Vorsicht: NetCologne-Kündigungsfrist beginnt erst ab Ummeldung!
Herr K. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28. Februar 2013 habe ich meinen seinerzeit bestehenden DSL/ISDN-Vertrag mit der Kundennummer […] unter Berücksichtigung der 3-monatigen Kündigungsfrist fristgerecht zum 31. Mai 2013 gekündigt. Da ich zum oben genannten Zeitpunkt wegen eines Arbeitsplatzwechsels von Köln nach Ulm gezogen bin und deswegen das Versorgungsgebiet der NetCologne GmbH verlassen habe, habe ich von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, welches mir daraufhin telefonisch von NetCologne bestätigt wurde.
Mir wurde zugesagt, dass ich die für diese außerordentliche Vertragskündigung benötigte Meldebestätigung der Stadt Ulm nachträglich einreichen kann, was bei einem Umzug zwangsläufig erfolgen muss, da es mir schließlich erst nach meinem Umzug am 30. März 2013 möglich war, mich zum 01. April 2013 bei der Stadt Ulm umzumelden. Des Weiteren ist mir bestätigt worden, dass die Kündigung vom 28. Februar 2013 mit dem Vertragsende zum 31. Mai 2013 von der nachträglichen Einreichung der Meldebestätigung unberührt bleibt. Das heißt, mir ist versichert worden, dass das Vertragsverhältnis in jedem Fall zum 31. Mai 2013 endet, leider nur telefonisch.
Wie besprochen, habe ich daraufhin die Meldebestätigung meines neuen Wohnortes zu NetCologne geschickt, um meinen Wohnortwechsel zu belegen. Einem Schreiben von NetCologne vom 24. Mai 2013 habe ich dann entnehmen können, dass diese Meldebestätigung offenbar nie dort angekommen sein muss, da von einem ordnungsgemäßen Vertragsende zum 10. Oktober 2013 die Rede war. Die Meldebestätigung habe ich seinerzeit leider nicht per Einschreiben zu NetCologne gesendet, weswegen ich sie am 13. Juni ein weiteres Mal versendet habe – dieses Mal per Einschreiben.
Leider ist diese Meldebestätigung wieder nicht dort angekommen, jedenfalls wurde mir auf der Hotline telefonisch mitgeteilt, das zwar mein Schreiben vom 13. Juni 2013 vorliegt, nicht aber die Meldebestätigung, die diesem Schreiben beilag. Seit dem von mir erwarteten Vertragsende sind fälschlicherweise bisher sechsmal Beträge von meinem Konto abgebucht worden, die ich daraufhin allesamt eigenmächtig wieder habe zurückbuchen lassen:
1. Abbuchung vom 17.Juni 2013: 55,79 Euro; Rückbuchung am 18. Juni 2013
2. Abbuchung vom 16.Juli 2013: 64,79 Euro; Rückbuchung am 16. Juli 2013
3. Abbuchung vom 13.August 2013: 74,79 Euro; Rückbuchung am 15. August 2013
4. Abbuchung vom 16.September 2013: 78,06 Euro; Rückbuchung am 23. September 2013
5. Abbuchung vom 17.Oktober 2013: 70,59 Euro; Rückbuchung am 17. Oktober 2013
6. Abbuchung vom 25. November 2013: 57,69 Euro; Rückbuchung am 26. November 2013
Was läuft hier eigentlich? Merkwürdig ist, dass jeden Monat andere Beträge abgebucht werden, als ob dieser Anschluss noch aktiv wäre. Merkwürdig ist auch, dass ich schon einige Male versucht habe, mit NetCologne Kontakt aufzunehmen – telefonisch, schriftlich und per E-Mail, aber es passiert nichts – kein Brief mehr, kein Anruf keine E-Mail, obwohl NetCologne meine neue Adresse, sowie andere Kontaktdaten bekannt sein sollten, da ich sie immer angegeben hatte. ich bekomme nicht einmal Mahnungen, obwohl eine Mitarbeiterin an der Hotline mal erwähnte, ich sei in der dritten Mahnstufe, was auch immer das bedeuten mag.
