Unverhältnismäßig hohe Gebühren für Post und Zoll.
Frau Dagmar B. schrieb uns am 24.01.2022:
Betreff: Post Zollgebühren
Internetseite: keine
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei online Bestellungen im außereuropäischen Ausland fallen ja oft Einfuhrumsatzsteuer oder gar Zollbeträge an, die teilweise von der Post / DHL erhoben werden bei Ablieferung an der Tür. Man kann seine Sendung also nicht bekommen, wenn man die Summe nicht zahlt. Das ist auch völlig ok so, wenn die Berechnungen korrekt sind – was allerdings selten der Fall ist – dafür scheint die Frachtpostzollstelle des Frankfurter Flughafens zuständig zu sein, wo ich mich schon oft mit Widersprüchen melden musste.
Aber jetzt geht es mir um folgendes: es werden regelmäßig Einfuhrumsatzsteuerbeträge von wenigen Cent oder wie im heutigen Fall 1,03 € berechnet – alles ok – aber die DHL verlangt zusätzlich 6€ Gebühr dafür. Also Gegenstand für ca. 5,42 € gekauft, gerade über der Freigrenze, dann wird die Einfuhrumsatzsteuer 19% berechnet, 1,03 – aber die Zahlsumme macht inclusive der DHL Gebühren dann 130% auf den Preis aus…… das ist unverhältnismäßig. Früher wurden die Freigrenzen berücksichtigt – so dass solche Minibeträge nicht erhoben wurden dann fiel auch keine Gebühr an.
Das ist also ein Thema was irgendwo zwischen Zoll und DHL liegt (FedEx nimmt im übrigen auch hohe Gebühren für die Zollberechnung, die selten zutrifft).
Vielleicht gibt es ja noch mehr Verbraucher, die sich damit rumärgern.
Mit freundlichen Grüßen,
Dagmar B.
Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Laut Nachfrage bei meinem Bundestagsabgeordneten ist es der Post selbst überlassen die Höhe der Servicegebühr zu bestimmen. Problematischer finde ich allerdings, dass die deutsche Post fehlerhaft auch Zollgebühren auf Privatpakete unter 45 € ansetzt und die Nachweisschuld ihres Fehlverhaltens nicht nur beim Verbraucher liegt, sondern er mind. drei (!) unterschiedliche Verwaltungverfahren (+Portogebühr) vornehmen muss um sein Geld zurückzuzubekommen.