Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, diese Offerte von der HRZ GmbH über 782,47 Euro nicht zu unterschreiben und diese nicht zurück zu senden.
eingereicht am: 23.07.2019 um 07:30
Herr Nic H. schrieb uns am 23.7.19:
Betreff: HRZ GmbH
Guten Tag,
wir haben nach Änderung im Handelsregister diverse Fake Gewerberegisterbekanntmachungen erhalten.
Unter anderem von der HRZ GmbH.
Eine Offerte, die im Text enormen Druck auf Zahlung ausübt, obwohl es eine Offerte ist…..
Ein Betrag von 782,47€, anbei das Dokument.
Scheinbar sind diese durch eine Eintragung der Prokura auf uns gekommen.
Vielen Dank und viele Grüße
Nic H.
Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Duisburg HRB 31920 – HRZ GmbH
HRZ GmbH
Auf dem Damm 112
47137 Duisburg
hrz-online.de
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte können Mandanten aus ganz Deutschland vertreten werden.
Unverbindliche Anfrage per WebAkte:
https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/
Rechtsanwalt Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering
E-Mail: [email protected]
Tel.: 089 / 416 15 75 75
K.Kayser
An meine Firma bei Heidenheim/ Stuttgart kam eine Zahlungsaufforderung i.H. v. 755,65 € nach einer Prokuraerteilung – HRZ Online e.K. Kronenstr.66 10117 Berlin und Zahlunsempfänger GHI Online e.K. IBAN 85508629030000033804.
Das war bereits anderweitig amtlich erledigt. Wir bestätigen das noch mit dem genannten Anwalt und zahlen vsl. nicht.
Wir haben heute 09,04,2020 eine Zahlungsaufforderung aus Mönchengladbach erhalten.
€ 886,57
IBAN DE85440100460525841462
BIC PBNKDEFFXXX
Die Bankverbindung ist Sparkasse Rhein-Maas IBAN: DE25324500000030036823
Habe gerade mit der Bank gesprochen, die nichts dagegen unternehmen kann und möchte. Ich frage mich, wie das Konto auf die GmbH noch existent sein kann, wenn die GmbH gelöscht wurde. Aber die Dame wollte nicht einmal die Kontonummer haben…
Wir auch zwei – mit ähnlich krummen Zahlen, da fehlt wohl eine feste Gebührenordnung 😉 Wurden aber vorgewarnt, vom Notar und Amtsgericht. Bei 100 Tsd.n Gründungen/Jahr lässt sich eine schönes Plus generieren. Und die Banken machen mit, obwohl die HRZ GmbH (gegr. Jun 19 GF: Klimek, Pawel Piotr) im Okt. von Amts wegen gelöscht wurde. Das Schreiben erfüllt alle Absätze des §263 StGB, zus. gewerbsmäßig (bis zu 10 Jahre Haft). Amtliches HR trägt ein „Deutsches Zentrales HR“ ein??? mmh
wir haben heute ebenfalls zwei Zahlungsaufforderungen erhalten:
a) von der DZHR GmbH (IBAN DE61 4401 0046 0519 6444 67 / PBNKDEFFFXXX) ueber EUR 924,63 und
b) von der HRZ GmbH (IBAN DE25 3245 0000 0030 036826 / WELADE1KLE) ueber EUR 783,58
fuer a) einen Handelsregistereintrag und b) eine Handelsregisterbekanntmachung. Zitat: „Zahlbar innerhalb von 3 Werktagen – Ansonsten behalten wir uns das Recht vor, Ihre Daten unverzueglich aus unserem System zu loeschen“. Ich bitte darum.
@B. Marquardt
Bei uns gerade eingetroffen mit Datum 28.11.2019.
Bankverbindung ist: HRZ GmbH DE25324500000030036826 WELADED1KLE
Mich verbüfft woher die Daten kommen. Bei uns wurden Daten verwendet, die bisher nur im offiziellen Handelsregistereintrag stehen. Da scheint jemand gewaltig gegen die DGSVO zu verstoßen. Bei einer vorschrifftsgemäßen Rechnungsprüfung geht so etwas natürlich nicht durch.
Hallo zusammen,
wir haben heute zwei Offerten mit Überweisungsaufforderungen bekommen:
1. Handels Union Deutschland, 33791 Steinhagen (Eine Kostenaufstellung suggeriert eine erbrachte Leistung)
2. Gewerberegisterzentrale: HRZ GmbH, 47137 Duisburg (sehr frech: Zahlbar binnen 3 Werktagen nach erhalt!)
In dem umfangreichen Fließtext versteckt sind dann Hinweise auf Offerte, Angebot ect.
Moin an alle, die Probleme mit diesen blöden Machenschaften haben!
Wir haben gerade eine Sitzverlegung von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg hinter uns. Auch bei uns flattern wieder mal (vorher in Schleswig-Holstein auch ständig…) diese „Geister“ ein. TIPP: immer darauf achten: oben rechts im Rechteck – wird gerne überlesen – findet man das Wort OFFERTE. Also nichts überweisen!!!! Wir fragen uns auch, in wie weit hier mal die berühmte DSGVO zu tragen käme.
Viele Grüße M. Stemmann
Wir können keine Zahlung empfehlen, wenn Sie nicht tatsächlich etwas bestellt haben. Vorsichtshalber sollten Sie den Vertrag wegen Täuschung anfechten, kündigen und widerrufen (in einem Schreiben). Versenden Sie das Schreiben so, dass Sie einen Zustellnachweis haben. Falls Sie mehr Hilfe benötigen, schreiben Sie uns gerne völlig unverbindlich:
https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
https://kanzlei-hufschmid.de/impressum/
….wir sind gerade als Neulaien auf diese Masche darauf reingefallen, mit welcher Bankverbindung kommen Sie daher?