Sixt Autovermietung storniert die Schadenersatzforderung
Frau Sina H. schrieb uns am 29.08.19
Betreff: Sixt Autovvermietung
Dieser Vorfall ereignete sich am 14.08.2019 bei Sixt in Köln Braunsfeld/Zentrum (Widdersdorfer Str.)
Bei Abholen des Mietwagens war dieser aufgrund einer Fehlreservierung meinerseits noch nicht einmal bereitgestellt, obwohl dieser angeblich bereit stehen sollte, laut Sixt-Mitarbeiter.
Vor Abschluss des Mietvertrags wurde uns noch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 700 € empfohlen! Auf dem Hof draußen war der Sprinter auch nicht auffindbar. Der Kollege von Sixt musste es selbst erst suchen, machte einen überforderten Eindruck und kam wenige Minuten später auf uns zu, nachdem er mit einem Kollegen sprach, und meinte, dass das Auto woanders stände. Dann fuhr er uns zum Mitwagen, irgendwo in der Widdersdorfer Str., ca. 400 – 500 m von der Sixt-Zentrale entfernt. Dann lief keine korrekte Übergabe oder Ähnliches ab. Der Herr von SiXt ließ uns einfach raus, fragte ob es noch Fragen gäbe, ließ uns noch nicht einmal Antworten und fuhr sofort wieder weg. Dann mussten mein Freund und ich den Wagen eigenständig Vorab inspizieren…. Das Auto war schon vorher mit deutlichen Sachschäden beschädigt! Offensichtlich lief da keine ordentlich Übergabe von meinem Vorgänger ab! Bei Rückgabe des Wagens wurden wir auf diesen Minikratzer angesprochen und haben daraufhin bestätigt, dass wir nirgendswo dagegen gefahren sind oder berührt wurden. Daraufhin habe ich selbst den „Mangel“ fotografiert, um diesen zu dokumentieren,
falls sowas passiert. Der Kratzer ist nur in Sonnenlicht sichtbar, so winzig ist dieser! Dem SiXt-Kollegen bei Abgabe haben wir genau das auch erzählt, dass wir keine korrekte Übergabe bekamen und einfach auf der Straße neben des Wagens ausgesetzt wurden. Dieser wusste dann sofort, von welchem Kollegen wir bei der Übergabe betreut bzw. nicht/falsch betreut wurden. Der besagte Kollege hatte einen starken Akzent und nur wenige Haare. Der SiXt-Mitarbeiter bei Abgabe versicherte uns dann, dass er uns glaubt und dass er sich sicher ist, dass dieser Schaden NICHT AUF UNS
zurückgeführt wird, da er desweiteren nur äußerst minimalistisch ausfällt! Komischer Zufall, dass wir eine Selbstbeteiligung empfohlen bekamen, in einer Höhe, die diese nicht einmal Bagatelle locker decken würde. Es ist wirklich eine Frechheit.
2 Tage später erhielt ich eine Mail von Sixt mit der Bitte um Stellungnahme zur Schadensmeldung. Die Bilder dort ließen den „Kratzer“ weitaus schlimmer wirken, als er wirklich war, dennoch war es auch dabei nicht einmal eine Bagatelle.
Ich nahm dazu genauso wie ich es Ihnen eben erläuterte Stellung.
Heute (29.08.2019) kam die Schadensmeldung mit Aufforderung um Übernahme der Reparaturkosten. Das interessante daran ist, dass die Reparaturkalkulation ohne Begutachtung bei 29,75 Euro lag. In der Rechnungsanforderung an mich wird von 680,30 € gesprochen. Komischer Zufall, dass das knapp die Grenze zur der uns im Vorhinein aufgedrängten Selbstbeteiligung liegt…
Genau der Gleiche Vorfall ereignete sich nach meiner Recherche an diesem Standort schon mal. (deref-gmx.net/mail/client/LugBaRHhHx0/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2Fmaps%2Fplace%2FSIXT%2BAutovermietung%2BK%25C3%25B6ln%2F%4050.9467881%2C6.854074%2C13z%2Fdata%3D%214m8%211m2%212m1%211sgoogle%2Bsixt%2Bbewertungen%213m4%211s0x47bf252139c1dc21%3A0x3fd6e08dadb27aaa%218m2%213d50.9467881%214d6.8890929, Fritz H.)
Ich werde Sixt keinen Cent zahlen, ich fühle mich einfach nur über den Tisch gezogen!
Ich bitte um Ihre Hilfe!
Herzliche Grüße
Sina H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 30.08.19 an [email protected], Herrn Erich Sixt (Geschäftsführer) weiter und erhielt am 04.09.19 die nachstehende Antwort :
Sehr geehrter Frau Lauckenmann,
gerne haben wir den vorliegenden Sachverhalt anhand der von Ihnen übermittelten Einwände von Frau H. erneut geprüft.
Nach jeder Fahrzeugrückgabe erfolgt eine Besichtigung durch unsere Kollegen der Sixtstation. Hierbei werden die Beschädigungen an den Fahrzeugen sofort aufgenommen und dokumentiert.
Bei jeder nachfolgenden Anmietung sind die bis dahin festgestellten Schäden also zuvor erfasst und werden sodann automatisch auf dem Mietvertrag des Folgemieters angedruckt.
Der Schaden an der Stossstange vorne Beifahrerseite wurde erstmalig im Nachgang zu der Anmietung von Frau H. festgestellt. Somit mussten wir davon ausgehen, dass es sich um einen Neuschaden aus der Mietzeit handelt.
Damit eine spätere Beurteilung bzw. Zuordnung der Schäden möglich ist, werden durch die Stationen Lichtbilder erstellt, zu den jeweiligen Vorgängen hinterlegt und bei Bedarf den Sachverständigen zur Verfügung gestellt. So ist ausgeschlossen, dass eventuell nachfolgende Beschädigungen zu Lasten des Kunden gehen. Die Kalkulation wurde letztlich auf Grundlage der Digitalfotos zu der bei der Fahrzeugabgabe festgestellten Beschädigung erstellt.
Die Erstellung der Reparaturkostenkalkulation erfolgte mit den System AUDATEX, welches auf Herstellervor- und -angaben beruht. Der zugrunde gelegte Reparaturweg dient dazu, eine sach- und fachgerechte Reparatur zu gewährleisten, den Ursprungszustand herzustellen und einer Vermeidung oder Minimierung des Zurückbleibens von Reparaturspuren.
Aufgrund der geschilderten Umstände bei der Fahrzeugübernahme haben wir uns jedoch dazu entschlossen die Schadenersatzforderung zu stornieren.
Wir bedauern sehr, dass Frau H. Grund hatte, mit dem Service unseres Hauses nicht zufrieden gewesen zu sein.
Gerade deshalb herzlichen Dank für die kritische Rückmeldung.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Sina H. schrieb uns am 05.09.19:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Sina H.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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