naturenergie.de akzeptiert Eigentumsübergang nicht und erstellt keine Endabrechnung
Frau Edeltraud W. schrieb uns am 17.05.2022:
Betreff: NaturEnergie
Internetseite: naturenergie.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Anbieter weigert sich zu akzeptieren, dass der Eigentumsübergang meiner Eigentumswohnung am 27.11.2021 erfolgte. Ich habe mehrfach erfolglos versucht mitzuteilen, dass ich nicht mehr Eigentümer bin und die Zahlung selbstverständlich eingestellt. Die Wohnungsübergabe hat der Makler für mich getätigt. Der neue Eigentümer hat weder den Zählerstand gemeldet als sich beim Stromanbieter gemeldet. Jetzt soll ich von Januar bis jetzt 161 € Strom zahlen, obwohl ich gar keine Eigentümerin bin. Ich habe bereits mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der mir mitteilte, dass der Stromanbieter an mich keine Forderung hat sondern an den neuen Eigentümer, da dieser erst im April, nachdem ich die Mahnung erhalten habe, wobei man dazu sagen muss, dass sich der Stromanbieter meine Adresse durch ein Telefonat erschlichen hat. Die Wohnung war von 02/2021 – 11/21 nicht bewohnt. Was nach der Übergabe geschah – hat mich als nicht mehr Eigentümerin nicht zu interessieren. Der Makler hat mir nun das Ableseprotokoll von November zukommen lassen, was der Stromanbieter nicht akzeptieren will.
Der Stromanbieter sagt, dass ich auch weiterhin mit ihm den Vertrag hätte, obwohl ich den Eigentumsübergang mitgeteilt habe, was anscheinend in der Ordnung des Unternehmens untergegangen ist, wie auch Gutschriften – aber eben nicht angeblich offene Rechnungen, die gar keine sind.
Es würde mich freuen, wenn Sie mir diesbezüglich helfen könnten, da ich derzeit mehr als genug zu Tun habe, da meine Mutter im vergangenen Monat verstorben ist.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Edeltraud W.
Nummer:
2846xxxx
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 18.05.2022 an Herrn Dr. Jörg Reichert (Vorstand) unter [email protected] weiter und erhielt am 20.05.2022 nachstehende Stellungnahme:
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.05. 2022. Zu dem Sachverhalt können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Durch die telefonische Mitteilung von Frau W. am 13.12.2019 haben wir für die Verbrauchsstelle ab dem 26.11.2019 die Stromversorgung angemeldet.
Da wir Frau W. Januar 2022 die Post nicht zustellen konnten, haben wir sie am 25.04.2022 telefonisch kontaktiert, um nach der aktuellen Anschrift zu fragen.
Frau W. teilte hierauf die neue Adresse mit. Weiter teilte Sie mit, dass sie uns im Oktober 2021 über den Eigentümerwechsel zum November 2021 informiert habe. Da bei uns kein Übergabeprotoll eingegangen ist, haben die Kolleginnen nach den Übergabedaten, wie z.B. Zählerstand, Name des neuen Eigentümers usw. gefragt. Sie gab in diesem Telefonat an, dass sie den Namen des neuen Eigentümers, sowie die Zählerstände nicht mehr weiß. Bis zu diesem Telefonat hat Frau W. sich nicht bei uns z.B. wegen der fehlenden Schlussrechnung gemeldet.
Gleichzeitig haben wir Frau W. am 25.04.2022 eine E-Mail geschrieben und nochmal nach den Übergabedaten gefragt (z.B. Übergabeprotokoll oder Kaufvertrag). In dieser E-Mail teilten wir Frau W. mit, dass wir weder von ihr, noch von ihrem Makler und vom neuen Eigentümer eine Mitteilung über den Eigentümerwechsel erhalten haben. Es kann also erst eine Rückabwicklung geprüft werden, wenn nachgewiesen ist, dass Frau W. tatsächlich keine Verfügungsgewalt mehr über die Bezugsstelle hatte.
Nach telefonischem Kontakt am 04.05.2022 hat uns der Makler mitgeteilt, dass er den Verkauf betreut hat, jedoch dies intern mit beiden Parteien klären wird. Dort wurde er ebenfalls um die Übergabedaten gebeten.
Wir haben Frau Wo. mehrmals mit E-Mails z. B. vom 25.04.2022, 04.05.2022 und 17.05.2022 darauf hingewiesen, dass wir keinen Eigentümerwechsel ohne Übergabedaten vornehmen können. Leider haben wir bis heute keine Rückmeldungen bzw. Unterlagen diesbezüglich erhalten (Übergabeprotokoll war in keiner E-Mail beigefügt bzw. eingegangen).
Zwischenzeitlich hat uns der neue Mieter seinen Einzug zum 01.04.2022 gemeldet. Die Verbrauchsstelle wurden dann zum 31.03.2022 abgemeldet.
Die von Frau W. überwiesenen Abschlagszahlungen werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
Das Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung (Abrechnungszeitraum 06.06.2020 bis 04.06.2021) mit der Nummer 61xxxxxxxx vom 02.07.2021 in Höhe von 237,60 Euro haben wir am 22.10.2021 an Frau W. überwiesen.
Damit eine Rückabwicklung geprüft werden kann, müsste Frau W. den Nachweis des Eigentümerwechsels vorlegen.
Freundliche Grüße
A. A.
Energiedienst AG
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Sitz der Gesellschaft: Schönenbergerstraße 10, 79618 Rheinfelden (Baden)
Registergericht: Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 410434
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Thomas Kusterer, Vorstand: Dr. Jörg Reichert
Am 21.05.2022 übermittelte verbraucherschutz.de das Übergabeprotokoll an [email protected]
Frau Edeltraud W. schrieb uns am 22.06.2022:
Sehr geehrter Herr Matthies,
leider habe ich bis zum heutigen Tag noch keine Endabrechnung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Edeltraud W.
verbraucherschutz.de antwortete Frau W.:
Sehr geehrte Frau W.,
dann werden wir den Vorgang veröffentlichen. Bitte machen Sie Ihre Forderung per postalischem Einschreiben und einer Frist von 14 Tagen geltend.
Frau Edeltraud W. schrieb uns am 09.07.2022:
Sehr geehrter Herr Matthies,
das Geld habe ich immer noch nicht. Musste aber einen Brief – Porto zu meinen Lasten selbstverständlich, an die Herrschaften senden mit meiner Bankverbindung. Nur eine Erstattung ist bis heute nicht erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Edeltraud W.
verbraucherschutz.de antwortete Frau W.:
Sehr geehrte Frau W.,
dann erstatten Sie eine Anzeige. Das können Sie auch über die Online-Wache Ihres Bundeslandes von zu Hause aus machen.
Frau Edeltraud W. schrieb uns am 15.07.2022:
Sehr geehrter Herr Matthies,
ich habe von der Polizeibehörde mitgeteilt bekommen, dass sie dafür nicht zuständig sind und ich einen Rechtsanwalt einschalten müsse. Das Geld habe ich immer noch nicht gesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Edeltraud W.
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