Verbraucherschutz.de rät Gewerbetreibende dringend, das Schreiben von der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) nicht zu unterschreiben.
Rechtsanwalt Hufschmid schrieb uns folgendes:
Ganz aktuell hat unsere Kanzlei eine „Eilige FAX-Mitteilung“ einer Firma mit dem Namen Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) erhalten. Der Betreff des Schreibens lautet „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“. Das Formular sieht auf dem ersten Blick wie von einer Behörde aus. Es wird von der Erfüllung „gesetzlicher Pflichten“ gesprochen und der Eindruck erweckt, dass man das beigefügte Formular hierfür unterschreiben müsse.
Uns erinnert dieses Vorgehen an die Masche der „Gewerbe-Meldung.de“, mit welcher wir bereits viele Erfahrungen gesammelt haben. Interessanterweise sitzt nun auch die DAZ ihren Geschäftssitz in Malta. Die vollständige Adresse lautet: DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., 141 Edgard Bernard Street Gzira, GZR1707, Malta. Auf dem Formular wird als Postanschrift die DAZ, Zentrale Postverteilstelle, Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg genannt.
Bei dem Formular handelt es sich um keine „Erfassung“ – sondern um einen teuren Auftrag!
Das Formular beginnt mit einem großen eingerahmten Hinweis „Ergänzen oder korrigieren Sie bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten bis [kurzes Datum]“. Die Daten der eigenen Firma sind schon vorausgefüllt, man muss nur noch ein paar Ergänzungen vornehmen. Und natürlich am Ende unterschreiben und das Formular gebührenfrei an die Faxnummer 00800 / 77 000 777 zurückfaxen.
Das Formular ist nicht „gebührenfrei“, sondern kostet Sie jährlich 498 € netto.
Wir man es bei behördlichen Dokumenten oft macht, liest man so ein Formular in der Regel ausschnittsweise: In einem Textblock stehen langweilige Ausführungen über die DS-GVO und dass man die Daten prüfen müsse. Daten prüfen ist kein Problem, das macht man dann auch.
Darunter folgt dann ein großer Absatz in einem schönem (unübersichtlichen) Fließtext. Am Anfang erhält man eine kurze Belehrung, dass man seit dem 25.05.2018 die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) erfüllen müsse. Dann folgt eine Aufzählung, welche Daten von Ihnen gespeichert werden.
Mitten in dem Fließtext steht dann, dass es sich bei dem Formular um ein Angebot handelt und man mit der Annahme ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ erhält. Hierbei handelt es sich um Muster und Checklisten rund um die DSGVO. Die Kosten hierfür belaufen sich auf jährlich 498 € netto – und zwar mit einer Laufzeit von drei Jahren. Insgesamt werden somit 1.494,00 netto gefordert. Wenn man den Vertrag nicht kündigt, läuft verlängert sich dieser sogar noch jährlich automatisch weiter.
Sie haben unterschrieben? Dann sollten Sie schnell handeln:
Schicken Sie ein Schreiben an die DAZ und erklären Sie die Anfechtung und hilfsweise die außerordentliche und auch ordentliche Kündigung und vorsichtshalber auch den Widerruf. Nennen Sie in Ihrem Schreiben Ihre Gründe, wie z. B. dass Sie sich nicht bewusst waren einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben z. B. vorab per Fax (mit Sendebericht) und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein.
Vermutlich wird die DAZ die Beendigung nicht akzeptieren und die Forderung weiterhin geltend machen. Da es sich um eine neue Masche handelt, gibt es zu den aktuellen „Formular-Angeboten“ (unserer Kenntnis nach) noch keine Urteile.
Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen wir Ihnen sich möglichst schnell an eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden. Diese übernimmt dann für Sie alles Weitere, so dass Sie selbst nichts weiter unternehmen müssen.
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Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
Anfrage per WebAkte: https://kanzlei-hufschmid.de/Fragebogen-DAZ
Rechtsanwalt
Alexander Hufschmid
Planegger Str. 18
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