Reise wegen Corona abgesagt, Sunweb.de erstattet den Reisepreis.
Frau Tanja H. schrieb uns am 02.04.2020
Betreff: Insolvenzverschleppung/ Pauschalreise
Kunden-oder Vertragsnummer: 4149634
Ich habe bereits bei der Polizei in Hamburg Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung der Firma Sunweb GmbH erstattet, sowie einen Online Mahnantrag gestellt.
Wir haben bei der Beschuldigten Firma Sunweb im Januar eine Skireise (Pauschal) gebucht. Geplant war die Reise vom 28.03.2020 bis zum 04.04.2020. Diese ist seitens der Firma Sunweb am 18.03.2020 storniert worden. Das Skigebiet ist zudem wegen Corona geschlossen. Demnach haben wir als Kunden einen Anspruch auf die Erstattung des Reisepreis in Höhe von 1595 EUR. Seitens der Firma Sunweb GmbH, wird uns lediglich ein Gutschein angeboten. mehrfach haben wir diese via Mail, Fax und auf dem Postweg ( mit Einschreiben) aufgefordert uns das Geld zurück zu zahlen. Immerhin entstehen der Firma auch keine Kosten wegen uns ( Ski Pass und Unterkunft waren inkludiert) Laut Zivilrecht steht uns im vorliegenden Fall, eine volle Erstattung der Kosten zu. (§651 BGB)
Die Firma Sunweb teilte mehrfach via Mail mit, dass eine Erstattung nicht möglich sei ( Schreiberin „Rita“) Fernmündlich teilte mir die Mitarbeiterin „Sonja“ nun am heutigen tage um 11:30 Uhr mit, dass sunweb Zahlungsunfähig sei und wir nur einen Gutschein erhalten können. Auf meine Nachfragehin, ob Sunweb nun Insolvenz angemeldet habe, verneinte dies. Die Firma könne aber kein Geld mehr zurück erstatten weil keins mehr da sei. Im Falle einer Insolvenz der Firma Sunweb, erhalten wir unser Geld zurück, da wir einen Pauschalreisesicherungsschein haben. Daher ist es noch unverständlicher warum Sunweb, in dieser Zahlungsunfähigkeit, nicht die Verbraucher schützt und Geld zurück erstattet. Sunweb ist eigenen Angaben nach Zahlungsunfähig und somit Insolvenzfähig, zeigt dies jedoch seit Wochen nicht bei dem zuständigen AG in Hamburg an und hält die Geschädigten mit Gutscheinen hin, welche sie vermutlich zu keiner Zeit einlösen können.
Weiterhin habe ich aus persönlichen gründen vermutlich im ganzen nächsten Jahr keine Möglichkeit einen Gutschein einzulösen. Der angebotenen Gutschein soll bis April 2021 gültig sein. Das halte ich für einen schlechten Scherz. Sunweb pokert dahingehend, dass die Verbraucher nicht wissen wie sie sich wehren solle. Ich wäre sogar zu Verhandlungen bereit gewesen ( zB Erstattung des Skipass, die Lifte sind ja nun nicht mehr im Betrieb ( 280 EUR pro Person) oder oder. aber so gar keine
Ertsattung ist eine Frechheit und Betrug und grenzt an ein Schneeballsystem.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 04.04.2020 an [email protected], Herrn Gert de Caluwé (Geschäftsführer) weiter und erhielt die nachstehende Antwort.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank, dass Sie uns die bei Ihnen eingegangene Nachricht von Frau Hopp weitergeleitet haben. Wir äußern uns gerne gegenüber Ihnen und bedanken uns für die Möglichkeit dazu.
