Jedes Jahr ändern sich Gesetze. Hier nun die Informationen zum Telekommunikationsgesetz!
Ein Umzug von A nach B war bisher kein Kündigungsgrund. Das galt bisher für alle Verträge für Telefon, Internet und Fernsehanschluß. Aber das ist nicht mehr in allen Fällen so! Nach Änderung des Telekommunikationsgesetz (TKG), besteht nun beim Umzug unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Da die Technik nicht aufzuhalten ist und wir Verbnraucher immer mobiler werden und vielleicht auch aus beruflichen Gründen öfter den Wohnsitz wechseln, hat der Gesetzgeber das TKG angepasst. Wer umzieht, hat nun ein Sonderkündigungsrecht bei seinem Telefonvertrag (Festnetz, Mobilfunk und Internet)!!!
Jeder Verbraucher kann nun seinen alten Vertrag zu denselben Konditionen mit zum neuen Wohnsitz nehmen. Kann der Telefonanbieter am neuen Wohnort keinen TK-Anschluss anbieten, hat der Kunde nun ein Sonderkündigungsrecht. Spätestens 3 Monate nach dem Umzug endet der alte Vertrag.
Über nachstehende Dinge muss man sich nun auch nicht mehr ärgern :
•Ab 1. September 2012 müssen die Warteschleifen bei Servicehotlines (0900er-/0180er-Nummern) in den ersten 2 Minuten “kostenfrei” sein.
•Ab 1. Juni 2013 muss die “gesamte” Wartezeit bei Sonderrufnummern, die im Minutentakt abgerechnet werden, kostenfrei sein. Auch das Weiterleiten zu einem anderen Gesprächspartner im Unternehmen darf keine Zusatzkosten verursachen.
•Ein Mobilfunkanschluss darf vom Anbieter erst dann gesperrt werden, wenn mehr als EURO 75,– Schulden aufgelaufen sind.
•Die Gebühren für kostenpflichtige Hotlines wurden eingegrenzt. Eine 0900er-Nummer darf nur noch max. EURO 3,– pro Minute oder bei zeitunabhängiger Berechnung max. EURO 30,– Euro kosten.
•Wer ein Klingelton-Abo abschließt, muss dies erst bestätigen. Der Verbraucher erhält eine Bestätigungs-SMS über den Vertragsabschluss. Bestätigt er diese nicht, gilt auch der Vertrag nicht!!
•Jeder Telefonkunde kann nunmehr zur evtl. Klärung von Forderungen einen Einzelverbindungsnachweis verlangen.
Zum Thema Sonderkündigungsrecht. Festnetzt-Anschluß.
Hat man daran mal gedacht, dass wenn Lebenspartner zusammenziehen und Beide unterschiedliche Telefonanbieter haben, dass man zumindest einen Vertrag vor Ablauf der Restlaufzeit kündigen kann. Und noch dreister: der Telefonanbieter bei Mietwohnung die bezahlte Leitung doppelt zu verkaufen u. doppelt kassieren! Sofern die Nachmieter einer anderen Gesellschaft ihrer Vertrag haben!
-Ja find ich auch
Es ist völlig unangebracht wenn man sich vorab sogar informiert wie man kündigt wenn man sogar ins Ausland zieht und dies formell per Einschreibe alles macht. Dass man zum einem nicht richtig informiert wird und danach weitere Auflagen kommen mit Kosten über drei Monate, etc. unter dem Deckmantel „Nummerbereitstellung“. Ich will kündigen sag mir wie und wann und damit hat es sich. Und ich will nicht mein ganzes Privatleben auslegen um eine Kündigung durchzusetzten und alles einreichen was geford
Ich finde es unglaublich, uns dieses Gesetz als Verbesserung zu präsentieren. Ich ziehe um und mein alter Anbieter kann mir am neuen Wohnort keine Leistung liefern. Also nicht meine Schuld. Trotzdem muss ich noch 3 Monate weiterzahlen, und zwar nicht zu knapp, da ich Telefon, Internet und TV alles vom gleichen Anbieter beziehe. Ich muss jetzt 3 x EUR 80 zahlen ohne Leistung zu beziehen. Klasse für den Anbieter, Pech für mich.
Das Telekommunikationsgesetz sollte bei Umzug nochmals gelockert werden…Die Telekommunikationsgesellschaften kassieren Geld ab ohne eine Gegenleistung dafür erbracht zu haben. Das ist regelrecht unverschämt und dreist…Wieso muss / soll man noch weiterhin Geld bezahlen, wenn zum Beispiel in der neuen Wohnung bereits ein Vertrag mit einer anderen Telefongesellschaft besteht…Wenn man zum Metzger geht und 100 g Lyoner will und nur noch 50 g bekommt – muss man auch nur 50 g bezahlen.
Zum Thema Sonderkündigungsrecht. Festnetzt-Anschluß.
Hat man daran mal gedacht, dass wenn Lebenspartner zusammenziehen und Beide unterschiedliche Telefonanbieter haben, dass man zumindest einen Vertrag vor Ablauf der Restlaufzeit kündigen kann. Und noch dreister: der Telefonanbieter bei Mietwohnung die bezahlte Leitung doppelt zu verkaufen u. doppelt kassieren! Sofern die Nachmieter einer anderen Gesellschaft ihrer Vertrag haben!