Kostenfallen für die Verbraucher: Servicegebühr, Reiseversicherung, Gepäck
Verbraucherschutz.de möchte alle Verbraucher bitten, die nachstehenden Punkte bei Ihrer Flugbuchung zu beachten:
http://verbraucherschutz.de/obacht-bei-der-flugbuchung-die-servicegebuehr-steht-im-detail/
http://verbraucherschutz.de/fluge-onlinebuchung-flug-ohne-gepaeckbuchung-wird-teuer/
Guten Tag,
beim Anbietern Seat 24 wollte ich einen Flug buchen. Nach Eingabe aller Details wurden die Zahlungsmethoden angezeigt. Hierbei gab es KEINE bei der sich der bislang angezeigte Gesamtpreis nicht um +90,-€ (für 2 Flüge) erhöht hätte. Nur bei einer Methode wurde der Originalpreis angezeit (Maestro),- nach Recherche gibt es hier aber in Deutschland nur 1 Bank, die damit eine Online Zahlung anbietet (wikipedia.org/wiki/Maestro-Karte) > dies halte ich für irreführend.
Letzte Jahr, der Flugticket Preis für kontinentale Reise, war mit 1 Hand Gepäck und ein Koffer, inklusive, jetzt ist dasselbe preis aber ohne Koffer. Service schlecht egal welche Fluglinie, aber preis immer teurer.
Zufälligerweise alle Fluglinie machen dasselbe.
Jemanden macht etwas dagegen?
Auch ich bin auf die „Servicegebühr“ von fluege.de hereingefallen. Bin aber nach der Urteilen vom EuGh und dem BGH zuversichtlich die Gebühr zurückerstattet zu bekommen. Leider bekomme ich aber von diesem Portal keine Unterstützung beim Herstellen von Kontakten mit anderen Betroffenen, obwohl diese das in ihren Kommentaren anbieten.
Hallo! Ich ebenfalls… aber auch schön, dass die Rechnungen ebenfalls entgegen Umsatzsteuerrecht sind…
Ich habe eine Email geschrieben mit den Hinweis auf die urteile sowie die Einzugsermächtigung widerrufen. Als Antwort kam eine automatisierte Antwort, dass aufgrund des hohen Emails Aufkommens keine Emails mehr bearbeitet werden. Haben Sie das gleiche gehabt oder wie haben Sie Unister kontaktiert?
Wie kommen Sie darauf??
§ 26 Abs. 3 UStG:
(3) Das Bundesministerium der Finanzen kann unbeschadet der Vorschriften der §§ 163 und 227 der Abgabenordnung anordnen, dass die Steuer für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen wird, soweit der Unternehmer keine Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer (§ 14 Abs. 4) erteilt hat. Bei Beförderungen durch ausländische Unternehmer kann die Anordnung davon abhängig gemacht werden, dass in dem Land, in dem der ausländische Unternehmer seinen Sitz hat, für grenzüberschreitende Beförderungen im Luftverkehr, die von Unternehmern mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, eine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer nicht erhoben wird.