf das Konto mittels eines Kontoinformationsdiensts gewähren. Möglicherweise bitten wir Sie (in einem späteren Stadium) darum, ergänzende Informationen bereitzustellen oder zu bestätigen, z.B. einen gültigen Identitätsnachweis. Sie sind zum Erteilen dieser Informationen verpflichtet, andernfalls dürfen wir Ihnen den Zahlungsdienst nicht (mehr) zur Verfügung stellen bzw. dürfen an Sie nicht auszahlen und müssen das Geld allein aus diesem Grund an den Käufer zurückzahlen. Indem Sie sich für unseren Zahlungsdienst anmelden, erklären Sie, KEINE politisch exponierte Person (PEP) gem. § 1 Abs. 12 GwG zu sein. Wenn Sie DOCH eine PEP sind oder sobald Sie dies werden, müssen Sie uns dies umgehend mitteilen, damit wir prüfen können, ob wir Ihnen Zahlungsdienste zur Verfügung stellen können. Für weitere Informationen über das Anmelden für unsere Zahlungsdienste als PEP verweisen wir auf unsere Website www.onlinepaymentplatform.com „.
Ich hoffe Ihnen somit ausreichend informiert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Herr S. schrieb uns dazu:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
herzlichen Dank für die Info und die damit verbundene Mühe.
Einmal mehr muss ich doch an unseren Gesetzen zweifeln, wie kann das sein dass ich in Deutschland etwas auf einer deutschen Web Site an eine Käuferin verkaufe, um dann Holländischen Gesetzen zu unterliegen, mir unbegreiflich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich S.
Impressum von onlinepaymentplatform.com/de
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DNB-lizenziert
Online Payment Platform BV verfügt über eine Zahlungsdienstleister-Lizenz bei der Niederländischen Zentralbank (DNB) wurde von Currence als Collective-Payment-Service-Provider (CPSP) für iDEAL zertifiziert.
Wir führen Online-Zahlungstransaktionen für unsere Kunden durch. Diese Gelder werden über die „Foundation Online Payment“ streng von unseren eigenen Mitteln getrennt.
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