Check24 Kredite: „Die Versicherung und die Bank sagten mir, dass der Schutz Arbeitslosigkeit nicht abgeschlossen wurde. Ich hätte als Alleinverdiener einen Kredit in der Höhe ohne vollumfängliche Absicherung niemals unterzeichnet“
Frau Nela T. schrieb uns am 28.3.19:
Betreff: Abschluss eines Kredites über Check24 / Kreditschutz bei Arbeitslosigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,letztes Jahr habe ich einen Kreditvergelich über Check 24 gemacht.Dabei war mir wichtig, dass ein Kreditschutz für Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Todesfall abgeschlossen ist. Check24 schrieb mir und bestätige damit, dass der Kredit von der Bank CreditPlus mit den genannten Konditionen bewilligt ist.Ende 2018 würde ich unverschuldet arbeitslos. Da sich die Arbeitslosigkeit hinzog, stellte ich Janaur 2019 einen Antrag, damit die monatliche Kreditrate von der Versicherung übernommen wird.Die Versicherung und die Bank sagten mir, dass der Schutz Arbeitslosigkeit nicht abgeschlossen wurde.Nach mehreren Email-Wechsel und Telefonaten mit Check 24, und widersprüchlichen Aussagen der einzelnen Ansprechpartner, sagt Check24, dass der Kreditschutz zwar in der Bestätigung für den Kredit steht, sie aber nichts tun können, wenn die Bank oder Versicherung sagt, dass der Kreditschutz für Arbeitslosigkeit nicht abgeschlossen wurde.Im Kreditvertrag selbst ist nicht eindeutig zu erkennen, welcher Kreditschutz abgeschlossen wurde. Daher war für mich klar, dass es der Schutz ist, der von Check24 schriftlich bestätigt wurde.Darauf bezogen wurde für mich der Kredit genehmigt, die Unterlagen bereitgestellt und der Kredit ausgezahlt, wie in Kundenbereich von Check24 (Screenshots liegen vor) ersichtlich ist. Im Kreditvertrag selbst steht KN1, eindeutig in meinem Verständnis, dass sich das auf die Auswahl und Bestätigung der Kreditzusage bezieht.Wo auch immer der Fehler liegt, dass nicht der vollumfängliche Schutz abgeschlossen wurde –ich hab den Vertrag unter den o.g, Bedienung unterschreiben. Ich hätte als Alleinverdiener einen Kredit in der Höhe ohne vollumfängliche Absicherung niemals unterzeichnet.Wie ist in dem Fall die weitere Vorgehensweise?Ich freue mich auf Ihre Antwort.Herzliche GrüßeNela T.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 2.4.19 an ‚[email protected]‘, Herrn Dr. Moritz-Alexander Felde (Geschäftsführer) weiter, weder Frau T. noch wir erhielten aber eine Antwort. Auch auf eine Erinnerung vom 15.4.19 wurde nicht reagiert. Wir schrieben Frau T.:
Sehr geehrte Frau T.
wir haben keine Antwort bekommen und werden den Vorgang veröffentlichen.
Da dieser Vorgang nun einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen,
muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.