„Unsere Mandanten haben mitgeteilt, dass diese unerwünschte Werbeanrufe im Auftrag der Firma „Deutsche Treusorge Fonds GmbH” erhalten haben
Die Anwaltskanzlei von Herrn Rechtsanwalt Alexander Hufschmid, ist vorwiegend im Internetrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht tätig und hat uns nachstehende Informationen zukommen lassen:
Unsere Mandanten haben mitgeteilt, dass diese unerwünschte Werbeanrufe im Auftrag der Firma „Deutsche Treusorge Fonds GmbH” erhalten haben. Hierbei wird angefragt, ob man denn eine Lebensversicherung besitze und ob man diese denn nicht verkaufen möge. Hierdurch würde man mehr Geld erhalten, als wenn man die Lebensversicherung kündigt.
Sieht man von den (verbotenen) unerwünschten Werbeanrufen ab, ist an sich nichts gegen dieses Geschäftsmodell einzuwenden, jede Partei profitiert grundsätzlich von so einem Deal: Der Kunde bekommt mehr Geld, als bei einer Kündigung und die „Deutsche Treusorge Fonds GmbH” führt die Versicherung fort und erhält am Ende der Laufzeit eine höhere Auszahlung als den bezahlten Kaufpreis.
Nach den uns vorliegenden Informationen bietet die Deutsche Treusorge an, den Kaufpreis der Lebensversicherung entweder in Form eines „Partiarischen Darlehens“ zu investieren oder als Geldbetrag zu überweisen. Beide Varianten sind unserer Ansicht nach für Kunden risikoreich:
- Kaufpreis in Form eines „Partiarischen Darlehens“
Die Deutsche Treusorge bietet zum Teil an, den Kaufpreis in Form eines „Partiarischen Darlehens“ zu investieren. Im Kleingedruckten (Nr. 7 der „Risikohinweise“) wird eine „Konzeptionsprovision“ erwähnt:
„Die Gold Aktie darf bis zu 15% der Darlehenssumme für einmalige Konzeptionskosten, Einrichtungskosten für die Verwaltung, Vertriebskosten, Kosten für Marketingaufwendungen als auch Kosten für die Projektbeschaffung verwenden. Somit stehen im ersten Jahr von vornherein nur 85 % der Darlehenssumme für die Investitionstätigkeit der Gold Aktie zur Verfügung. Damit die Gold Aktie in die Lage kommt, die Darlehen zurückzuzahlen, muss sie also die für die oben genannten Kosten ausgegebenen Beträge durch die erworbenen Projekte wieder hereinholen.“
Im Klartext: Es besteht die Gefahr, dass bereits bei Vertragsschluss der angelegte Betrag um 15% (!) geringer ist. Bei einer Verzinsung von 0,5 % pro Jahr müsste man den verbliebenen Betrag 30 Jahre lang anlegen, um wieder den ursprünglichen Betrag zu erhalten.
Wenn man am Ende der Laufzeit sein Darlehen wieder ausbezahlt haben möchte, erhält man mit den ursprünglichen Vertragsunterlagen auch eine „Ersetzungsvereinbarung“ mit folgendem Inhalt:
„Gold Aktie und der Anteilsinhaber können überein kommen, dass Gold Aktie nach Ablauf der vorgesehenen Laufzeit des partiarischen Darlehens nach Maßgabe des § 364 Absatz 1 BGB auch berechtigt ist, statt der Rückzahlung der Darlehensvaluta (zzgl. Fest-, Bonus-, Zins- und sonstigen Erfolgsbeteiligungen) dem Anteilsinhaber als Darlehensgeber den Gegenwert seines partiarischen Darlehens durch Gewährung einer unmittelbaren Beteiligung an Gold Aktie mittels Überlassung von Stammaktien zurückzuzahlen.“
Das bedeutet, dass die Darlehenssumme nach Vertragsende nicht in einem Geldbetrag ausbezahlt werden muss, sondern man stattdessen auch eine Beteiligung an der Firma “Gold International S.E.“ erhalten kann.
