ERV (Europäische Reiseversicherung AG): „ich erfuhr von dem Mitarbeiter dass es sich um einen Premium-Reiseschutz handelt, bei dem sich der Jahresbeitrag pro Person nach einem Jahr verdoppelt.“
Frau Anja H. schrieb uns am 8.4.19:
Betreff: Reiserücktrittsversicherung rückwirkend umschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie sehr um Hilfe und hoffe auf Ihre Unterstützung.
Im März 2018 habe ich für mich und zwei Freunde (keine Familienmitglieder) eine Reise nach Mallorca über „Check 24.de“ gebucht. Dabei bekam ich den Versicherungsschutz angeboten, der das ganze Jahr für alle Reisen, die wir machen, gilt. Und das für 89 €. Ich war einverstanden, weil es günstig war.
Ich habe im Januar 2019 auch eine Mail der ERV erhalten, dass der Jahresbeitrag im April 2019 eingezogen wird und der Reiseschutz für ein weiteres Jahr gilt falls ich nicht bis zum 27.03.2019 kündige.
Jetzt war ich sehr überrascht, dass von meinem Konto 177€ abgebucht wurden. Ich rief am 03.04.2019 bei der ERV an und erfuhr von dem Mitarbeiter dass es sich um einen Premium-Reiseschutz handelt, bei dem sich der Jahresbeitrag pro Person nach einem Jahr verdoppelt. Das wurde in der Mail allerdings nicht erwähnt. Ich ging davon aus, das der Reiseschutz nur für mich selbst gilt ( weil nur ich ihn abgeschlossen habe) und ich den gleichen Betrag wie im Vorjahr bezahle. Das wäre für mich auch in Ordnung gewesen, deshalb habe ich auch nicht gekündigt… Ich bin nicht einverstanden, dass ich für zwei weitere Personen mit zahle, die nicht einmal zur Familie gehören.
Der Mitarbeiter hat mir geraten gleich zu kündigen und mich mit meinem Anliegen, die Versicherung rückwirkend zum 27.3.2019 nur auf mich umschreiben zu lassen, an das Service-Center der ERV zu wenden. Nun bekam ich die Rückmeldung, dass das nicht möglich ist, weil ich bereits zum 27.3.2020 gekündigt habe…
Ich möchte gerne die Versicherung rückwirkend nur auf mich umschreiben lassen, und bitte Sie um Hilfe bei der Gelegenheit.
Es handelt sich um eine Reiserücktrittsversicherung bei der ERV, Versicherungsnummer:…….
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116
81669 München
Mit freundlichen Grüßen
A. H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 12.4.19 an Check24, Herrn Dr. Dominik Faber (Geschäftsführer) weiter und erhielt am 24.4.19 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sehr gern nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
Frau H. hat im Rahmen Ihrer Pauschlreise einen RundumSorglos-Jahresschutz-Spezial für alle Teilnehmer der im März 2018 gebuchten Reise abgeschlossen. In der Ihr übersandten Police sind nach Abschluss der Versicherung diese auch noch einmal einzeln und namentlich aufgeführt.
Im Januar 2019 kündigte die Versicherung die Abbuchung der neuen Prämie für den 27.03.2019 an.
Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass die CHECK24 Reise GmbH im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler tätig ist. Wir haben keinen Einfluss darauf wie Versicherungsverträge angepasst bzw. geändert werden können.
Wir bitten Sie daher sich an den direkten Vertragspartner von Frau H. -die Europäische Reiseversicherungs AG- zu wenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Damit wir Ihnen schnell und effektiv antworten können, bitten wir Sie
bei Rückfragen auf diese E-Mail über die Antwortfunktion zu antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Wir schrieben Frau H.:
Sehr geehrte Frau H.
die nachstehende Antwort erhielten wir von Check24.
Da dieser Vorgang nun einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Eine Mitarbeiterin der ERV (jetzt Ergo) hatte dann am 8.5.19 einen Kommentar zu diesem Artikel eingestellt und um die Vertragsnummer gebeten. Nachdem wir diese eingereicht hatten wurde der Vorgang geprüft. Frau H. schrieb uns am 8.5.19:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich habe heute eine Rückmeldung von der Ergo / ERV erhalten. Die Versicherung wird rückwirkend nur auf mich umgeschrieben und ich erhalte den Beitrag für die anderen zwei Personen zurück erstattet.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
A. H.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
um den Vorgang prüfen und eine Stellungnahme an A.H. abgeben zu können benötigen wir bitte die Versicherungsnummer.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Freundliche Grüße
Vertragsservice
ERGO Reiseversicherung AG (bis 6.5.2019 ERV AG)