der-handwerkerengel.de: „Nach unklarer Sachlage den Auftrag storniert. Daraufhin kam eine Rechnung in Höhe von 99€ als Einsatzpauschale aus „Kulanzgründen““
Von: Eduard P. schrieb uns am 6.5.19:
Betreff:der-handwerkerengel.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Vertrags-Nummer stellt die eigentliche Rechnungsnummer dar (………). Es gibt dazu noch eine sog. Kunden-Nr. ……
Sachverhalt:
Am 30.10.2018 um 16:45 Uhr angerufen und einen Heizungs-Techniker angefragt
Am 30.10.2018 um 18:45 Uhr erneut angerufen und nach dem Stand gefragt, da kein Techniker in Sicht war. Nach unklarer Sachlage den Auftrag storniert.
Daraufhin kam am 196.11.2018 eine Rechnung in Höhe von 99€ als Einsatzpauschale aus „Kulanzgründen“. Diese Rechnung habe ich überhaupt nicht beachtet. Daraufhin kam am 03.05.2019 einen Brief vom Rechtsanwalt Stemmler in Regensburg mit einer Forderung in Höhe von 180,71€
Ich wäre bereit diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Es ergeben sich folgende Fragen:
1) Ich kann mich zwar nicht daran erinnern diese Firma in Regensburg angerufen zu haben, aber selbst wenn das der Fall wäre, so kann sich diese Firma aus meiner Sicht nicht auf irgendwelche Einsatzpauschalen berufen. Gründe:
1A) Auf deren Homepage gibt es keine AGB’s, die auf eine Rücktritt berufen
1B) Das einzige, was nach einer Belehrung aussieht ist folgendes: der-handwerkerengel.de/haftungsausschluss.html
Zitat von der Homepage der Handwerkerengel:
„““HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Firma tritt lediglich als Vermittlerin der Aufträge auf und übernimmt keinerlei Haftung für deren Durchführung. Verträge mit Fremdfirmen werden vor Ort mit dem auftragsdurchführenden Unternehmen geschlossen. Die Firma ist nicht Vertragspartnerin, die Preisgestaltung obliegt dem auftragsdurchführenden Unternehmen. Etwaige Gewährleistungs – und Schadensersatzansprüche sind an diese zu richten.“““
Meine Recherche im Internet ergab folgende Sachverhalte:
3) auch Handwerker müssen eine Widerrufsbelehrung leisten. Das ist in meinem Fall nicht passiert
anwalt.de/rechtstipps/auch-handwerker-muessen-ueber-widerrufsrecht-belehren_104548.html
4) Anfahrtskosten können nur dann anfallen, wenn sie vorher ausgemacht wurden. Dazu steht nichts in irgendwelchen AGB’s dieses Unternehmens und es wurde auch nicht am Telefon erwähnt
xn--schlsseldienst-waidele-vlc.de/urteile.html
Zitat: „““Notdienst: Fahrtkosten
Fahrtkosten sind nur zulässig, wenn sie vorher vereinbart wurden.
Gericht: AG Königstein Aktenzeichen: Az. 21 C 515/96″““
5) Es wäre eventuell zu prüfen, ob der Rechtsanwalt Hr. Stemmler sogenannte „Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen“ leistet:
shopbetreiber-blog.de/2018/08/27/bgh-geltendmachung-unberechtigter-abmahnkosten-ist-strafbar/
Der Verdacht ergibt sich daraus, dass in seinem Brief an mich verlangt wird, dass der offene Betrag auf das sog. „Anderkonto“ zu überweisen sei. Darunter ist die Kontonummer der Rechtsanwalts-Kanzlei benannt. Wie bereits erwähnt, könnte ich die zwei Schreiben zur Verfügung stellen.
Des Weiteren wäre ich u.U. bereit mit Ihrer Unterstützung als Muster-Kläger aufzutreten. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden und eine Schadens-Nr. wurde mir seitens der Versicherung bereits zugeteilt.
Mit besten Grüßen,
Eduard P.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz weiter. Dieser schrieb:
Hallo Frau Lauckenmann,
Ich bin mir nicht ganz sicher, was uns Herr P. mitteilen möchte. Er hat offenbar von Herrn Rechtsanwalt Stemmler eine Mahnung im Namen der DHE erhalten. Das hat zunächst mit einer „Abmahnung“, wie sie in dem Shopbetreiber-Link genannt wird, gar nichts zu tun. Zum anderen ist die Führung eines sog. Anderkontos völlig normal. Rechtsanwälte sind unter gewissen Voraussetzungen sogar dazu verpflichtet, solche Anderkonten zu führen. Das hat nichts damit zu tun, dass der Rechtsanwalt Gelder seines Mandanten für sich behalten möchte, sondern dass er Gelder, die er an seinen Mandanten überweisen muss, nicht längere Zeit zusammen mit seinen eigenen Geldern auf ein- und dem selben Konto aufbewahren darf.