ARD ZDF Beitragsservice informiert: Wenn ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.
Zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, gibt es einiges zu erledigen, denn die verbleibende Partei läuft sonst Gefahr, für den Ex-Partner weiterzuzahlen Verträge müssen angepasst und Zahlungsmethoden aktualisiert werden. So auch beim Rundfunkbeitrag. Im Umzugs-stress geht der aber gern unter. Der ARD ZDF Beitragsservice verrät Ihnen, worauf Sie achten müssen:
Im Zuge des alle vier Jahre stattfindenden bundesweiten Meldedatenabgleichs, bei dem der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Meldedaten aller volljährigen Personen in Deutschland mit seinen Bestandsdaten abgleicht, treten gelegentlich Sachverhalte auf, bei denen Bürger irrtümlicherweise die Beitragszahlungen für eine verzogene Person, häufig einen Ex-Partner, leisten. Diese entstehen in der Regel dann, wenn der Beitragskontoinhaber die gemeinsame Wohnung verlässt, die Zahlung aber weiterhin von dem verbleibenden Bewohner geleistet werden. Dies geschieht meistens in dem Glauben, für die eigene Wohnung zu zahlen. Was viele Beitragszahler nicht wissen: Auch wenn die Beiträge pro Wohnung anfallen, werden Beitragskonten mit der jeweiligen Beitragsnummer personenbezogen vergeben. Der Beitragskontoinhaber, auf den die Wohnung beim Beitragsservice angemeldet ist, nimmt sein Beitragskonto samt den Zahlungen an seinen neuen Wohnort mit. Der verbleibende Bewohner muss sich selbstständig um die Widerrufung des Lastschriftmandats oder die Löschung des Dauerauftrags kümmern. Darüber hinaus besteht für ihn die Pflicht, die Wohnung in seinem Namen zum Rundfunkbeitrag anzumelden.