ipress-app-service.com: Zusendung einer Zeitschrift, da angeblich ein Abo abgeschlossen wurde.
Herr Henrik A. schrieb uns am 05.01.2023:
Betreff: Zusendung der Zeitschrift Computerbild auf Basis eines behaupteten Abos
Internetseite: [email protected], [email protected]
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit ca. Anfang September 2022 erhielt ich immer wieder Ausgaben der Computerbild zugesendet. Da ich lange selbständig in der IT gearbeitet habe, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu unaufgeforderten Zusendungen von (Fach-)Zeitschriften, deshalb habe ich die Zusendungen zunächst ignoriert.
Da ich keinerlei Bedarf und Interesse für die Computerbild habe, und die Zusendung lästig wurde, wandte ich mich zunächst (am 20.11.22) an die im Impressum der Computerbild angegebene Adresse.
Nach mehr als 14 Tagen (am 8.12.22) erhielt ich die Antwort, dass ich mich an die Fa. PVZ wenden müsse, die das „Abonnement“ betreut. Hier wurde ich natürlich stutzig.
Auf eine entsprechende Mail am 08.12.22 an die PVZ GmbH & Co. KG, 23617 Stockelsdorf, in der ich darauf hinwies, dass ich kein Abo habe und darum bat, die Zusendung einzustellen, erhielt ich mit Datum 08.12.22, Eingang 10.12.22 eine Zahlungserinnerung iHv 40,60.
Eine weitere Stellungnahme erhielt ich nicht. Aufgrund einer erneuten Zusendung einer Ausgabe der Computerbild am 20.12. schrieb ich am 22.12 eine Mail an PVZ mit der nachdrücklichen Aufforderung mir keine weiteren Hefte zuzusenden.
In einer (der überhaupt ersten) Antwort der PVZ (Herr P.) am 23.12.22 wurde erkennbar, dass es sich bei den Lieferungen um ein behauptetes Abonnenment handeln würde, das ich zu spät widerrufen hätte.
In meiner Antwort an Herrn P. vom 24.12.22 bat ich zum wiederholten Mal um Darlegung, wie und wann ich ein solches Abo abgeschlossen haben sollte. Ich ging immer noch von einem Irrtum aus.
Mit Eingang 28.12.22 erhielt ich eine Mahnung iHv 21,55 Euro mit der Androhung eines Inkassos.
Ich rief daraufhin am 28.12.22 bei PVZ (mit einiger Mühe!) an. Erneut wurde in dem Gespräch (Frau M.) behauptet, ich hätte ein Abo abgeschlossen. Ich forderte deshalb erneut einen Nachweis über einen solchen Abschluss und bat um dessen Zusendung per Post.
Mit Schreiben vom 28.12.22, Eingang am 31.12.22 wurde mir mitgeteilt, ich hätte am 28.8.2022 eine Auftragsbestätigung per Mail erhalten, in der Anlage befand sich die Kopie einer solchen Auftragsbestätigung durch eine Fa. I Press GmbH & Co KG, 82166 Gräfelfing.
Von dieser Firma hörte ich jetzt zum ersten Mal.
Diese sogenannte Auftragsbestätigung seitens I Press enthält die Aussage, dass I Press mit der „Betreuung, Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung“ die Fa. PVZ beauftragt habe.
Dieses Schreiben habe ich nie erhalten weder per Mail noch per Post. Ich habe auch keine Ahnung, auf welche Art ich einen solchen Vorgang ausgelöst haben könnte.
Ich schrieb daraufhin am 31.12.22 erneut an PVZ und machte, um die Sache gütlich beizulegen, den Vorschlag, jedoch ausdrücklich ohne jegliche Anerkennung jedweder Forderungen, die Rechnung über 21,55 Euro zu begleichen, sofern PVZ auf alle weiteren Forderungen und Zusendungen verzichtet.
In einer weiteren Mail vom 31.12.22 an die Fa I Press adressiert an den Geschäftsführer, Herrn Dorschner, forderte ich parallel einen Nachweis, wann, wie und auf welchem Weg ich ein solches Abo über seine Firma abgeschlossen haben soll.
Die Mail blieb bisher unbeantwortet.
Seitens PVZ ich erhielt ich am 3.1.23 per Mail (Frau Klatt) die Antwort, dass ich die „vorliegende Zahlungsaufforderung“ begleichen solle.
Gestern habe ich sowohl an PVZ (den GF Herrn Martin Lange) als auch an I Press (GF Herrn Dorschner) jeweils Einschreiben mit Rückschein gesendet, in denen ich die Forderungen der PVZ zurückweise (mein Angebot zur gütlichen Einigung habe ich aufgrund der Antwort widerrufen).
Der Fa I Press habe ich, sofern mir nicht umgehend ein Nachweis über den Abschluss eines Abos vorgelegt werden kann, mit rechtlichen Schritten gedroht.
