Wechselpilot informiert: „Meine Strompreise erhöhen sich – was nun?“
Wechselpilot übernimmt laufend die Optimierung der Strom- und Gasverträge und wird von uns empfohlen:
verbraucherschutz.de/wechselpilot/ .
Wechselpilot ließ uns am 20.03.2023 die nachstehenden Informationen zukommen.
Auch im neuen Jahr sind viele Verbraucher von Strompreiserhöhungen betroffen – das ist doppelt ärgerlich, schließlich sind die Preise ohnehin so hoch wie nie zuvor. Zwar hat sich die Marktlage im Vergleich zum Vorjahr bereits etwas entspannt, dennoch kämpfen viele Anbieter immer noch mit erhöhten Einkaufspreisen, die dann an die Kunden weitergegeben werden.
Was tun, wenn Ihnen eine Preiserhöhung ins Haus flattert? Wir verraten, was zu tun ist!
Ihr Versorger hat die Preise erhöht? Gute Nachricht für Sie! Denn für Neukunden gibt es aktuell enorm günstige Tarife am Markt – wechseln lohnt sich richtig. Also: Ersparnis berechnen, Sonderkündigungsrecht nutzen und mit uns zum günstigeren Anbieter wechseln.
Preiserhöhung trotz Preisgarantie: Geht das?
Um sich gegen solche Kostenerhöhungen abzusichern, schließen viele Verbraucher einen Vertrag ab, der eine Preisgarantie enthält. Umso größer ist dann die Überraschung, wenn der Anbieter dennoch die Preise erhöht. Das kann in der Tat rechtens sein – dies hängt aber davon ab, welche Art von Preisgarantie bei Ihnen festgelegt wurde, eine Garantie fixiert nämlich zumeist nicht den gesamten Strompreis.
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Um die Unterschiede zwischen den verschiedenen Garantiemodellen zu verstehen, muss man sich erst anschauen, wie sich der Strompreis überhaupt zusammensetzt. Es gibt drei verschiedene Komponenten:
1) Wettbewerbsanteil: Das sind die Beschaffungskosten für den Strom, welche Ihnen der Anbieter in Rechnung stellt. Er unterliegt den Gesetzen des freien Marktes, daher der Name.
2) Netzentgelte: Das sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes, sie gehen an den Netzbetreiber. Der genaue Preissatz wird von vornherein festgelegt, weder Sie noch der Anbieter haben darauf Einfluss.
3) Steuern und Abgaben: Zu den staatlich veranlassten Preisbestandteilen gehören vor allem die Mehrwertsteuer, die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgabe.
In der Stromrechnung werden all diese Komponenten zu einem Gesamtpreis zusammengefasst – wenn sich nur ein Bestandteil erhöht, passt sich auch der komplette Strompreis an.
Eine Preisgarantie bezieht normalerweise auf manche, aber eben nicht alle Strompreiskomponenten. Folgende Garantiemodelle sind üblich:
Die Bruttopreisgarantie deckelt sämtliche Preiskomponenten und fixiert somit tatsächlich den gesamten Strompreis, aber ist in der Praxis äußerst selten.
Die Nettopreisgarantie (auch: volle Preisgarantie) deckelt alle Preiskomponenten bis auf die Mehrwertsteuer und die Stromsteuer. Da beide Steuersätze schon seit vielen Jahren unverändert sind (kurzfristige konjunkturbedingte Senkungen ausgenommen), bietet dieses Modell de facto ebenso vollkommene Preissicherheit.
Die Preisfixierung (auch: eingeschränkte Preisgarantie) ist das gängigste Modell und deckelt Wettbewerbsanteil sowie Netzentgelte. Erhöhte Steuern und Abgaben werden nicht abgesichert.
Die Energiepreisgarantie deckelt lediglich den Wettbewerbsanteil. Es handelt sich hier also nur um einen schwachen Schutz vor Kostenerhöhungen, denn sowohl Netzentgelte und als auch staatliche Preisbestandteile sind hiervon ausgenommen.
Falls bei Ihnen trotz Preisgarantie die Strompreise erhöht wurden: Überprüfen Sie zuerst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrags, welche Garantie vereinbart ist! Zu Jahresbeginn verändern sich Abgaben und Netzentgelte, weswegen auch der Strompreis angepasst wird. Eine Preiserhöhung kann also trotz Garantie gerechtfertigt sein, je nachdem welche Preiskomponenten geschützt sind.