Wenn Sie mir helfen könnten, oder mir Tipps zum weiteren Vorgehen geben könnten. Wenn Sie weitere Informationen oder Unterlagen brauchen, stehe ich ihnen natürlich zur Verfügung – Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Arnd K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an NetCologne weiter und erhielt keine Antwort.
Einen Monat später meldete sich Herr K. erneut bei uns:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
vielen Dank, dass Sie sich meinem Fall angenommen haben und mich darin unterstützen, dass NetCologne sich mit mir in Verbindung setzt. Tatsächlich scheint Ihr Bemühen Früchte zu tragen.
Ich habe Ende Januar ein Schreiben von NetCologne bekommen, welches ich Ihnen zwecks Prüfung gern zukommen lassen möchte. Es bestehen aber immer noch Unklarheiten, die ich gern noch geklärt wissen möchte, bevor ich die noch ausstehende Zahlung an NetCologne überweise. Zu diesem Zweck habe ich das erwähnte Schreiben von NetCologne eingescannt und dieser Mail als PDF im Anhang hinzugefügt.
Ich würde mich freuen und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie sich diesem Sachverhalt nochmal annehmen würden.
Sehr geehrter Herr K.,
wir bedauern sehr, dass Ihre neue Adresse außerhalb unseres Anschlussgebietes liegt und wir aus diesem Grund Ihren Anschluss dort nicht schalten können.
Wie bereits mitgeteilt, sieht § 46 Abs. 8 TKG eine 3-monatige Sonderkündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende vor, welche mit Ihrem Wegzug zu laufen beginnt.
Gemäß der von Ihnen eingereichten Meldebestätigung sind Sie zum 01.04.2013 weggezogen. Somit wäre die Kündigung zu Ende Juli 2013 möglich gewesen. Bitte entschuldigen Sie, dass wir den Anschluss darüber hinaus weiter berechnet haben. Wir werden die Beträge der Rechnungen August bis einschließlich November in Höhe von insgesamt 219,80 Euro intern ausbuchen.
Wir bitten Sie daher die noch offenen Rechnungen der Monate Mai bis einschließlich Juni auszugleichen.
Wir würden uns freuen, Sie vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Kunden begrüßen zu können und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Freundliche Grüße
Ihr NetCologne GmbH
Verbraucherschutz.de recherchierte in diesem Fall und stieß auf den besagten § 46 der Bundesnetzagentur, der besagt:
> Zitat:
Umzug
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist gemäß § 46 Abs. 8 TKG verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
Sonderkündigungsrecht bei Nichtleistung
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
> Zitat-Ende
Unser Fazit:
NetCologne bezieht sich ganz legal auf die rechtlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur, in denen diese 3-Monatsfrist verankert ist. Wo steht aber geschrieben, dass diese Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher die Ummeldebestätigung zu NetCologne gesendet hat? Und dann gezwungen ist, drei Monate einen Vertrag zu zahlen, den er nicht nutzen kann.
Wir von Verbraucherschutz.de finden, dass dies kein seriöses Geschäftsgebaren ist!
Leider bin auch ich Opfer der unlauteren Geschäftsgebahren seitens Netcologne geworden.
Ich habe den Umzug im gleichen Ort beantragt, und nach 3 Monaten und ewigen Telefonaten inkl. Wartezeit von im Schnitt 20min endlich herausgefunden, das Netcologne den Anschluss nicht bereit stellen kann.
Netcologne hat mich daraufhin angerufen, und mir aber bis Heute die Kündigung weder bestätigt noch die Abbuchungen eingestellt.
Alle Anrufe laufen ins Nichts.
Kriminell.
Wir haben das gleiche Problem mit NetCologne. Leistung kann am neuen Ort nicht erbracht werden, NC will aber möglichst lange Geld. Bundesnetzagentur sagte uns:
– bei Umsetzung der Neuregelungen des § 46 Abs. 8 TKG seien in der Praxis eine Reihe technischer und rechtlicher Detailfragen aufgetreten, die von den Anbietern uneinheitlich behandelt werden
– BNetzA plant eine Anhörung der Anbieter, um für Verbraucher verlässliche Vorgehensweise zu erreichen
– bis dahin kann nur ein Richter entscheiden.
