Angebliche Rechtsanwaltskanzleien und Notare senden regelmäßig Gewinnbescheide an Verbraucher. Aktuell im Visier von Verbraucherschützern ist die Kanzlei Reuter & Koch aus Hamburg.
Die Behauptung: Die Verbraucher hätten bei einem Gewinnspiel der Versand- und Verlagshäuser 65.000€ gewonnen. Da sich der versiegelte Koffer jedoch in der Schweiz befinde, sollten die Gewinner zunächst 2.000€ Steuern überweisen.
Bereits im Mai dieses Jahres hatten sich Verbraucher über irreführende Post unseriöser – oder schlicht erfundener – Kanzleien beschwert. Die Absender der Gewinnzusagen waren die angeblichen Kanzleien „Boschrechtsanwälte“ und „Helsing&Weida“ Rechtsanwälte, beide mit Sitz in Hamburg. Nun ist mit der Kanzlei Reuter & Koch, ebenfalls aus Hamburg, ein weiterer Name aufgetaucht, vor dem sich Verbraucher in Acht nehmen sollten. Anders als beim letzten Mal soll die Übergabe des Koffers nun jedoch nicht mehr aus der Schweiz, sondern aus Schweden erfolgen.