Bei massiven Preiserhöhungen sollten Sie aber stutzig werden, denn Steuern und Abgaben haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht nennenswert geändert. Die Netzentgelte sind 2023 zwar um bis zu 20 Prozent angestiegen, dennoch machen sie nur etwa ein Fünftel des Strompreises aus. Mehr als die Hälfte entfällt auf den Wettbewerbsanteil, der eigentlich in jedem Modell gedeckelt sein sollte. Lassen Sie also Vorsicht walten, wenn es trotz Garantie zu einer hohen Preiserhöhung kommt.
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Wann ist eine Preiserhöhung wirksam?
Damit eine Preiserhöhung geltend wird, muss der Anbieter aber noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Zuallererst muss im Vertrag überhaupt ein Preisänderungsrecht festgehalten sein – überprüfen Sie also in den AGB, ob dieses existiert.
Sollte sich der Anbieter zu einer Preiserhöhung entscheiden, dann ist er dazu verpflichtet, Ihnen diese Erhöhung transparent und verständlich mitzuteilen. Manche Versorger „tarnen“ ihre Preiserhöhungen in einem harmlos aussehenden Schreiben (Flyer o.ä.), wo nicht ausdrücklich auf die Kostenanpassung hingewiesen wird. Studieren Sie jedes Schreiben Ihres Stromanbieters sorgfältig.
Ihr Anbieter muss Ihnen zudem den Anlass und Umfang der Preiserhöhung erläutern. Wichtig ist weiterhin, dass die Preiserhöhung rechtzeitig verlautbart wird – hierbei besteht eine Frist von vier Wochen. In der Grundversorgung sind es sogar sechs Wochen. Hat Ihr Versorger diese formalen Kriterien nicht erfüllt, so können Sie der Preiserhöhung widersprechen. Fragen Sie im Zweifelsfall die Verbraucherzentrale um Rat.
Doch auch wirksame Preiserhöhungen müssen Sie nicht zwangsläufig hinnehmen, Ihnen steht nämlich ein Sonderkündigungsrecht zu – auf dieses muss der Anbieter bei einer Preiserhöhung ausdrücklich hinweisen. Wir gehen nun genauer auf die Möglichkeit einer Sonderkündigung ein.
Sonderkündigungsrecht: Darf ich bei einer Preiserhöhung kündigen?
Vorbei sind die Zeiten, wo Verbraucher dem Preisdiktat der Energieversorger hilflos ausgeliefert waren: Die Rechte von Stromkunden wurden in den letzten Jahren massiv gestärkt. Mittlerweile steht Ihnen deshalb ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern sich die Vertragsbestimmungen verändert haben. Dazu gehört auch der Preis, eine Kostenerhöhung ist deswegen ein legitimer Anlass für eine Sonderkündigung. (Ausnahme: Gibt Ihr Anbieter lediglich eine veränderte Mehrwertsteuer weiter, so gilt das nicht.)
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es Ihnen, die eigentlichen Bestimmungen bezüglich Kündigungsfrist und Vertragsdauer zu ignorieren. Sie können dann einfach kündigen, sobald die neuen Preise in Kraft treten.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass Sie diese Sonderkündigung selbst aussprechen müssen, diese Aufgabe kann also auch kein Wechseldienst übernehmen. Die außerordentliche Kündigung muss außerdem schriftlich erfolgen – manche Anbieter erlauben dies auch im Online-Kundenkonto oder via Mail. Wir empfehlen Ihnen aber stets den Postweg, so sind Sie auf der sicheren Seite. Nutzen Sie hierzu am besten ein Einschreiben.
Bevor Sie tatsächlich Ihren Vertrag kündigen, sollten Sie überprüfen, ob sich ein neuer Stromtarif überhaupt lohnt. Unser Blick auf den Markt zeigt: JA! Aktuell sind die Tarife für Neukunden wieder weit unterhalb der Strompreisbremse. Finden Sie jetzt mit unserem Rechner Ihren neuen Tarif – wir kümmern uns um alles Weitere!
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