Die neue Mietrechtsreform wird ab 1. Mai 2013 in Kraft treten. Das Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln soll im Wesentlichen klar regeln, dass Mieter innerhalb der ersten 3 Monate einer energetischen Modernisierung die Miete nicht mindern dürfen – vorausgesetzt, dass diese Modernisierung hinterher eine Kosteneinsparung bedeutet. Den Vermietern soll dann auch gegen säumige Mieter das Verfahren erleichtert werden. Künftig kann sofort eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Auch sind dann Wohnungsräumungen auf Basis einer einstweiligen Verfügung möglich.