„ich habe keinen Echtnamen in facebook verwendet, aus gutem Grund – der Wahrung meiner Privatsphäre“
Herr E. H. schrieb uns am 20.2.17:
Sehr geehrter Verbraucherschutz,
ich habe keinen Echtnamen in facebook verwendet, aus gutem Grund – der Wahrung meiner Privatsphäre. Nun bin ich wohl bei einer automatischen Namensüberprüfung aufgefallen und werde zur Vorlage meines Personalausweises aufgefordert. Diesen werde ich sicherlich nicht übermitteln. Meine Frage an Sie lautet nun: Gibt es einen neuen Stand der Rechtsprechung bezüglich Klarnamen in facebook? Bin ich verpflichtet diesen anzugeben? Mir ist dieser Rechtsstand bekannt: https://www.datenschutz-notizen.de/neues-zur-klarnamenpflicht-fuer-facebook-1015185/
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
E. H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Facebook weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern gebe ich Ihnen einige Informationen zu der Frage der Verwendung von authentischen Namen auf Facebook.
Facebook ist eine Gemeinschaft, in der Menschen untereinander Inhalte teilen, kommunizieren und interagieren. Die Verwendung von authentischen Namen trägt zur Sicherheit und Privatsphäre der Gemeinschaft bei, weil Menschen auf Facebook so wissen, mit wem sie sich verbinden und Informationen teilen. Außerdem senkt die Verwendung von authentischen Namen das Risiko von Mobbing, Belästigung und anderem missbräuchlichen Verhalten. Die Verwendung authentischer Namen ist übrigens ein geläufiges Merkmal vieler Online-Services und keinesfalls ein Alleinstellungsmerkmal von Facebook.
Verwendet jemand auf Facebook scheinbar nicht seinen authentischen Namen, bittet Facebook den Nutzer darum, einen Nachweis zu erbringen, dass der auf Facebook angegebene Name auch im Alltag verwendet wird. Dieser Nachweis muss nicht zwangsweise ein amtlicher Ausweis sein. Ebenso sind zum Beispiel Zeitfahrkarten oder andere Mitgliedskarten, auf denen der Name und ein Foto oder das Geburtsdatum zu sehen sind, möglich. Die vollständige Dokumentenliste können Sie hier einsehen: facebook.com/help/159096464162185?helpref=faq_content
Dabei schützt Facebook die Privatsphäre und Sicherheit von eingereichten Dokumenten auf verschiedene Arten. Facebook verwendet standardmäßig eine sichere Verbindung (https). Außerdem verschlüsseln wir Daten zum Nachweis des Namens auf einer Festplatte, die nur Mitarbeiter, die Nutzern bei Kontoproblemen helfen, sehen können. Ausweise werden zudem 30 Tage nach Erhalt automatisch gelöscht. Wir empfehlen darüber hinaus allen Personen, die Dokumente einreichen, sämtliche personenbezogenen Daten, die wir nicht benötigen (z. B. Adresse, Sozialversicherungsnummer), zu schwärzen.
Ich hoffe, ich konnte die Situation damit aufklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, lassen Sie es mich gern wissen.
Mit besten Grüßen
Ich bin Frührentner und Admin einer FB-Gemeinschaftsseite eines Kreisverbandes der Partei DIE LINKE mit einer eher kleinen Reichweite. So das ich unsere Inhalte, oft mit versteckter Herkunft (seitens der Partei) in Gruppen in unserem Einzugsbereich teile. Heute hat mir Facebook ohne eine für mich als User dieser Funktion für 3 Tage gesperrt.
Ich bin mehr als wütend. Da die von uns geschickten Inhalte keineswegs im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
welt.de/wirtschaft/webwelt/article144547456/Facebook-soll-Pseudonyme-wieder-erlauben.html
laut diesen artikel ist es mein gutes recht pseudonyme auf facebook zu verwenden. facebook ist keine regierungs behörde also soll ausweis vorlegen nicht pflicht sein da das personal ausweisgesetz nur das vorlegen von ausweis zu regierungsangestellten (wie behörde polizei soldaten) nennt. facebook darf doch nicht meine nutzung einschrenken nur weil ich auf meine rechte bestehe.