„last-minute” – Wer geht nicht gern auf Schnäppchenfang?
Eine spontane Urlaubsreise, ein schnell entschlossener Wochenend-Trip? Viele Verbraucher lassen sich durch die Werbung “last-minute” dazu verleiten, ein sogenanntes Schnäppchen zu buchen. Aber aufgepasst, klicken Sie im Internet nicht zu schnell auf den OK-Button, denn ein Vergleich ist oft lohnender. Vergessen darf man bei Reisebuchungen auch nicht, dass diese nicht widerrufbar sind!
Eine Prüfung verschiedener Reiseportale bzw. Reiseveranstalter spart evtl. so manchen Euro. Ein Angebot aus einem Reisebüro kann sogar günstiger sein, als ein last-minute-Angebot am Flughafen. Auch wenn der Preis vielleicht im ersten Moment günstiger erscheint, so sollte jeder Urlauber auch die Leistungen vergleichen. Maßgeblich sind immer noch die Beschreibungen UND Aussagen des Veranstalters nicht aber die des Hotels.
Haben 2 Veranstalter das gleiche Hotel mit unterschiedlichen Leistungen beworben, so haftet jeder nur für seine aufgelisteten Zusicherungen. Grundsätzlich sollte jeder Kunde auch einen Blick auf den Endpreis werfen. Hier kommen wieder die voreingestellten Zusatzleistungen bei Internet-Buchungen ins Spiel , die man nicht anklicken sondern “wegklicken” muss. Laut EU-Verordnung sind diese Voreinstellungen nicht mehr zulässig. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass der sog. Sicherungsschein einer Reisebuchung vor unliebsamen Erwachen schützt. Bei einer evtl. Insolvenz eines Anbieters ist man hiermit geschützt. Nicht zu vergessen: grundsätzlich auch die bestätigten Reisedaten abgleichen. Jeder Reisende sollte sich also auch für den “kleinsten” Trip ein wenig Zeit nehmen und genau recherchieren, wo der günstigste Urlaub zu buchen ist