Nach einem Verkehrsunfall können Sie sich bei diesem Anwalt eine kostenlose Ersteinschätzung und Rechtsberatung einholen.
von Rechtsanwalt Vincent Aydin (u.a. Rechtsanwalt für Verkehrsrecht)
Zum Glück handelt es sich bei den täglichen Verkehrsunfällen auf unseren Strassen meistens um reine Sachschäden. Wir erklären Ihnen, wie Sie nach einem Verkehrsunfall Ihre Rechte vollständig durchsetzen können.
Erster Schritt nach einem Verkehrsunfall
Die Polizei sollte in jedem Fall nach einem Unfall eingeschaltet werden. Auch dann, wenn der Unfallgegner sein Verschulden zugibt. Leider kommt es sehr oft vor, dass sich der Verschulder später nicht mehr daran erinnern möchte, dass er die Schuld am Unfallort bereits eingestanden hat. Lassen Sie sich das Schuldanerkenntnis des Unfallgegners in jedem Fall schriftlich geben, wenn das Abwarten auf die Polizei nicht möglich sein sollte.
Das Sachverständigengutachten
Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit der Begutachtung, Uum den Schaden an Ihrem Fahrzeug beziffern zu können. Vorher sollte man mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen, damit schon vor Beauftragung des Gutachters eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen werden kann. Erst wenn Erfolgsaussichten bestehen, wird der Gutachter beauftragt.
Die Schadensmeldung bei der Versicherung
der Rechtsanwalt kann anhand des Sachverständigengutachtens den Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Es ist sinnvoll, die Schadensmeldung von einem Anwalt durchführen zu lassen, da es gängige Praxis der Versicherungen ist, die Gutachten zu überprüfen und die Schadenssumme zu kürzen. Dann kann der Anwalt auf Kürzungen der Versicherung entsprechend reagieren.
Die Rechtsanwaltskosten
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach der Höhe des entstandenen Schadens. Im Falle des entsprechenden Verschuldens sind diese ebenfalls von der Versicherung des Unfallgegners zu zahlen.
Ersteinschätzung und Beratung
Nach einem Verkehrsunfall erhalten Sie von uns gern eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage. Selbstverständlich vertreten wir Sie, für den Fall das Erfolgsaussichten bestehen, auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
MEA Rechtsanwälte
in Kooperation
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Telefon.: 030 69533096
Fax: 030 695 331 03
E-Mail: [email protected]