Nicht erst seit dem Skandal um Uli Hoeneß sind gefüllte Bankkonten in der Schweiz ein Thema. Steuerhinterziehung wird als Steuerbetrug geahndet und ist somit eine Straftat. Unabhängig hiervon, muss der Status eines Menschen sein. Es darf keinen Promi-Bonus geben, so die Stimmen aus der Politik. Unserem Land entsteht hierdurch ein großer Schaden, denn würden Bürger mit hohem Einkommen ihre Steuern ganz normal in Deutschland bezahlen, hätte die Gesellschaft mehr Geld zur Verfügung für Bildung, Straßenbau etc.
Daher darf es für die wohlhabenden Menschen der Bevölkerung keinen Promi-Bonus geben, egal ob die Person sich auch im sozialen Bereich engagiert hat oder nicht.
Ein Mensch wie Uli Hoeneß, der auch noch eine Vorbildfunktion im Sport darstellte, muss sich vor dem Gesetz (alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!) genauso verantworten. Viele Steuerhinterzieher haben erstmal abgewartet, wie die Politik sich entwickeln wird und darauf spekuliert, dass die Bundesregierung bei der Vertuschung ihrer Straftaten behilflich ist.
Das Abkommen mit der Schweiz sah vor, deutsches Schwarzgeldvermögen pauschal mit 21 bis 41 % zu besteuern. Schweizer Banken sollten das Geld an das deutsche Finanzamt ohne Namensnennung abführen. Dies wurde von der Politik anders entschieden. Wäre das deutsch- schweizerische Steuerabkommen jedoch in Kraft getreten, wäre ein Uli Hoeneß „günstig“, anonym und ohne jegliche Strafe davongekommen. Zur Erinnerung: die Union und die FDP hatten sich gegen den Ankauf der Steuer-CD’s ausgesprochen.
Kommt die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nun zu spät? Falls die Justiz die Selbstanzeige nicht anerkennen sollte, wird es keine Bewährungsstrafe geben können, so das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs.
Je nach Schwere der Tat reicht das Strafmaß von einer Geldstrafen bis zur Freiheitsstrafe von 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren.