Trotz Gerichtsurteil betrügt Web.de weiter seine Kunden
Markus M. schrieb uns:
Guten Tag , habe vor 2 wochen eine email von web.de bekommen, dass ich angeblich eine web.de clubmitgliedschaft abgeschlossen hätte .bei der email handelte es sich bereits um eine mahnung .
ich habe darauf hin mein postfach durchsucht und keine rechnung gefunden, aber eine bestätigung das ich clubmitglied sei .
diese ist am 11.12.2012 eingegangen und war noch ungeöffnet weil ich so oft nicht in dieses e-mail fach schaue . ich habe darauf hin folgendes schreiben an 1&1 gesendet :
1&1 Mail & Media GmbH
Kundenservice [zutreffendes einsetzen: web.de/gmx.de]
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe
31.03.2013
Anfechtung Ihrer Rechnung/Mahnung Nr…. vom27.03.2013
E-Mail-Konto:………..
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben und bestreite die dortige Zahlungsforderung vollumfänglich.
Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für das :Club-Leistungspaket Web.de.
Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte.
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel).
Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 – Az. 41 C 1538/07.
Wegen irreführender Vertrags- und Preisgestaltung ist der Dienstleister Web.de bereits auf Unterlassung verklagt worden:
Siehe dazu:
http://www.vzbv.de/mediapics/web_de_lg_koblenz_1_o_30_09.pdf
LG Koblenz 1 O 30/09 vom 25.06.2009
Es sollte sich daher bei Ihrem Unternehmen eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Angaben zur Angebotsgestaltung in transparenter, sofort erkennbarer Form vorzuliegen haben.
Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus W.
habe bis jetzt keine antwort geschweige denn irgent eine ahnung das ich irgendeinen vertrag abgewschlossen habe . was soll ich nun machen?? bitte um hilfe
MfG markus w.
Bei meiner verlobten genau das selbe .sie hätte angeblich 2 Adressen da gehabt und damit 2 Mitgliedschaften. Ich sag nur empfehlen nix über oder mit Web de zu machen die wollen nur Kohle.
Guten Abend,
die gleiche böse Erfahrung habe ich jetzt auch mit web de gemacht. Bin seit 2005 dort free mail Kunde. Plötzlich die Mahnungen, wenn ich mich eingeloggt habe, ich sei angeblich Club Mitglied. Habe nie solch ein up-grade gemacht. Nach einigen bösen Mails heute die Antwort, aus Kulanz würde man man meine Club Mitgliedschaft kündigen. Ich warte noch auf die Bestätigungs Mail, dass es keine offenen Forderungen gibt, dann lösche ich mein account bei web.de
Scheiße!!!!!!
Bin jetzt wegen Web.de in der Schufa. Titulierte Forderung. Web.de hatte vorher meine Kündigung per E-post nicht akzeptiert, da die in ihren AGB´s die E-Post ohne Unterschrift ausschließen. Jetzt aber ich den Scheiß. Jetzt wird’s aber spannend ( aber nervig )
Anbei:Kanzlei ist: Hörnlein und Feyler aus Coburg.
Guten Tag und Hallo, ich soll ebenfalls eine Web.de Clubmitgliedschaft abgeschlossen haben. Bereits nach der ersten Rechnung habe ich das o.g. Schreiben kopiert und an die betreffenden Mailadressen geschickt. Nach mehreren Mahnungen und Androhung der Sperrung meines Email Accounts kam heute ein Schreiben per Post. Mittlerweile soll ich über 30 € zahlen, sonst wird die Angelegenheit an ein Inkasso Unternehmen gegeben. Wie soll ich mich nun verhalten? Unmöglich so eine Abzocke!
Gruß Skito
Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.
Ich habe im letzten Jahr auch eine angebliche Mitgliedschaft unterzeichnet und habe zuerst auch versucht ohne Hilfe dagegen anzugehen. Web de. bot eine Reduktion des Mitgliedbeitrags an, das war alles.
Erst als ich mich an die Verbraucherzentrale in Köln gewendet habe und die den Schriftverkehr übernahmen, hat web.de die Forderung fallen lassen.
