Corona: Auswärtiges Amt weltweite Warnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Das Auswärtige Amt schrieb uns am 17.3.2020 um 12:32 Uhr:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage
Unter 3 – Recherchehinweis:
Mittlerweile besteht eine weltweite Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen. Den aktuelle Stand finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Verbraucherschutz.de hatte die unten stehende Anfrage eines Verbrauchers am 17.3.2020 um 10:42 Uhr an das Auswärtige Amt weiter geleitet und geschrieben:
Sehr geehrte Frau A.
wir erhalten zur Zeit sehr viele Zuschriften wie die unten stehende.
Frage: Warum spricht das Auswärtige Amt keine offizielle Reisewarnung für die Länder aus, in die die Verbraucher nicht einreisen dürfen oder sollten?
Dann wäre die Situation für die Verbraucher geklärt und sie müssten nicht um ihr gezahltes Geld für die Reisen bangen.
Von: Swen S. schrieb uns am 16.3.2020:
Betreff: Schäbige Praxis von Reise-Veranstaltern
Nachrichtentext:
Guten Tag,
Wie Sie bestimmt wissen, wurde in Spanien der Corona-Notstand ausgerufen. Es gelten Ausgangssperren für Einheimische und Touristen.
Ist Ihnen jedoch bekannt, dass viele deutsche Reiseveranstalter gebuchte Reisen nach Spanien nicht von sich aus stornieren, sondern auf dem Reisevertrag beharren?
Das bedeutet, dass die Veranstalter Reisende wissentlich in eine Sperrzone senden, wo sie 7/24, rund um die Uhr in ihren Unterkünften, ohne jede Bewegungsfreiheit, festgesetzt bleiben. Die derzeit in Spanien geltenden Notstandsdekrete verbieten jegliches unbegründete Verweilen im öffentlichen Raum, Geschäfte und Restaurants bleiben geschlossen, der Gebrauch von Mietwagen ist verboten, selbst der Aufenthalt an Stränden ist untersagt.
Das Beharren auf Reiseverträgen, obwohl unter den aktuellen Umständen der zugrundeliegende Buchungs- und Reisegrund unterlaufen wird resp. dahin gefallen ist, stellt übelste Geschäftspraxis durch die Veranstalter dar.
Versuche, die Veranstalter zu einer Absage zu bewegen, werden abgewimmelt. Man hört und liest fadenscheinige Vorwände, wie etwa das „Fehlen einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt“. Obwohl Reisewarnungen durch das AA keine zwingende Vorbedingung ist, um von einer Undurchführbarkeit (bzw. Unzumutbarkeit) einer Reise auszugehen, die den Veranstalter zur Stornierung der Reise veranlassen muss. Nach § 651h BGB genügt es, wenn Charakter, Sinn und Zweck einer geplanten Reise durch äußere, ungewöhnliche Ereignisse gefährdet oder vereitelt worden ist. Und dies ist sicherlich der Fall, wenn der Hauptgegenstand einer Reise nur noch im Transfer in eine Epidemie-Sperrzone besteht, wo der Reisende dann für die Dauer des Urlaubs in seiner Ferienunterkunft unter „Hausarrest“ (Ausgangssperre) stehen wird.
Die Veranstalter spekulieren hemmungslos darauf, dass der Kunde mit großen finanziellen Verlusten selber vom Reisevertrag zurücktritt. Dabei wären es nach § 651h BGB die Veranstalter, die ihrerseits die Reise abzusagen hätten, wobei dann die Kunden ohne Verluste aus der Stornierung hervorgehen würden.
Viele deutsche Urlauber, die ihren Urlaub in Spanien buchten, werden derzeit von Reiseveranstaltern auf diesem Wege geneppt und um ihre Rechte geprellt. Es kann schließlich nicht jeder gegen das anstößige (wenn nicht rechtswidrige) Verhalten der Veranstalter klagen. Eben darin liegt das Kalkül.
PS: Wäre das nicht ein Thema, das sich zur Recherche für Sie empfiehlt?
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Swen S.
EUROWINGS hat der Flug EW 2930 am 21.03.20 nach Lanzarote nicht storniert ungeachtet der aktuellen Lage: alle Hotels und Restaurants sind seit dem 19.03.20 geschlossen, Warnungen des Auswärtigen Amtes und Verordnung der spanischen Regierung. Seit Tagen ist das Call Center überlastet und kann nicht erreicht werden. Mails bleiben unbeantwortet.
Die nächsten Verbindungen – im Falle einer Umbuchung – findet ab Ende Oktober statt. Ein Storno ist nicht möglich.
Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, deshalb müssen Reisen kostenfrei storniert werden.
Unser Partneranwalt bittet Sie, zunächst ein Einschreiben an Eurowings zu senden mit der Bitte um Erstattung und einer Fristsetzung von 20 Tagen.
Wenn Eurowings sich bis dahin nicht gemeldet hat, wenden Sie sich bitte an unseren Partneranwalt:
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Dieser wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Hallo liebes Team,
aktuell haben wir von Condor noch keine Rückinformation zu unserem Flug am 22.03., der wohl aufgrund Einreiseverbot/internationales Reiseverbot nicht stattfinden wird. Lt. Information auf der Homepage kann man den Flug umbuchen bzw. erstattet bekommen. Leider gibt es dort keinerlei Möglichkeit über das Internet bzw. auch hier wird keine Emailadresse angezeigt.
Reicht hier ein Schreiben per Post aus.
Muss uns Condor informieren?
S. Brecht
das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, deshalb müssen Reisen heute kostenfrei storniert werden.
Ich habe eben mit unserem Partneranwalt gesprochen.
Er bittet Sie, zunächst ein Einschreiben an Condor zu senden mit der Bitte um Erstattung und einer Fristsetzung von 20 Tagen.
Wenn Condor sich bis dahin nicht gemeldet hat, wenden Sie sich bitte an unseren Partneranwalt:
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Dieser wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
ITS schreibt online, dass zwar Reisen mit dem Reisedatum März bis Oktober 2020 kostenlos storniert werden können, allerdings nur bis zum 31.03.2020. Dabei wird weiter stark eingeschränkt, dass dies NICHT für Buchungen gilt, die vor dem 01.03.2020 getätigt wurden. Das bedeutet, dass all diejenigen, die zu ihrem Buchungszeitraum noch nichts von den Maßnahmen hätten ahnen können, nicht kostenlos stornieren dürfen. Ich habe im Dezember 2019 eine Puschalreise Ägypten 07/08 2020 gebucht…