Diese Schreiben habe ich aus Platzgründen nicht eingefügt, kann Ihnen diese jedoch jederzeit zusenden.
Die vorgelegte Auftragsbestätigung, die mir nie zugegangen ist, lässt sich problemlos binnen Minuten an jedem PC erstellen und trägt keine Unterschrift. Sie enthält auch keinen Hinweis, wo, wann und wie das angebliche Abo zustande gekommen ist.
Durch Recherche im Internet habe ich inzwischen festgestellt, dass beide Firmen schlecht beleumundet sind, es gibt eine ganze Reihe von Beschwerden über unseriöses Verhalten. Auch die Verbraucherzentralen SH und BER waren anscheinend bereits mit Beschwerden über PVZ befasst. Insgesamt handelt es sich um ein mehr als fragwürdiges Geschäftsmodell, dem anscheinend schon viele Betroffene zum Opfer gefallen sind.
Ich werde die Sache aus grundsätzlichen Erwägungen mit aller Konsequenz weiterverfolgen und bitte Sie um entsprechende Unterstützung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Henrik A.
Von: [email protected]
Betreff: Ihr Computer Bild m. DVD – Abo 0119720019
Datum: 23. Dezember 2022 um 15:34:29 MEZ
An: Herrn Henrik A.
Stockelsdorf, den 21. Dezember 2022
Abonnement : Computer Bild mit DVD
Kundennummer : xxx
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir beliefern Sie mit diesem Titel seit Heft-Nr. 21 2022.
Leider erfolgte der Widerruf verspätet.
Da Sie Ihre Bezugsgebühren nicht bezahlt haben, wurde die Belieferung vorübergehend zu Heft-Nr 01 2023 eingestellt. Die Zeit der Unterbrechung berechnen wir nicht,
sie führt jedoch zu einer Verschiebung des Kündigungstermins.
Wir werden die Belieferung wieder aufnehmen, sobald Sie den Rückstand ausgeglichen haben.
Die Kündigung werden wir Ihnen bestätigen, sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist.
Bitte begleichen Sie umgehend die vorliegende Zahlungsaufforderung.
Beste Grüße
Ihr PVZ-Kundenservice .
gez. Herr P.
Dieses Schreiben wurde auf Anweisung, im Rahmen unserer
Verwaltungstätigkeit als Auftragsverarbeiter für Ihren
Vertragspartner, der Firma VSR Verlag Service GmbH
erstellt.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 12.01.2023 an Herrn Dorschner (Geschäftsführer) unter [email protected] weiter, erhielt allerdings keine Stellungnahme.
Herr Henrik A. schrieb uns am 13.01.2023:
Sehr geehrter Herr Matthies,
gestern erhielt ich aufgrund meines Einschreibens vom 4.1.23 (Anlage) ein Schreiben der PVZ, dass dort auf alle Forderungen verzichtet wird.
Trotzdem bleibt meine Beschwerde bestehen, da die Fa IPress mir den Nachweis schuldig geblieben ist, wann und wie ich das behauptete Abo abgeschlossen haben soll.
Auf mein Einschreiben vom 4.1. an IPress (Anlage) habe ich jedoch bisher keine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Henrik A.
Herr Henrik A. schrieb uns am 16.01.2023:
Sehr geehrter Her Matthies,
Sie haben vermutlich Recht, mein Einschreiben ist inzwischen bei IPress angekommen, gestern bekam ich den Rückschein.
Wie bereits mitgeteilt, hat PVZ seine Forderungen mir gegenüber fallengelassen.
Es bleibt das Problem, dass die Fa IPress ein Geschäftsmodell hat, bei dem anscheinend immer wieder Konsumenten Abos (zum Teil wie in meinem Fall ohne jegliche Grundlage, also z.B. nicht über Gewinnspiele oder Gratisabos) untergeschoben werden und diese anschliessend mit Forderungen, Mahnungen und Inkasso durch Zeitungsvertriebe bedroht werden.
Gibt es denn für den Verbraucherschutz keine weitergehende Möglichkeit gegen solche Unternehmen vorzugehen?
Das kann doch nicht jedem Einzelnen überlassen bleiben.
Besteht die Möglichkeit einer Muster- oder Sammelklage des Verbraucherschutzes z.B. gegen die IPress GmbH?
Es gibt hier vermutlich ein bundesweites Nettzwerk von „Drückern“ (wie IPress) und Zeitungsvertrieben (wie PVZ) die unseriös vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Henrik A.
verbraucherschutz.de antwortete Herrn A.:
Sehr geehrter Herr A.,
wir haben keine Antwort erhalten und werden einen Warnung veröffentlichen.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, können wir gegen diese Machenschaften auch nicht vorgehen.
Daher möchte ich Sie bitten, die Verbraucherzentrale unter verbraucherzentrale.de entsprechend zu informieren.
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