Computeruniverse.net erstattet den Restbetrag.
Herr Daniel Z. schrieb uns am 01.09.2020
Betreff: Keine vollständige Rückerstattung des Kaufpreispreises trotz rechtzeitigem Widerruf und Rücksendung der vollständigen Ware
Kunden-oder Vertragsnummer: Kundennummer 4310897 Rechnungsnummer RV8447
Internetseite: Computeruniverse.net
Der Verkäufer erstattet mir trotz meiner vier Erstattungserinnerung per email nicht den Restbetrag. Telefonisch ist der Verkäufer nicht erreichbar, nur eine Warteschleife ohne Annahme des Anrufs. Letzte Antwort vom Verkäufer per email war, dass der Vorgang geschlossen sei und mich an Paypal wenden soll. Nach meinem vierten Schreiben an diese Firma keine Antwort mehr erhalten.
Ware wurde am 25.Mai 2020 gekauft (Kaufpreis: 102,39 EUR), Widerruf eingereicht und Warenrücksendung mit Bestätigung, Teilerstattung von 19,49 EUR am 15.07. Nach meiner zweiten Erinnerung an das Unternehmen, die Auskunft vom Verkäufer, dass die Resterstattung in Kürze erfolgen wird. Dies erfolgte nicht, daraufhin dritte Erinnerung an der Verkäufer. Am 29.07 die Auskunft vom Unternehmen, dass der Retourevorgang abgeschlossen sei und die Rückerstattung hätte erfolgt. Tatsache: Es wurde nur ein Teilbetrag zurückerstattet. Nach meinem vierten Widerspruch keine Antwort mehr vom Verkäufer. Bis Ende August keine Resterstattung von Computeruniverse GmbH. Bis heute keine Antwort mehr vom Verkäufer und die Hotline setzt die Anrufer auf eine Warteschleife ohne die Anrufe anzunehmen.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 02.09.2020 an [email protected], Herrn Robert Rónai (Geschäftsführer) weiter und erhielt die nachstehende Antwort.
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihr Anschreiben vom 02.09.2020, zu welchem wir wie folgt Stellung nehmen:
Am 03.06.2020 erwarb Herr Z. die beiden Artikel „Brother CZ-1002 Endlosetiketten (90737199)“ und „Brother VC-500W (Art# 90734627-102237)“ per Rechnung RV8447.
Am 14.07.2020 bearbeiteten wie die Rücksendung. Enthalten war jedoch lediglich der Artikel „Brother CZ-1002 Endlosetiketten (90737199)“ (Anhang 1). Dieser wurde entsprechend begutschriftet. Wurde der andere Artikel ggf. in einer separaten Sendung verschickt? Oder gar irrtümlich nicht mit geschickt?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander H. | Rechtsangelegenheiten
Herr Daniel Z. schrieb uns am 04.09.2020
Sehr geehrter Herr H.
hiermit widerspreche ich Ihnen ausdrücklich.
Ich habe die zwei Artikel von der Rechnung RV 8447 am 03.07.2020 zusammen in einem Paket versendet.
Aus diesem Grund bestehe ich weiterhin darauf, dass Sie mir die Rückerstattung der B-Ware veranlassen.
Ich habe Herrn Matthies vom Verbraucherschutz über Ihre weitere Vorgehensweise informiert.
Mit freundlichem Gruss
Daniel Z.
Computeruniverse.net schrieb am 08.09.2020 an Herrn Z. und an Verbraucherschutz.de
Sehr geehrter Herr Z.
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Dies können wir zwar intern nicht bestätigen, aber Ihre Aussage genügt mir. Eine lange Diskussion ist bei dem Warenwert auch nicht zielführend. Ich habe Ihnen soeben den Restbetrag zur ursprünglichen Rechnungsnummer erstattet. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander H. Rechtsangelegenheiten
Herr Daniel Z. schrieb uns am 08.09.2020
Sehr geehrter Herr Matthies,
der Fall ist nun geschlossen. Vielen, vielen Dank für Ihre Unterstützung und Vermittlung. Ihre Arbeit ist lobenswert.
MFG
Daniel Z.