Im Klartext: Statt dem Geld kann man auch mit eine Beteiligung an einer weiteren Firma „abgefunden“ werden.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Deutsche Treusorge selbst ein Unternehmen der „Gold International SE“ ist: Diesem Unternehmen hat im Jahre 2014 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot von Aktien der „Gold International SE“ wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. Die Aktien wurde nämlich nicht an der Börse gehandelt, worauf im Werbeprospekt jedoch nicht hingewiesen wurde. Hierauf hat die „Gold International SE“ reagiert und bietet nun eben die zuvor beschriebenen „Partiarische Darlehen“ an. Inwiefern dieses angepasste Geschäftsmodell einer Prüfung der BaFin genügen wird, bleibt abzuwarten.
- b) Kaufpreis in Form einer tatsächlichen Auszahlung
Sollte man sich für eine Auszahlung des Kaufpreises entscheiden, wird auf der Homepage der Deutsche Treusorge Fonds GmbH (www.deutschetreusorge.de) das Vorgehen unter „So funktioniert‘s” u. a. wie folgt beschrieben (Stand 19.10.2015):
- Nach Erhalt aller relevanten Daten erhalten Sie ein Kaufpreisangebot von uns.
- Im Anschluss senden wir Ihnen den entsprechenden Kaufvertrag zur Unterzeichnung zu.
- Wir beantragen die Übertragung der Versicherung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
- Nach circa 6-8 Wochen (abhängig von der Versicherungsgesellschaft) überweisen wir Ihnen den Kaufpreis.
Der Kunde muss sich bewusst sein, dass er bei diesen Vertragsbedingungen komplett in Vorleistung geht: Zuerst wird die Versicherung an die Deutsche Treusorge Fonds GmbH übertragen und erst danach soll man nach „circa 6-8 Wochen“ den Kaufpreis erhalten. Falls keine Zahlung erfolgen sollte (z. B. im Falle einer Insolvenz), steht der Kunde mit leeren Händen da, da die Versicherung bereits zuvor übertragen wurde.
Hierzu haben wir von der Deutsche Treusorge Fonds GmbH am 23.09.2015 folgende Stellungnahme erhalten, die wir an dieser Stelle wiedergeben:
„[…] Wir sehen hingegen in den vertraglichen Regelungen keine unangemessene Risikoverteilung zu Lasten des Verkäufers. Vielmehr werden bestehende Restrisiken zur Optimierung der Transaktionskosten zwischen den Vertragsparteien ausgewogen verteilt. Zur Erläuterung der Regelungen ist hierzu mitzuteilen, dass nach unserem Erfahrungshorizont die Versicherungen bedauerlicherweise einen Zeitraum von ca. 6-8 Wochen benötigen, um mitzuteilen, ob sämtliche vom Versicherungsnehmer veräußerten Rechte und Ansprüche bestehen und insbesondere, ob Rechte Dritter an Ansprüchen aus der Versicherung geltend gemacht werden können oder die Versicherungsgesellschaft aufrechenbare Forderungen gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. Es ist nachvollziehbar, dass die Werthaltigkeit des Anspruches aus dem Versicherungsvertrag von der vorbezeichneten Mitwirkung durch die Versicherung abhängig ist und in einem Worst Case Fall der Wert der Versicherung vermindert oder gar eine Wertlosigkeit der Versicherung vorliegen kann. […]”
Zusammenfassend sollte man sich demnach gut überlegen, ob man das Geld aus seiner Lebensversicherung tatsächlich auf diese Art investieren möchte.
Haben Sie bereits einen Vertrag mit der Deutschen Treusorge geschlossen? Dann bestehen unserer Ansicht nach gute Chancen sich von dem Vertag zu lösen, da u.a. vor Vertragsschluss nicht ausreichend über das Risiko aufgeklärt worden ist.
Falls Sie anwaltliche Hilfe bei Verträgen mit der Deutsche Treusorge Fonds GmbH oder Gold International SE wünschen, ist Herr Rechtsanwalt Hufschmid Ihnen gerne behilflich. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte können Mandanten aus ganz Deutschland vertreten werden. http://unverbindliche-anfrage.kanzlei-hufschmid.de/
Rechtsanwalt
Alexander Hufschmid
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hufschmid
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