Anleger, denen noch Provisionen durch Schweizer Banken und Schweizer Vermögensverwalter zustehen, können sich an diesen Anwalt wenden.
Frau Elisabeth B. schrieb uns am 18.3.19:
Betreff: Unrechtmäßige Einbehaltung von Provisionen durch Schweizer Banken und Schweizer Vermögensverwalter
Sehr geehrte Damen und Herren,
Schweizer Banken haben viele Jahre lang unrechtmäßig Provisionen einbehalten, die aber gesetzlich ganz eindeutig den Anlegern zustehen. In Deutschland gibt es über 120.000 Betroffene. Kaum jemand aber weiß Bescheid, dass man diese Provisionen für die letzten zehn Jahre von den Schweizer Banken zurückfordern kann und das, obwohl es sich hier um unglaublich hohe Summen handelt. Die zu Unrecht einbehaltenen Provisionen nennt man in der Schweiz „Retrozessionen“ oder „Retros“ und stehen laut mehreren Schweizer Höchstgerichtsurteilen den Anlegern zu.
In der Vergangenheit hat sich kaum ein deutscher Anleger Gedanken zu den Provisionen oder der Rückforderung gemacht, da sie sehr oft Schwarzgeld in der Schweiz angelegt hatten und dementsprechend unfaire Bedingen akzeptieren mussten. Seit dem Schweizer Steuer-CDs und prominenten Fällen wie Uli H. hat sich hier aber das Blatt gewendet (Ihre Mitarbeiterin Fr. S. hat damals davon berichtet:
https://verbraucherschutz.de/steuerhinterziehung-ist-kein-kavaliersdelikt/):
Es haben sich seit damals über 120.000 deutsche Anleger selbst angezeigt und ihre Schweizer Vermögen nachversteuert. Jetzt, wo für das Geld die Steuern abgeführt wurden, steht einer Rückforderung nichts mehr im Wege. Die deutschen Anleger müssen über diese Rückforderungsmöglichkeit besser informiert werden und deshalb wende ich mich an Sie. Ich denke, dass es sehr im Interesse der 120.000+ Deutschen ist, zu wissen, dass ihnen die eidgenössischen Banken und Vermögensverwalter noch Geld schulden. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass diese Schulden eine zehnjährige Verjährungsfrist haben und taggenau zu Gunsten der Schweizer Finanzinstitutionen verfallen. Jeder Tag zählt!
Hier einige Medienberichte zu dem unbekannten Thema „Retrozessionen“:
nzz.ch/finanzen/die-banken-vergeben-beim-seilziehen-um-die-retrozessionen-eine-grosse-chance-ld.1432178?xing_share=news
nzz.ch/finanzen/die-banken-vergeben-beim-seilziehen-um-die-retrozessionen-eine-grosse-chance-ld.1432178?xing_share=news
wiwo.de/my/finanzen/steuern-recht/ueberhoehte-gebuehren-die-rache-der-bankkunden/20388440.html
Damit Sie die rechtliche Lage Ihrerseits untersuchen können, gebe ich Ihnen hier die Auflistung der Schweizer Gerichtsurteile, die Banken zu Ausbezahlung zwingen (trotzdem gestalten sie den Rückforderungsprozess sehr kompliziert und langwierig…):
2006: BGE 132 III 460 ff – Von konzernfremden Produktanbietern erhaltene Retrozessionen stehen den Kunden zu
2012: BGE 4A_127/2012 und 4A_141/2012 – Auch von konzerninternen Produktanbietern erhaltene Retrozessionen stehen den Kunden zu
2017: BGE 4A_508/2016 – Kunden können 10 Jahre rückwirkend die Retrozessionen beim Finanzdienstleister rückfordern
2017: HG 150054 – Die Rückvergütung auf zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen stehen den Kunden auch dann zu, wenn kein Vermögensverwaltungsmandat bestanden hat (z.B. Beratungsmandat oder Execution-Only-Mandat)
2018: BGE 144 IV 294 (6B_689/2016) – Ein Vermögensverwalter, der seine Kunden über Retrozessionen nicht informiert (und somit auch nicht herausgibt), macht sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung nach Art. 158 Abs. 1 StGB schuldig
Vielen Dank, dass Sie hier bei der Aufklärung helfen!
Freundliche Grüße!
Nummer:
Allgemeines Thema „Retrozessionen“
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