PayPal: Folgende Hinweise sollten private Verkäufer beachten und auf folgende Punkte hin prüfen:
– Bei PayPal gibt es zwei Möglichkeiten, Geld zu senden. Zum einen die gebührenfreie Variante „Geld an Freunde und Familie senden“ und zum anderen die gebührenpflichtige Variante „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“. Der PayPal-Verkäuferschutz gilt nur bei „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“. Schlägt ein Käufer vor, für die Bezahlung der Ware per PayPal auf „Geld senden an Freunde und Familie“ zu nutzen, so sollte dies abgelehnt werden, da sonst der PayPal-Verkäuferschutz nicht gilt.
– Geldeingang prüfen: Verkäufer sollten die Ware erst versenden, nachdem sie das Geld auf ihrem PayPal-Konto erhalten haben. Zusätzlich zum Prüfen der Benachrichtigung per E-Mail, empfiehlt sich ein Blick in das PayPal-Konto. Hier empfiehlt es sich, ein neues Browserfenster zu öffnen, www.paypal.de einzugeben und das eigene PayPal-Konto zu prüfen.
– Prüfen, ob der Verkäuferschutz besteht: Dies lässt sich in der PayPal-E-Mail zur Transaktion, anhand des Satzes „Verkäuferschutz – Berechtigt“ erkennen. Zusätzlich können Verkäufer in ihrer Kontoübersicht im PayPal-Konto die betreffende Zahlung anklicken. Dort gelangt man zur Seite „Transaktionsdetails“. Diese informiert darüber, ob der Verkäuferschutz besteht, ob der Artikel versendet werden kann und an welche Adresse.
Gilt der Verkäuferschutz nicht und die Zahlung hat den Vermerk „Nicht-Berechtigt“, haben Verkäufer die Möglichkeit, die Transaktion abzubrechen, indem sie die Zahlung einfach an den Käufer erstatten. Hierfür müssen sie lediglich in die Details der Zahlung gehen und auf den Link „Diesen Betrag zurückzahlen“ klicken.
– Prüfen der Transaktionsdetails und Lieferadresse: Vor dem Versand der Ware sollten Verkäufer zudem grundsätzlich die Transaktionsdetails der erhaltenen Zahlung im PayPal-Konto aufrufen und die dort vorhandenen Angaben genau prüfen. In den Transaktionsdetails finden sich alle wichtigen Informationen, auch die vom Käufer angegebene Lieferadresse für den Versand der Ware. Der Versand sollte ausschließlich an diese Adresse erfolgen, da dies eine Voraussetzung für den PayPal-Verkäuferschutz ist. In den Transaktionsdetails können Verkäufer außerdem einsehen, ob eine Transaktion abgesichert ist und der PayPal-Verkäuferschutz gilt, gekennzeichnet durch den Vermerk „Verkäuferschutz – Berechtigt“.
– Versand der Ware:
o Der Versand der Ware sollte ausschließlich an die von PayPal mitgeteilte und in den Transaktionsdetails angegebene Adresse erfolgen. Besteht ein Käufer auf eine hiervon abweichende Lieferanschrift oder eine Anschrift, die separat mitgeteilt wird, sollte der Verkäufer den Handel ablehnen (da ansonsten die Voraussetzungen für den PayPal-Verkäuferschutz nicht erfüllt sind).
o Voraussetzung für den PayPal-Verkäuferschutz ist außerdem, dass ein Beleg über den Versand vorliegt. Dieser Beleg muss folgende Angaben enthalten: Name des Versandunternehmens, Versanddatum, Name und Adresse des Empfängers, Name und Adresse des Versenders. Die Angaben zum Empfänger müssen dabei mit den Informationen der Transaktionsdetails übereinstimmen.
o Keine persönliche Abholung: Bezahlt ein Käufer mit PayPal und möchte die Ware dennoch persönlich abholen, so sollte dies abgelehnt werden, da der PayPal-Verkäuferschutz nicht gilt, wenn die Ware persönlich abgeholt wurde (da PayPal in diesem Fall nicht nachvollziehen kann, ob die Ware zugestellt wurde).
Diese und weitere Informationen hat PayPal für seine Kunden unter paypal.com/de/privat-kaufen-verkaufen zusammengestellt.
Hallo,
2.1.21: Verkauf über ebay.de nach Zypern—
2.1: Käufer zahlt über paypal—
5.1: Versand per DHL mit tracking—
8.1: tracking letzte Info: verladen im IPZ FRA—
28.1: Nachforschung bei DHL beantragt—
1.2:Käufer beantragt Käuferschutz bei ebay.com—
6.2: Käufer erhält über ebay.com sein Geld zurück
Was ist mit dem paypal-Verkäuferschutz? Mein tel. Anfrage dort kann/will keine richtige Auskunft geben. Wie ist denn die Rechtslage?
Danke im Voraus für eine gute Antwort!
Gruß
Franz
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben über Ebay Kleinanzeigen privat eine Jacke verkauft. Der Käufer hatte es sehr eilig und wollte mit Paypal bezahlen. Als er die Ware bekam, hat er plötzlich behauptet, ich hätte betrogen, die Größe stimme nicht, die Jacke hätte Löcher usw. Nun hat Paypal das Geld einbehalten und ich weiß nicht, wie die entscheiden. Die Jacke wurde nicht zurückgesandt. Was kann ich tun. Es handelt sich um 400€.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Weber