parksecurity.de akzeptiert keine elektronische Parkscheibe.
Herr Ekrem K. schrieb uns am 16.7.22:
Betreff: Zahlungsaufforderung trotz elektronischer Parkscheibe
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den Medien war mir bereits bekannt, dass private Parkplatzbetreiber horrende Summen bei fehlender Parkscheibe bspw. auf Supermarkt-Parkplätzen verlangen.
Neu ist für mich, dass sie mittlerweile soweit gehen, dass die vom Kraftfahrtbundesamt zugelassenen elektronischen Parkscheiben nicht akzeptiert werden (steht explizit auf deren AGB´s (s. Anhang AGB´s §5 Abs.4).
Fakten:
• Burger King Besuch in 70329 Stuttgart, Otto-Hirsch-Brücken 17, am 02.07.2022 um 18:08 Uhr (Belge im Anhang)
• Funktionierende elektronische Parkscheibe an der Windschutzscheibe (Bilder mit Zeitstempel im Anhang)
• Trotz elektronischer Parkscheibe Zahlungsaufforderung i.H.v. 35,- Euro kassiert, am 02.07.2022 um 18:15 Uhr (s. Anhang)
• Der Anbieter „parksecurity.de“ mit der juristischen Person „POD GmbH“ und dem Geschäftsführenden Gesellschafter Hr. Samir Kont, ist auch telefonisch nicht erreichbar, da keine
Telefonnummer auf deren Webseite hinterlegt ist
• Auch keine Reaktion und Rückmeldung auf Email-Anfrage via „https://www.parksecurity.de/kontakt“ da weder im Impressum noch sonst wo auf der Webseite eine Emaile Adresse hinterlegt ist,
sondern eben nur dieses Kontaktformular. Somit habe ich nicht die Möglichkeit nachzuweisen dass ich ihn per Email kontaktiert habe.
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Ich verstehe dass eine Parkscheibe verlangt wird, aber ehrlich gesagt fehlt mir das Verständnis dafür, wieso eine vom Kraftfahrtbundesamt zugelassenen, elektronische Parkscheibe ausdrücklich abgelehnt wird, obwohl ich auch den Nachweis erbringe, dass diese voll funktionsfähig eingesetzt wurde.
Mich bedankend im Voraus verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
p.s. Die Zahlungsaufforderung wurde „unter Vorbehalt“ überwiesen
Verbraucherschutz.de leitete die Beschwerde am 19.7.2022 an ‚[email protected]‘, Herrn Samir Kont (Geschäftsführer) weiter, erhielt aber keine Antwort.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Herr Ekrem K. schrieb uns am 29.7.22:
gemäß unserer Kommunikation vom 19. July 2022, informiere ich Sie über die Rückmeldung von park-security, POD GmbH (s. Mailanhang als pdf).
1. Keine Stellungnahme bzw. Begründung zum Sachverhalt wieso ein zugelassener und funktionierender elektronischer Parkausweis als Nachweis der Ankunftszeit abgelehnt wird.
2. Standardschreiben mit Zahlungsaufforderung obwohl bereits beide Rechnungen innerhalb genannter Fristen bereits bezahlt wurden.
3. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln und hoffe dass die großen Supermarkt und Franchiseketten früher oder später auf diese Vorgehensweise reagieren und solchen Firmen vertraglich mit dem Parkplatzinhaber bzw. -betreiber ausschließen.
Vielen Dank nochmals und ein schönes Wochenende.
Freundliche Grüße
Ekrem K.
Wir schrieben:
Sehr geehrter Herr K.
wir haben den Vorgang veröffentlicht.
Es ist auch unerhört, dass die Verbraucherzentrale nichts dagegen unternimmt. In diesem Beitrag vom NDR kommt eine Dame der Verbraucherzentrale zu Wort.
Obwohl sie hier sagt, dass die AGB’s nicht in Ordnung sind, unternimmt die Verbraucherzentrale nichts:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/Knoellchen-Aerger-Hohe-Gebuehren-auf-privaten-Parkplaetzen,markt15602.html
Da wir keine Anwälte beschäftigen, können wir leider nicht dagegen vorgehen.
Herr K. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihren Einsatz.
Der Parkplatzbetreiber hat auch in meinem Falle Glück, dass ich keinen Verkehrsrechtsschutz habe, da ich ansonsten gewillt wäre juristisch bis in die höchste Instanz zu gehen. Hoffen wir dass er früher oder später einem guten Anwalt mit elektronischer Parkscheibe so ein Knöllchen verpasst 🙂
Freundliche Grüße
Ekrem K.
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Sehr geehrte Damen und Herrn,ich war Verkehrsüberwacher,mein Rat an alle die eine Verwarnung von einem privaten Verkehrsdienst erhalten,die auf einem Supermarkt Parkplatz ausgestellt wurde,NICHT BEZAHLEN auf keinen Fall,sind reine Abzocker. scheiß egal was die Schreiben,lassen sie sich nicht einschüchtern,denn die müssen beweisen wer gefahren ist,und das können sie nicht wenn sie nicht wissen wer an diesem Tage gefahren ist. Ist doch klar das sie nicht wissen wer gefahren ist.