Ich kann nur jedem raten sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, die 25 Euro sind gut investiert.
vodafone […] in hamburg berliner tor! es werden vertäge untergeschoben
Dabei ergibt eine kurze Recherche im Internet, dass die angeblichen Anwaltskanzleien gar nicht existieren. Noch schlimmer wird der E-Mail-[…] aber durch den angehängten .zip-Ordner, der einen gefährlichen Trojaner enthält. Zwar ist nicht genau klar, wie der Schädling arbeitet; trotzdem sollte der Anhang auf keinen Fall geöffnet werden. Stattdessen reicht ein schneller Klick auf den „Löschen“-Button, um sich des angeblichen Problems zu erledigen.
Antwort zieht Spam-Flut nach sich
Weiterhin—
Hallo, bin seit 28.06.2013 angeblich MITGLIED im web.de Club, zufälligerweise kurz nach meinem Geburtstag. Habe gleich per Einschreiben Rückschein widersprochen. Mittlerweile schreibt das BFS Inkasso mir Drohbriefe, heute kam eine TITULIERUNGSANKÜNDIGUNG.
kein anbieter gibt sich die schuld.wer rechtschutz versichert ist soll klagen
Ich habe von web.de angeblich eine online Rechnung bekommen, die ich aber nie gesehen habe. Letzte Woche ging dann der Inkasso Brief bei mir ein mit einer Forderung über 103€. Das habe ich angefochten. Zurück kam das Angebot „nur“ 65€ zu zahlen und dann – oh wie nett – weiterhin web.de Premium Mitglied zu sein.
Der Verweis, dass der Abschluss eines Vertrages ein Irrtum sei wurde abgewiesen.
Jetzt weiß ich nicht genau, wie ich weiter vorgehen soll? Wie gut sind die Chancen das zu gewinnen?
Selbes Spiel mit 1 & 1. Rechnung bekommen dann war das E-Mail Konto zu und die BFS risk & collection GmbH versucht nun Geld zu bekommen. Aufgrund des Gerichtsunteils habe ich das jetzt dem Inkasoladen eine Rechnung über meine Auslagen geschickt.Lasst die ruhig ein Mahnververfahren einleiten. Der Sache wiedersprechen und gut. Es ist nicht bekannt das jemals ein Inkassobüro einen Prozess angestrengt hat.
ich habe das problem mit gmx habe angeblich mai domian online abgesclossenam 25.10.2013 haben mir dafür 47;88 euro vom konto abgezogen hab den betrag von meiner bank zurück geholt das ich kunde sein soll erfur ich erst am5.1.2014 bei dem versuch mir ein neues passwort zu holen stand da maiadresse und kundennummer ungültig also zahle ich auch nicht habe aber meinaber meine anwältin zu rate gezogen bin verzweifelt wer kann mir helfen????bitte schreibt mir danke
Was hat Ihre Anwältin denn unternommen??
Bitte melden Sie sich als Mitglied bei Verbraucherschutz.de an. Nach der Anmeldung finden Sie Gesetzestexte, mit denen Sie kündigen können.
Auf keinen Fall bezahlen !! Ich habe drei Briefe von zwei Inkassobüros bekommen und zum Schluss einen bescheid vom Amtsgericht. Nicht einschüchtern lassen, das Amtsgericht prüft den Vorwurf von 1&1 nicht . Einfach Einspruch einlegen.
Danach habe ich meinen Anwalt aufgesucht. Erst wurden noch weitere Forderungen von dem Inkassobüro gestellt, welche sich aber durch die einfache frage, wie der vertrag zustande gekommen ist , deutlich weniger wurden. Letztendlich wurde das Verfahren eingestellt.
Hallo, auch ich bin kürzlich von einer Forderung seitens der 1&1 Mail & Media GmbH für eine angebliche Web.de – Clubmitgliedschaft überrascht worden. Ich habe eine soche Mitgliedschaft jedoch nicht angeschlossen. Bei meinen Recherchen bin ich auf mehere Foren gestoßen, in denen es mittlerweile eine Fülle von Beschwerden bzw. Geschädigten gibt. Ich werde der Forderung nicht nachkommen, sondern mich an den Verbraucherschutz wenden.