Hallo,
ich habe das gleiche Problem mit Netcologne, da ich zum 01.08. nach Rostock gezogen bin. Ich habe fristgemäß Mitte April gekündigt. Als dann heute die Rechnung für August Postkasten war, habe ich diese direkt beim Kundenservice reklamiert mit dem Hinweis, dass im Gesetzt nirgendwo verankert ist, dass das Sonderkündigungsrecht erst ab Tag des Umzugs läuft.
Ich werde alle Abbuchungen ab 01.08. stornieren und auf gar keinen Fall zahlen!
AGB netcologne: „Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar…“ Also bis spätestens 30.07. bei Vertragsbeginn 01.11., bis 20.08. bei Vertragsbeginn 20.11. usw. Auf jeden Fall Einzugsermächtigung kündigen! Dann: alles weitere von denen ignorieren. In meinem Fall hab ich nie wieder was von denen gehört! Die versuchen das aber immer wieder! Reiner Abzockerverein!
Das gleich Spiel bei anderen Internetprovidern, z.B. Unitymedia (NRW). Es kann nicht Sinn der TKG sein, dass die Unternehmen sich drei Monate an ihren ehemaligen Kunden schadlos halten, ohne eine Leistung zu erbringen. Wie kann diesem unlauteren Geschäftsgebahren begegnet werden?
Habe äußerst schlechte Erfahrungen mit Netcologne. Der Service ist wie angesprochen miserabel, ewige Wartezeiten der hotline, vereinbarte Dinge werden nicht umgesetzt. Mein Thema: Habe Netcologne gekündigt, mir einen neuen Anbieter gesucht. Netcologne will mich erst in 4/ 2016 aus dem Vertrag lassen, angeblich weil es einen Wechsel der Anschlussart im 3/14 gegeben hätte. Dies ist nicht der Fall. Mein Vertrag mit Netcologne basiert auf 11/11. Was kann ich tun?
Patrick lass dich nicht kleinkriegen! Ich arbeite beim Anwalt, habe auf Kanzleibogen einen Brief an das Inkassobüro geschrieben und Zahlung abgelehnt, da hat mir das dusselige Inkassobüro nochmals mit einem Satz ein Schreiben geschickt, was mir netcologne schon damals mal geschickt hatte, ich also schon kannte. Da habe ich nur nochmal geschrieben, das Vorgehen der Fa. netcologne wäre nicht unbekannt und gezahlt würde nichts. Darauf hab ich jetzt schon 2 Monaten nichts mehr gehört…..
Habe das gleiche Problem. Die 3-monatige Frist beginnt angeblich erst ab Einreichung des Ummeldungsnachweises. Verwiesen wurde per Brief auf § 46 Abs. 8 TKG, dort steht jedoch nicht geschrieben, dass die Frist erst bei Einreichung des Nachweises beginnt.
Auch am Telefon wird auf das TKG verwiesen. Wo genau der Fristbeginn beschrieben ist, konnte mir jedoch auch nach der dritten Weiterleitung im Callcenter niemand mitteilen. Habe schriftlich Widerspruch und warte nun seit 2 Wochen auf Antwort.
Zu obiger Problematik „Sonderkündigungsrecht bei Umzug Netcologne“:
Ich habe genau das gleiche Problem mit Netcologne: Meine Anschluss-Kündigung mit 3-Monatsfrist zum 31.08.13 wg. Sonderrecht bei Umzug (wenn am neuen Wohnort Netcologne keinen Anschluss anbieten kann) ging Netcologne nachweislich am 29.05.13 zu. Nach dem 31.08.13 wurde fleissig abgebucht, obwohl ich eine Ummeldebescheinigung einreichte! Jetzt rücken sie per Inkassobüro ran! Bin jetzt beim Anwalt!