Verbraucher sollten wissen, dass Sie bei verspätetem Gepäck eine Meldefrist einhalten müssen:
Air Berlin schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.03.2013.
Bitte gestatten Sie uns eine kurze Erläuterung: Die Haftung einer Fluggesellschaft bei Verlust, verspäteter Andienung oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck richtet sich nach Art. 19, Art. 22 Abs. 2 sowie Art. 31 des Montrealer Übereinkommens. Ein Anspruch auf Kompensation, auf welchem Rechtsgrund er auch immer beruht, kann nur unter den Voraussetzungen und Beschränkungen geltend gemacht werden, die in diesem Abkommen vorgesehen sind.
Etwaige Schäden, welche aus der verspäteten Andienung des Gepäcks resultieren, können nur innerhalb von 21 Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden können. Diese Frist bezieht auf das Datum der Zustellung des verspäteten Gepäcks. Der betreffende Flug fand am 01.08.2012 statt. Das Gepäck wurde am 03.08.2012 zugestellt. Demnach endete die Meldefirst am 24.08.2012. Die Schadensmeldung des Kunden erreichte uns am 05.09.2012. Damit war die Frist um 12 Tage überschritten. Daher können wir dem Wunsch des Kunden nach Entschädigung leider nicht entsprechen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice
Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG