Rechtswidriges PVZ Probeabo – keine ausreichende Information über Widerrufsrecht
Herr Daniel G. schrieb uns am 26.3.19:
Betreff: Rechtswidriges PVZ Probeabo – keine ausreichende Information über Widerrufsrecht
Nachrichtentext:
Hallo zusammen,
auf der Gamescom im August 2018 haben wir an einem Gewinnspiel an einem Stand teilgenommen. Bedingung war der Abschluss eines kostenlosen Probeabo der Computerbild Spiele. Laut Aussage des Mannes an dem Stand könne man das Probeabo jederzeit innerhalb der 3 Monate ab beginn der Belieferung wieder kündigen und auf dem Zettel den man ausfüllen und sofort wieder abgeben musste stand das, wie ich nun mittlerweile weiß, etwas genauer. Am 14.9. erhielt ich sogenannte Vertragsunterlagen per E-Mail, die zwar die Info zum Widerruf meiner Nutzerdaten enthielt, aber mit keinem Wort darüber aufklärte, wie die Kündigungsfristen des Probeabos oder des normalen Abos sind. Im November kam dann das erste Heft. Nach bestem Wissen und Gewissen habe ich dann am 22.1.2019 das Probeabo Widerrufen, woraufhin mir mitgeteilt wurde dass ich die Frist zum Widerruf versäumt hätte und das Abo bis April 2020 gekündigt wäre.
Wie ich im Zuge dessen dann nachgelesen habe hätte mir aber eine korrekte Information zum Widerruf nach Vertragsschluss zugesendet werden müssen, was nachweislich nie erfolgte. Damit verlängert sich das Widerrufsrecht von solchen Verträgen auf 1 Jahr und 14 Tage. Ich habe nun auch mehrfach die PVZ auf diesen Missstand hingewiesen, der aber vermutlich bewusst ignoriert wurde. Nun habe ich ein Schreiben der Anwaltskanzlei Knorz und Kollegen aus Karlsruhe bekommen, in dem man mir mit dem gerichtlichen Mahnverfahren Droht.
Bitte unterstützen Sie mich in dieser Sache. Ich stelle ihnen gerne jederzeit alle mir vorliegenden Unterlagen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel G.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 27.3.19 an die [email protected] weiter, erhielt aber keine Antwort. Da auch Herr G. keine Antwort erhalten hatte, erinnerten wir die PVZ am 10.4.19 an die Stellungnahme. Wir schrieben Herrn G.:
Sehr geehrter Herr G.
normalerweise antwortet uns die PVZ nach einiger Zeit per Post.
Diese haben wir aber bisher nicht erhalten.
Da dieser Vorgang nun einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Guten Tag , ich habe 2x die TV Spielfilm XXL gekündigt und sie regieren nicht, habe den letzten Betrag zurück buchen lassen, darauf wurde erst reagiert indem sie mir eine Ersatzrechnung schickten. auf Geld reagieren sie ,aber auf meine Kündigungen nicht. Schicke seit geraumer Zeit die Sendung zurück bzw verweigere sie.