Aus Sicherheitsgründen wurden Sie nach 3Std.Inaktivität vom System abgemeldet.Neu einloggen,was nicht ging.Ich mußte Gebührenpflichtig anrufen.Nach vielen hin und her war der Zugang wieder frei.Das ist mir zum ersten Mal passiert.:Hat das so alles seine Richtigkeit,oder ist alles Abzocke
Hi,
was ist zu tun, wenn man eine solche nicht gerechtfertigte Mahnungen bereits bezahlt hat?
Kann man ein Inkassobüro einschalten, um offizielle sein 100 Euro zurückzufordern? Web.de wird nicht darauf eingehen und es folgt der gerichtlichen Mahnbescheid. Aber was passiert, wenn web.de dort Widerspruch einlegt und die Sache vor Gericht landet?
Hätte man vor Gericht eine Chance?
Falls ja, würde sich ein solches Vorgehen herumsprechen, dann würde web.de schnell mit dieser Abzocke aufhören..
Hallo
Ich komme aus der Schweiz, und habe auch eine ungewollte WEB.de-Clubmitgliedschaft (per Zufall an meinem Geburtstag) „abgeschlossen“.
Den Musterbrief mit dem Gerichtsbeispiel von Koblenz habe ich per Einschreiben an 1&1 Media gesendet.
Zurück kam eine Mail mit einer Mahnung im Anhang und die Mitteilung, dass der Vertrag im Jahre 2014 gekündigt wird. Antwort auf den Brief bekam ich leider nicht.
Ist es ratsam die Mahnung zu ignorieren?
Oder hat jemand ein Musterbrief für die Mahnung?
Sie sollten sich an den Konsumentenschutz in der Schweiz wenden. Die Verbraucherzentrale in Deutschland klagt bereits wieder seit Februar gegen web.de und vielleicht können die Kollegen beim Konsumentenschutz Kontakt zur Verbraucherzentrale in Deutschland aufnehmen.
Das gleiche ist mir mit gmx 2 mal dieses Jahr passiert. Angeblich hätte ich ich pro Mail Verträge abgeschlossen ( die keine Sau braucht)… Ich sollte doch Geld bezahlen, sonst käme ich Post vom Inkassobüro… Betrüger Laden, schade dass Omas nicht öffentlich wird…
Hallo,
ich habe Web.de auch dieses Schreiben geschickt. Antwort war einen Email in der garnicht auf meinen Widerspruch eingegangen wurde, sondern lediglich der Termin des vermeintlichen Vertragsabschlusses genannt wurde und um Zahlung gebeten wurde. Inzwischen ist mein Postfach gesperrt und ich bekomme Mahnungen via Post.
Meine Sorge ist nun, dass ich einen Schufa- Eintrag erhalte oder ich letztendlich eine viel höhere Summe zahlen muss.
Wie geht ihr damit um?
LG Steffi
Was haben Sie denn für eine Antwort auf das Schreiben erhalten?
Dies war der Brief an Web.de
Absender:
……….
……….
……….
Einschreiben mit Rückschein
WEB.DE Kundenservice
Brauerstraße 48
76135 Karlsruhe Datum: 00.00.2013
Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr. 0815 / Kunden-Nr. 4711
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 01.00.2013 machen Sie einen Betrag in Höhe von 20 Euro für
die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag
mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte
nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen
sein soll. Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der
betroffenen Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis
dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte. Insofern mache ich Sie auf Ihre
Beweislast dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner
angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über
die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den
Preis zur Verfügung gestellt haben und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur
Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrages ergab. Ein Vertrag
dürfte gemäß § 312g Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.
Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach
den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den
Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags.
Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die
Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d
Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht
kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich
Tja, so ähnlich war es auch bei mir, nur Web.de ( bzw die 1&1 Mail & Media GmbH ) antwortete auf meinen Widerspruch vom 04.03.2013. Ich werde wohl auf ein Anwaltsschreiben / Inkasso schreiben warten müssen!