„Sunexpress: Beschädigtes Gepäck, kein Schadenersatz“
Frau Anna S. schrieb uns am 23.11.18:
Betreff: Sunexpress, Beschädigtes Gepäck, kein Schadenersatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am 27.10.2018 mit der Airline Sunexpress von Hamburg nach Antalya geflogen. Auf dem Hinflug wurde mein aufgebenes Sportgepäck massiv beschädigt. Es schaut aus als wäre es beim Be- oder Endladen ein Stück vom Wagen gerutscht und auf der Straße hinterhergeschliffen worden. Es klafft ein riesiges Loch aus meinem Boardbag. Beschädigt wurde dabei nicht nur mein Bag, sondern ebenfalls die teure Sportausrüstung. Es handelt sich um einen Schaden zwischen 400 und 500 €.
Den Schaden habe ich direkt am Flughafen in Antalya gemeldet. Heute hat sich die Gesellschaft bei mir gemeldet, mit dem Hinweis, dass es ich nicht das Verschulden der Gesellschaft sei, sondern der Schaden aufgrund unsachgemäßer Verpackung entstanden ist.
Nun ist es allerdings so, dass diese Boardbags extra zum verreisen und für Transport der Sportausrüstung hergestellt werden.
Ich werde den Fall nun zum meinem Anwalt geben.
Der Fall wird bei Sunexpress unter Case no…………..geführt.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 29.11.18 an [email protected], Herr Jens Bischof (Geschäftsführer) weiter und erhielt am 29.11.18 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Damit eine Bearbeitung durchgeführt werden kann, bitten wir Sie, das auf unserer Website zur Verfügung stehende Formular zu verwenden, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen.
Den Link finden Sie hier:
sunexpress.com/de/information/zusaetzliche-services/kundenservice/
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau K.
ich habe die auf Ihrer Homepage angegebene Mailadresse und Ihren Geschäftsführer angeschrieben.
Von diesem erwarte ich auch eine Antwort.
Ich werde keinesfalls unsere Anfrage nochmals über Ihr Kontaktformular einreichen.
Ich möchte Sie nun nochmals bitten, uns bis zum 05.12.2018 um 15:00 Uhr eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Erhalten wir keine Antwort, werden wir Frau S. an einen Anwalt verweisen und den Vorgang auf www.verbraucherschutz.de veröffentlichen.
Mit schützenden Grüßen
Am 6.12.18 erhielten wir die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir kommen zurück auf Ihr Schreiben.
Wir sind dem Anliegen von Frau S.erneut sorgfältig nachgegangen und haben aufgrund der uns daraufhin vorliegenden Informationen unsere Entscheidung getroffen. Auch unter Einbeziehung Ihres erneuten Schreibens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte, die es ermöglichen weiteren Forderungen zu entsprechen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir schrieben Frau S.:
Sehr geehrte Frau S.
wir hatten Ihre Anfrage weitergeleitet und erhielten die nachstehende Information.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und
dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Sollte Herr Aydin sich schriftlich per Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, möchte ich Sie bitten, Herrn Aydin zu erlauben, mich in CC zu setzen.