Die Subventionierung der Billigfluglinien nimmt auf Verbraucherrechte keine Rücksicht. Diese Regelung hat mit höherer Gewalt, für die manche Sonderrechte sicher begründet sind, nichts mehr zu tun. Die EUFluggastverordnung öffnet in diesem Punkt Willkür und Kundentäuschung Tür und Tor.
Herr Guido B. schrieb uns am 11.12.19:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Preisdruck erzeugt immer skurrilere Spar- und Verdienstoptimierungsmodelle der Billigflieger. Klauseln und Kleingedrucktes, legitimiert durch die EU-Fluggastrichtlinie, setzen selbst älteste Rechtsgrundsätze außer Kraft: Pacta sunt servanda – Legalisierter Betrug wird zum Geschäftsmodell!
Beispiel einer Flugreise nach Teneriffa:
1. Wir hatten im März gem. Buchungsbestätigung folgende Zusatzleistung gebucht und bezahlt: 4x Meal (Snack und Getränk)
Im Flugzeug wurde uns mitgeteilt, dass der Tarif inzwischen geändert und das kostenlose Essen und das Getränk gestrichen wurden. Wir „durften“ dafür zuerst einchecken. Was uns ziemlich egal ist, da wir immer am Ende einchecken, um nicht ewig im Flugzeug zu sitzen.
Für EuroWings aber eine tolle Sache: Kosten für tausende Essen gespart. Fantastisches Geschäftsmodell: Kunden Essen bezahlen lassen, dann streichen, ohne Info des Vertragspartners durch eine „Leistung“ mit Null Kosten für die Airline ersetzen. Gewinn: 100%. Natürlich durch Kleingedrucktes gedeckt, aber faktisch legalisierter Betrug.
2. Wir hatten für den 11.12. Rückflug direkt nach Nürnberg gebucht (wir wählen immer Direktflüge und suchen unser Ziel danach aus). Im August dann Umbuchung durch EuroWings auf den 12.12. nach München (da hätten wir zudem am Flughafen Teneriffa übernachten müssen, da das Quartier nur bis 11.12. gebucht war), dann von EuroWings geändert in Flug am 11.12. über Wien, aber nur 55 min zum Umsteigen. Aufgrund regelmäßiger Verspätungen schien uns dies zu knapp (für Übernachtungen am Flughafen sind wir zu alt). Deshalb haben wir notgedrungen auf 5 Urlaubstage verzichtet und für Freitag, 6.12. einen Direktflug nach Nürnberg (EW 4105) gebucht. 5 Urlaubstage umsonst das Quatier bezahlt, egal.
3. Dann wurde kurz darauf auch dieser Flug wieder von EuroWings umgebucht, auf Donnerstag 5.12., nach München, nochmals 1,5 Urlaubstage weniger, und zusätzliche Kosten für Zug nach Nürnberg (160,- €). Wir sind natürlich davon ausgegangen, dass uns der Zug nach Nürnberg, unserem gebuchten Ziel, von der Airline übernommen wird. Verträge sind schließlich einzuhalten. Leider ein Irrtum, weil uns das mehr als 14 Tage vorher mitgeteilt wurde. Keine Entschädigung für verlorene und bezahlte Urlaubstage! Tolle Sache für die Airlines.
Ich sehe aufgrund der Häufung der Umbuchungen (die mir auch von anderen bestätigt wurden, gerade bei EuroWings) ein Geschäftsmodell. So etwas kann kein Zufall sein. Wir sind in 20 Jahren nie umgebucht worden und jetzt gleich 2x Umbuchung des Direktflugs auf einen anderen Flughafen!! Das Geschäftsmodell ist einfach: Man bietet gerade auf kleineren Flughäfen lieber ein paar mehr Direktflüge an. Die zahlreichen Kunden, die hierauf achten buchen diese, und schon hat man sie. Dann bucht man nach Belieben um (mind. 14 Tage vor dem Flug ohne Entschädigung) und kassiert für eine nicht gebuchte Leistung (wie in unserem Fall 1,5 Tage früher, auf einen anderen Flughafen 170 km vom Zielort entfernt). Vertragserfüllung? Nicht erforderlich. Nicht einmal der Zug muss bezahlt werden, geschweige denn die verlorenen Urlaubstage. Die EU-Fluggastverordnung macht es möglich.
Und die Airlines scheinen ein Geschäftsmodell im Kampf um Kunden hieraus zu entwickeln. Zu Lasten der Kunden.
Es gilt der Rechtsgrundsatz: Pacta sunt servanda. Wenn schon Änderung, dann zumindest gleichartiger und gleichwertiger Ersatz. Hiervon kann nicht die Rede sein. Die beliebige Streichung der gebuchten Verpflegungsleistung ist legalisierter Betrug, durch Kleingedrucktes gedeckt. Die entschädigungslosen Umbuchungen ebenso, zumindest wenn sie nicht aus höherer Gewalt geschehen.
Keine andere Branche kann sich so etwas erlauben bzw. keiner anderen Branche wird so etwas auch noch gesetzlich zugestanden.
Stellen Sie sich vor: Sie bestellen einen Audi A8, aber wenn Ihnen Audi 4 Wochen vorher mitteilt, dass Sie einen Audi A4 bekommen, zahlen sie trotzdem den A8 und bekommen den A4. Oder Sie buchen eine Bahnfahrt von Hamburg nach Nürnberg, und die Bahn fährt sie aber nur bis Frankfurt (nachdem Sie Ihnen dies 2 Wochen vorher mitgeteilt hat). Von Frankfurt nach Nürnberg können Sie extra auf eigene Kosten fahren. „Sie konnten sich ja darauf einstellen“ ist die Begründung für die entschädigungslosen Umbuchungen. Undenkbar!
Die Subventionierung der Billigflieger nimmt auf Verbraucherrechte keine Rücksicht. Diese Regelung hat mit höherer Gewalt, für die manche Sonderrechte sicher begründet sind, nichts mehr zu tun. Die EUFluggastverordnung öffnet in diesem Punkt Willkür und Kundentäuschung Tür und Tor.
Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Praxis aufgreifen und gesetzlichen Druck aufbauen könnten.
Weitere Betroffene ließen sich durch eine Zeitungsannonce leicht ermitteln. Dann könnte man nachweisen, dass unser Fall kein Einzelfall ist. Eine vielfliegende Bekannte hat mir bereits die deutliche Zunahme von Umbuchungen bestätigt.
Lassen Sie mich es wissen, wie ich ggf. bei weiterer Recherche helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Guido B.