„Doppelbuchung auf flüge.de nach 4 Monaten immer noch nicht zurück erstattet“
Frau Victoria B. schrieb uns am 4.4.19:
Betreff: Doppelbuchung auf flüge.de nach 4 Monaten immer noch nicht zurück erstattet
Kunden-oder Vertragsnummer: ………….
am 22.12.2018 habe ich über das Portal flüge.de (nicht fluege.de) einen Flug nach Malta gebucht. Bestätigt und berechnet wurden mir 2 Buchungen, von denen nur eine von mir autorisiert war. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass der Fehler beim Anbieter selbst lag und durch Systemprobleme verursacht wurde. Man versicherte mir, dass der Flug zurück erstattet werden würde, dies aber bis zu 3 Wochen dauern kann. Mittlerweile 4 Monate vergangen und es ist nichts passiert. In dieser Zeit habe ich mehrmals bei dort angerufen und jedes Mal wurde mir gesagt, es wird sich darum gekümmert, die Kollegin die sich um dei Angelegenheit kümmert hat Urlaub, die Airline hat sich noch nicht zurückgemeldet, ich werde zurück gerufen, ect. Leider wurde ich bis heute nicht zurückgerufen und mein Geld habe ich auch noch nicht wieder.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 4.4.19 an ‚info@flüge.de‘, Herrn Christoph Gaffka (Geschäftsführer) weiter, erhielt aber keine Antwort.
Frau B. schrieb uns am 10.4.19:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
leider hat sich bisher niemand bei mir gemeldet.
Hier noch einmal meine Beschwerde ohne diversen Fehler:
Am 22.12.2018 habe ich über das Portal flüge.de (nicht fluege.de) einen Flug nach Malta gebucht. Bestätigt und berechnet wurden mir 2 Buchungen, von denen nur eine von mir autorisiert war. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass der Fehler beim Anbieter selbst lag und durch Systemprobleme verursacht wurde. Man versicherte mir, dass der Flug zurück erstattet werden würde, dies aber bis zu 3 Wochen dauern kann. Mittlerweile sind 4 Monate vergangen und es ist nichts passiert. In dieser Zeit habe ich mehrmals dort angerufen und jedes Mal wurde mir gesagt, es wird sich darum gekümmert, die Kollegin die sich um die Angelegenheit kümmert hat Urlaub, die Airline hat sich noch nicht zurückgemeldet, ich werde zurück gerufen, ect. Leider wurde ich bis heute nicht zurückgerufen und mein Geld habe ich auch noch nicht wieder.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße,
Wir schrieben:
Sehr geehrte Frau B.
wir haben auch keine Antwort erhalten und werden den Vorgang veröffentlichen.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Sollte Herr Aydin sich schriftlich per Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, möchte ich Sie bitten, Herrn Aydin zu erlauben, mich in CC zu setzen.