Herr Benjamin H. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrtes Team von Verbraucherschutz.de,
unter ”http://verbraucherschutz.de/avis-erstattet-unberechtigte-schadenbelastung/”
bin ich auf einen Artikel aufmerksam geworden, der auch in ähnlicher weise auf mich zutrifft.
Ich hatte vom 16. bis 19. August 2013 für ein verlängertes Wochenende ein Fahrzeug bei AVIS in Berlin gemietet. Ich habe das Fahrzeug (Audi A3) rechtzeitig, vollgetankt und schadenfrei am 19.08. um ca 19:50 Uhr in der Tiefgarage abgegeben. Während des Aussteigens lief bereits ein Avis-Mitarbeiter um das Fahrzeug herum, um dies zu begutachten.
Am 16.09.2013 erhielt ich eine Mahnung der avis-budget-group mit der Aufforderung zur Zahlung von 516,99 Euro. Da mir der Vorgang nicht bekannt war und ich bis dahin keine Rechnung erhalten hatte, rief ich bei der Avis Station an und bat um Erklärung. Der Mitarbeiter sagte, dass an dem Fahrzeug (Zitat) ”ein riesiger Riss” in der Frontscheibe gewesen sei und die Scheibe sofort ausgetausch werden musste.
Daraufhin reagierte ich am nächsten Tag mit einem Widerspruch bei AVIS (per Fax, Email und Post) und wies die forderung als unrechtmäßig zurück. Ferner bat ich im Schreiben um Darlegung des Sachverhalts und detaillierte Schilderung.
Sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin sind uns sicher, dass bei Abgabe kein Schaden an der Frontscheibe vorlag. Auch während der Fahrt wurde die Scheibe nicht von einem Stein getroffen.
Bis heute habe ich keine Reaktion von Avis erhalten und möchte nun eine endgültige Klärung herbeiführen.
Interessant war auch, dass während der Fahrt das Öl leer war. Ich rief beim Kundenservice an, kaufte Öl und füllte dies nach. Beim Einreichen des ”Öl-Belegs” (ca. 26 Euro) versicherte mir der Mitarbeiter, dass so etwas sehr ungewöhnlich sei und sagte (erinnerlich): ”Der hat ja auch schon ganz schön viele Kilometer runter, dass der noch im Programm ist…”.
Ich möchte noch ergänzen, dass ich ”Mietwagen erfahren bin”. Ich habe schon sehr häufig bei den Konkurrenten Sixt und Europcar gemietet, keinen Schaden verursacht und so etwas noch nie erlebt.
Ich habe auch bei AVIS keinen Schaden verursacht.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir aufgrund Ihrer Erfahrung in ähnlichen Fällen bei einer Klärung helfen könnten. Gerade da ich im November urlaubsbedingt nicht in Deutschland sein werde.
Wenn sie weitere Details, Angaben oder Unterlagen benötigen melden sie sich bitte.
Wenn Sie dies veröfftlichen, bitte ich um Löschung meines Names und von Daten und Angaben, die auf mich zurückverfolgbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 19.10.13 an AVIS weiter. Am 29.10. schrieb AVIS:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchten wir uns für die Kontaktaufnahme bedanken. Verzeihen SIe uns bitte die verzögerte Antwort.
Nach Sichtung und Prüfung der Unterlagen haben wir die Entscheidung getroffen, dass wir die Schadenbelastung von Herrn Harder i. H. v. 550.00 EUR stornieren. Er wird von uns bald eine korrigierte Rechnung und einen Schaeck über 33.31 EUR erhalten.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns vielmals entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr NWE Team
Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG
Herr H. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Laukenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht und natürlich auch Ihre Hilfe.
Ebenfalls möchte ich mich bei Ihnen für die tolle Hilfe bedanken – Ja, Avis hat die Forderung, mit einer geänderten Rechnung auf 0,00 Euro) zurückgenommen, und mir einen Verrechnungscheck für meine Auslagen geschickt.
In Kürze werde ich mich mit Hilfe des „Dankeschön Kontos“ noch bedanken 🙂
Allerdings habe ich bis heute keine Antwort auf meinen Widerspruch bzw. Erläuterung erhalten.
Schade finde ich, dass Avis einen Kundenwiderspruch kaum beachtet. Ich habe mich entschieden nicht mehr bei Avis zu mieten und werde in Zukunft auch bei anderen Unternehmen vorsichtiger sein.
Herzlichen Dank nochmals und für die Zukunft alles Gute
Benjamin H.