Zunächst möchte ich auf die Hauptbeschwerde von Frau H. eingehen, dass wir insolvent sind und Insolvenzverschleppung betreiben. Frau H. hatte uns, diesbezüglich auch schon direkt kontaktiert. Zudem hatte sie diese Aussage öffentlich auf Facebook getroffen und, wie beschrieben, wohl eine Strafanzeige bei der Polizei Hamburg gestellt. Wir sind nicht insolvent und verschleppen daher mit dem Corona-Voucher auch keine Insolvenz. Wir können uns wirklich nicht erklären, wie Frau H. zu dieser Auffassung gekommen ist. Wir haben Frau H. gegenüber keine solche Aussage getroffen. Wir müssen Sie nun aber leider nachdrücklich bitten, diese Aussage aus genannten Gründen nicht weiterzuverbreiten, da sie für uns geschäftsschädigend ist.
Was wir hingegen allen Kunden kommuniziert haben, ist die Tatsache, dass unsere Corona-Voucher, im nicht angenommenen Fall einer Insolvenz, durch einen Garantiefonds abgesichert sind, der für Ausfälle der Kunden aufkommen würde. Wir erfüllen damit nicht nur oft geforderte Vorgaben von Verbraucherschützern, sondern möchten im Sinne unserer Kunden, die wir sehr schätzen, handeln.
Das Wohl unserer Kunden stand immer an erster Stelle und tut es auch jetzt. Die Corona-Krise hat uns, wie alle anderen auch, sehr unverhofft, heftig und abrupt getroffen und wir sind noch immer konstant dabei, allen unseren Kunden weiterzuhelfen. Die Lösung der Corona-Voucher wird dabei nicht nur von der Bundesregierung unterstützt wird, sondern auch von vielen weiteren Leistungsträgern in der Touristik angewendet. Nicht nur, um sicherzustellen, dass die Reisebranche als solche bestehen bleibt und Urlauber nach dieser Krise noch die Möglichkeit haben, zu verreisen, sondern auch, um durch abgesicherte Gutscheine sicherzustellen, dass alle betroffenen Kunden ihr, für die abgesagte Reise bezahltes Geld, nicht verlieren. Wir verstehen, dass dies vereinzelt Unmut hervorruft, wobei wir uns auch sehr freuen, dass ein Großteil unserer Gäste gerne wieder mit uns verreisen möchte.
Wir werden natürlich kontinuierlich unsere Bedingungen an die von der Bundesregierung vorgegebenen Richtlinien, wie beispielsweise einer Rückerstattung bei Nichteinlösen des Gutscheins, anpassen, sobald diese konkret umsetzbar sind. Unsere Kunden werden darüber persönlich informiert.
Wir hoffen, dass wir hiermit zur Klärung des von Frau H. geschilderten Falls beitragen konnten.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Kathrin K.
Sunweb Group Germany GmbH
Frau Tanja H. schrieb uns am 10.06.2020
Hallo Frau Lauckmann,
vielen Dank für die Nachfrage. Leider haben wir von sunweb nichts mehr gehört, weder als e Mail noch als Brief. Beim anrufen kommt man nicht mehr durch und im Internet hab ich jetzt gelesen, dass bei einigen anderen Verbrauchern sogar die Einschreiben zurück gekommen sind. Angeblich soll es den Sitz in Hamburg so nicht mehr geben. Das einzige Angebot war ja vor Monaten, kurz nach Stornierung, der Gutschein der für ein (!) Jahr gültig sein soll. Seitdem war leider keine Kommunikation mehr. Auch auf ihr Schreiben wurde ja leider nicht reagiert.
Ich versteh das leider echt nicht, wenn die Firma Insolvenz anmelden würde, würden wir wenigstens einen Anteil der Reise über die Versicherung zurück erhalten.
Mit vielen Grüßen
Tanja H.
Verbraucherschutz.de schrieb am 10.06.2020 an [email protected]
Sehr geehrte Frau K.
die aktuelle Rechtslage besagt ja nun, dass Reiseveranstalter ihren Kunden einen Gutschein anbieten können,
dass dieser diesen aber nicht annehmen muss.
Frau H. möchte ja gern ihr Geld zurück und ich möchte Sie bitten, mit mitzuteilen, wann hier erstattet wird.
