ARD ZDF Beitragsservice informiert: Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende.
Zweimal jährlich beginnen junge Menschen in Deutschland ein Studium oder eine Berufsausbildung. Neben vielen neuen Freiheiten kommen damit auch einige Pflichten auf sie zu. Eine davon ist in Deutschland die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Was für Azubis und Studierende gilt, erklärt hier der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Der Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung stellt für junge Menschen einen entscheidenden ersten Schritt in Richtung Selbstständigkeit dar. Damit gehen aber auch Verpflichtungen einher, wie zum Beispiel der Rundfunkbeitrag. Dieser ist in Deutschland gesetzlich geregelt und fällt pro Wohnung an. Der Artikel gibt eine Orientierung, welche Regeln für Studierende und Azubis gelten, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft oder bei Bezug von BAföG.
Was gilt für Studierende und Auszubildende?
Alle Infos, Meldungen und Anträge unter:
rundfunkbeitrag.de/studierende
Wenn du in deine erste eigene Wohnung, ein Studierendenwohnheim oder eine WG ziehst, dann wirst auch du erstmalig mit dem Rundfunkbeitrag in Berührung kommen. Dies solltest du dabei wissen:
Wohnungsanmeldung
Du oder eine mitbewohnende Person muss beim Beitragsservice die Wohnung anmelden.
Die anderen müssen nicht zusätzlich zahlen, wenn sie die Beitragsnummer der zahlenden Person mitteilen.
Achtung: Zieht die angemeldete Person um, nimmt sie ihre Beitragsnummer mit. Eine andere Person muss dann die Wohnung auf ihren Namen anmelden.
BAföG & Berufsausbildungsbeihilfe
Wenn du eine soziale Leistung wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhältst, kannst du grundsätzlich einen Antrag auf Befreiung stellen. Sie gilt auch für Ehe- und eingetragene Lebenspartner/-innen in der Wohnung, jedoch nicht für Mitbewohnende. Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.
Vier Zahlungstermine pro Jahr
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 € im Monat. Zahlen musst du ihn alle drei Monate, jeweils zum 15. des mittleren Monats im Zahlungszeitraum. Dann sind gleich drei Monatsbeiträge à 18,36 € fällig – insgesamt 55,08 €. Tipp: Im Lastschriftverfahren geht das automatisch.
Auslandssemester
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt kannst du das Beitragskonto befristet abmelden, wenn du die gesamte Wohnung untervermietest. Den Mietvertrag musst du der Abmeldung beifügen. Die Person, die bei dir zur Untermiete wohnt, muss dann selbst die Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden. Tipp: Einfacher ist es, den Rundfunkbeitrag auf die Untermiete umzulegen oder sich mit den Mitbewohnenden zu einigen.
Eine Wohnung – ein Beitrag
Egal ob WG oder Zimmer im Studierendenwohnheim: Pro Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden.
Es ist egal, wie viele Personen in der Wohnung leben. Ob und wie viele Empfangsgeräte du besitzt, spielt keine Rolle.