„Am 21.06.2018 wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen „Das-Tropenhaus.de“ angeordnet und sogenannte „Altforderungen“ können nicht erstattet werden“
Frau Bettina B. schrieb uns am 19.7.18:
Betreff: Insolvenzantragsverfahren „Das Tropenhaus“
meldet die Internetseite: www.das-tropenhaus.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte mich im Frühjahr an Sie gewendet, da ich vom Online Shop des Tropenhaus trotz Vorkasse keine Ware erhalten habe.
Am 18.06.18 wurde mir dieser Betrag tatsächlich wieder gut geschrieben. Dafür möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken!
Ich habe ungefähr drei Wochen später ein Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Ulrich Nehrig (Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg) erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass am 21.06.2018 ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen „Das Tropenhaus“ angeordnet wurde und sogenannte „Altforderungen“ nicht erstattet werden können. Die Gläubiger müssten ihre Forderungen nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle anmelden.
Für mich persönlich ist der Fall erledigt, aber ich kenne genug Anfragen / Kommentare auf der Seite des Verbraucherschutzes von weiteren Kunden, die offenbar immer noch auf ihr Geld warten.
Ich wollte Ihnen diesen Sachverhalt nur zur Information und ggfs. Weiterleitung mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina B.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe noch einen Gutschein über einen höheren Betrag von dem Tropenhaus. Wie kann ich die Forderung noch geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen
U. G