Mit schützenden Grüßen
Gunda Lauckenmann
Mediatorin
Verbraucherschutz.de
Legal Sunweb Group schrieb uns am 03.07.2020
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 10. Juni 2020.
Wir bedauern die durch die Corona-Krise verursachte Situation, in der wir uns trotz der außergewöhnlichen Umstände Frau Hopp gegenüber befinden. Wir verstehen, dass Frau Hopp enttäuscht ist und können vollkommen nachvollziehen, dass sie eine Rückerstattung verlangt.
Nichtdestotrotz sind wir der Meinung, dass, unter Abwägung der Interessen unseres Unternehmens und dem gemeinsamen Interesse aller unserer Kunden, die von uns angebotene Lösung nicht unangemessen ist. Unsere Lösung ist gegen eine Insolvenz unseres Unternehmens abgesichert, berücksichtigt, dass viele unserer Kunden sich in einer finanziell angespannten Situation befinden und bietet eine gesicherte Auszahlung oder einen alternativen Urlaub für Ihre Mandantin. Zur Erinnerung, hier sind die Vorteile des Gutscheines: Geld zurück nach Ablaufdatum SGR geschützt, Preisgarantie (gleiche Reise, selber Preis),Flexible Umbuchungspolitik,Alle Sunweb Marken (in derselben Währung), Alle verfügbaren Abreisedaten, Möglich, den Gutscheincode mit anderen Reisenden zu teilen.
Sollte Frau Hopp trotz der vorgenannten Vorteile den Gutschein nicht annehmen wollen, ist eine Ausnahmeregelung auch möglich. Folgende Lösung würde für die Sunweb in Betracht kommen:
1. Frau Hopp erhält die vollständige Rückerstattung des von ihr bezahlten Reisepreises. Der von ihr erhaltene Gutschein wird in diesem Fall deaktiviert
2. Die Erstattung erfolgt maximal innerhalb von 3 Monaten
3. Frau H. erklärt sich damit einverstanden, keine rechtlichen oder sonstigen Verfahren einzuleiten
4. Frau H. erklärt sich damit einverstanden, keine Details bzgl. des Vergleichs mit Sunweb preiszugeben und sie verpflichtet sich zur strengen Vertraulichkeit der Kommunikationen mit Sunweb sowie deren Inhalt.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, uns mitzuteilen für welche Option Frau H. sich entscheidet.
Wir bleiben selbstverständlich für Sie da, sollten Sie weitere Informationen benötigen. Hoffentlich können wir uns über eine beider vorgenannten Lösungen verständigen. Eine außergerichtliche Einigung wäre im Sinne beider Parteien.
Mit freundlichen Grüßen
Joeri van A.
General Counsel
Frau Tanja H. schrieb uns am 03.07.2020
Sehr geehrte Frau Lauckmann,
ganz herzlichen Dank für diese erfreuliche Nachricht. Ohne sie wäre dies niemals möglich gewesen.
Sehr gerne nehme ich das Angebot der Rückerstattung binnen drei Monaten an.
Bzgl der Verpflichtungen, Welche man mir auferlegen möchte, würde ich natürlich den Mahnbescheid zurück nehmen, sobald wir das Geld erhalten haben, und auch keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten.
Auch würden wir keine weiteren Kommunikationen über die Auszahlung führen. Ich halte dies jedoch für fraglich, weil sunweb hier ja nun eh nur geltendes Recht umsetzt.
Mit vielen Grüßen und ganz herzlichen Dank
Tanja H.
Frau Tanja H. schrieb uns am 02.10.2020
Hallo Frau Lauckenmann,
die Firma sunweb hat mir die offenen Forderungen überwiesen.
Wir sind total glücklich und erleichtert und das kommt grade genau richtig. Mein Lebensgefährte ist ja auch von Kurzarbeit, wegen Corona, betroffen
Ganz ganz herzlichen Dank für ihre Hilfe und Unterstützung
Toll das es sie gibt.
Mit vielen Grüßen
Tanja H.