Verbraucher – aufgepasst! Sie haben ein Haus gekauft und ihr Kreditinstitut hat für die Bearbeitung eine Gebühr erhoben?
Nun ist es amtlich. Mehrere OL-Gerichte haben entschieden, dass diese Gebühren nicht zulässig sind. Das heißt, dass die Prüfung einer Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers durch die Bank/Kreditinstitut (Bonitätsprüfung) kostenlos sein muss. Schließlich sei es ja im Interesse der Bank, die Kreditwürdigkeit eines Kunden zu prüfen, so die OLG’s.
Die Sparkasse hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen.
Somit haben Verbraucher, die bereits gezahlt haben, noch bessere Chancen, ihre Bearbeitungsgebühr zurückerstattet zu bekommen. Einige Kreditinstitute bieten bereits diese Bearbeitung als kostenlosen Service an.
Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs steht allerdings noch aus.