„Seltsamerweise hat die Firma only-apartments.com immer noch einen Web Auftritt und preist weiterhin Ferienwohnungen an.“
Herr Jürgen S. schrieb uns am 29.3.19:
Betreff: Only-Apartments.com vermittelt weiterhin Ferienwohnung und ist unter Konkursverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben am 27.2.2019 für unseren Urlaub in Kreta über die Firma only-apartments.com ein Ferienhaus in Kreta gebucht (Zeitraum 15.6.2019 – 20.6.2019). Hierfür haben wir eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Reisepreises (ca. 650 Euro) geleistet. 1 Woche später bekommen wir vom Ferienhausbetreiber cretavillas4u.com mitgeteilt, dass die Firma only-apartments.com die Anzahlung nicht weitergegeben hat und unter Konkursverwaltung steht. Nach mehreren Mails an die Firma only-apartments.com bekommen wir heute mitgeteilt, dass wir uns an eine spanische Behörde (Mailadresse [email protected]) wenden sollen und dort einen Antrag hinschicken müssen.
Seltsamerweise hat die Firma only-apartments.com immer noch einen Web Auftritt und preist weiterhin Ferienwohnungen an.
Ggfs. könnten Sie über Ihren Webauftritt andere Verbraucher über diese Umstände informieren.
Schön wäre es, wenn Sie uns ein paar Infos schicken könnten, wie und in welcher Form wir solch einen Antrag stellen können.
Vielen Dank und schönes Wochenende,
Jürgen Stumm
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 1.4.19 an [email protected], Herrn Alon Eldar weiter und erhielt die nachstehende Antwort in englischer Sprache. Wir haben diese mit dem Google Übersetzer übersetzt.
Sehr geehrter Kunde,
Wir schreiben von Only-apartments, um Sie über ein Problem mit Ihrer Reservierung zu informieren.
Wir sind gezwungen, Ihre Buchung zu stornieren, da das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren angemeldet wurde. Die Erstattung sollte gemäß Artikel 85 des aktuellen „Ley Concursal“ (spanisches Gesetz) an folgende Adresse gerichtet werden: [email protected] oder per Post an 102 Escoles Pies Street, 08017 Barcelona (Spanien), als Referenz „Concurso voluntario abreviado Nr. 204/2019“.
Diese Dokumente müssen die folgenden Informationen enthalten:
1. Angaben zur Identität des Gläubigers, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse
2. Informationen über die Schuld mit folgenden Angaben:
• Konzept
• Menge
• Erwerbs- und Verfallsdatum
• Merkmale und Einstufung beansprucht
Wenn ein besonderes Privileg aufgerufen wird, sollten Sie sich auf die betroffenen Assets und Rechte beziehen
Bitte erinnern Sie sich daran, alle Dokumente beizufügen, die die Schulden stützen.
Danke und entschuldigung für die Umstände.
Freundliche Grüße,
Wir schrieben Herrn S.:
Sehr geehrter Herr S.
wir hatten Ihre Anfrage weitergeleitet und erhielten die nachstehende Information.
Ich habe diese mit Google übersetzt:
Ich möchte Sie bitten, Ihre Forderung mit den genannten Unterlagen bei dem Insolvenzverwalter einzureichen.
Wir schrieben an only-apartments.com, erhielten aber darauf keine Antwort:
Sehr geehrter Herr Alon Eldar (CEO),
why is your website still online?
Herr S. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre vielen Mühen. 🙂
Die u.a. Info hatte ich auch von only-apartments.com erhalten. Ich sehe mich persönlich ehrlich gesagt nicht in der Lage, diese Dokumente zu erstellen und hab keine Ahnung was genau ich da schreiben muss. Ich weiss auch nicht, ob der spanische Insolvenverwalter hier die Unterlagen in spanisch haben möchte oder ob es in englischer Sprache ausreicht.
Ggfs. werde ich über meine Rechtschutz hier einen Anwalt einschalten, der mir diese Dokumente erstellt. Vielleicht haben Sie ja auch irgendwelche Musterdokumente oder so was.
Ich will ja jetzt nichts behaupten aber ich gehe halt schwer davon aus, dass die zu dem Zeitpunkt, als ich gebucht hatte (27.2.) schon insolvent waren. Vielleicht hilft die Information ja einigen anderen, nicht in dieselbe Falle zu tappen.
Ich wünsch Ihnen einen schönen Feierabend.
Viele Grüße,
Jürgen S.
Wir schrieben:
Sehr geehrter Herr S.
wir werden den Vorgang veröffentlichen.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin wenden, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Hallo
Sie sind bei diesem Unternehmen herzlich willkommen. Wir gewähren Privat- und Geschäftskredite zu einem Zinssatz von nur 3%. Darlehen von 2.000,00 USD bis 5.000.000 USD. Wenn Sie ein Darlehen für Ihr Unternehmen benötigen, setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit uns in Verbindung Ihre Bewerbung ist in Ordnung.
Kontaktieren Sie uns über diese E-Mail: ([email protected]) für weitere Informationen.
Vielen Dank.
Herr Daniel Silva ..
Wir haben ein Ferienhaus in Kappeln über Ferien Wohnung direkt gebucht und haben 1600 Euro an only Appartment angezahlt. Wir haben auch die Nachricht über die Insolvenz von only Appartment erhalten und können nur warnen bei diesen Firmen zu buchen. Beide Agenturen sind telefonisch für uns nicht erreichbar gewesen. Wir stellten uns auch die Frage, warum only Appartment weiter im Internet Ferienunterkünfte anbieten darf.
Wir haben jetzt die gleiche Erfahrung mit einer App.-Buchung in Griechenland gemacht und werden versuchen über unseren Rechtsschutz einen spanischen Anwalt einzuschalten. Es scheint aber wenig aussichtsreich,
Warum Portale wie FeWo-Direkt.de solche Anbieter weiter in Ihrem Angebot haben und auf Nachfrage nicht reagieren ist mir schleierhaft.